Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe in ihrem Strafrecht abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Ein Verurteilter kann dennoch für immer hinter Gittern bleiben - wenn das Gericht beim Urteilsspruch die sogenannte Verwahrung ("forvaring") verhängt, deren Ende ungewiss ist. Auch im Falle von Anders Behring Breivik entschloss sich das Gericht am Freitag für Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Nach 21 Jahren kann die Strafe zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl der Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, kann ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben.

Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen in eine geschlossene Klinik. Ein Staatsanwalt kann den Aufenthalt alle drei Jahre verlängern, der Straftäter einmal im Jahr Entlassung beantragen. (APA, 24.8.2012)