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Arbeiterkammer und Gewerkschaft drängen seit längerem auf Verbesserungen für Leiharbeiter. Ab 2013 soll nun ein "Sozial- und Fortbildungsfonds" für sie eingerichtet werden.

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Grafik: Standard

Wien - Sie sind die Ersten, die bei wirtschaftlichem Gegenwind gehen müssen: die Leiharbeiter. Beim Lkw-Produzenten MAN in Steyr werden in den nächsten Monaten voraussichtlich alle 150 Leasingkräfte abgebaut, schreiben die Oberösterreichischen Nachrichten. Laut AMS lag die Arbeitslosenrate bei den Zeitarbeitern im ersten Halbjahr 2012 bei rund 25 Prozent.

Teil der Lohnsumme verwendet

Nun kommen auf die Branche laut Standard-Recherchen einige gravierende Änderungen zu. Ab 1. Jänner 2013 wird ein neuer Fonds eingerichtet, über den arbeitslosen Leiharbeitern, die keinen Anschlussjob mehr finden, ein einmaliger Zuschuss zum Arbeitslosengeld gewährt werden kann. Aber auch die Finanzierung von Fortbildungskursen ist möglich.

Die Zeitarbeitsfirmen müssen dafür im ersten Jahr 0,25 Prozent der Lohnsumme einzahlen. Bis 2017 steigt der Satz auf 0,8 Prozent. Im Endausbau sollen so gute zehn Millionen Euro zusammenkommen. Darüber hinaus wird ein bereits existierender Bildungsfonds, der ein Volumen von rund einer Million Euro umfasst, mit der neuen Einrichtung zusammengeführt.

Wegen der geringeren Zahlungen am Anfang gibt es vom Sozialministerium für die ersten drei Jahre eine Anstoßfinanzierung - voraussichtlich rund zwei bis drei Millionen Euro per annum. 

Im Gegenzug bleibt der Branche eine von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zunächst geplante Verschärfung erspart. Bonusprogramme oder andere entgeltliche Sonderregelungen, die es betriebsintern für die Stammbelegschaft gibt, müssen den Leiharbeitern nicht gewährt werden.

Leiharbeiter dürfen nicht schlechtergestellt werden

Von Interessenvertretern wurde ein enormer Verwaltungsaufwand befürchtet, und man kritisierte, dass man oft gar nicht über Betriebsvereinbarungen Bescheid wisse. Außerdem habe man auch kein Recht darauf, diese von den Betrieben, die Leiharbeiter übernehmen, zu verlangen. Klagen standen deshalb bereits im Raum.

Hintergrund für die ganze Diskussion ist, dass Österreich die EU-Leiharbeiterrichtlinie umsetzen muss, die auf eine Gleichstellung zwischen überlassenen und regulären Arbeitskräften abstellt. Die Frist ist eigentlich schon im Dezember des Vorjahres abgelaufen. Österreich hätte also wohl bald eine Rüge der EU-Kommission gedroht.

Mit der nun diskutierten Variante sieht man die EU-Vorgaben umgesetzt. Beim Grundgehalt mussten Leiharbeitskräfte schon bisher gleich bezahlt werden. Es gilt: Zur Anwendung kommt immer der höhere Kollektivvertrag (KV) - entweder jener des Beschäftigers (beispielsweise Handel) oder eben der Arbeitskräfteüberlasser-KV. Darüber hinaus werden in Industriebranchen noch Referenzzuschläge gezahlt.

Die Eckpunkte der Reform wurden dem Standard vom Sozialministerium am Donnerstag bestätigt. An einigen Details werde aber noch gefeilt, heißt es. Geplant ist ein Regierungsbeschluss am 4. September.

Kammer-interne Wickel

Wobei alle Details auch gar nicht im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt werden müssen. In welchen Fällen der Zuschuss zum Arbeitslosengeld gewährt wird bzw. wann Fortbildungskurse finanziert werden, wird separat von einem Gremium aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Herbst verhandelt. Fix ist nur, dass die Anstoßfinanzierung des Ministeriums nur für Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden darf.

Im Großen und Ganzen dürfte auch die Wirtschaftskammer bereits ihre Zustimmung signalisiert haben. Wobei es Kammer-intern heftige Diskussionen gab, wie zu hören ist. Einige Leiharbeitsfirmen sehen nicht ein, dass es zu einer neuerlichen Erhöhung der Lohnnebenkosten kommt.

Da die Zusatzbelastung an die Beschäftiger weiter verrechnet werde, sei damit zu rechnen, dass kurzfristige Einsätze unrentabel werden, heißt es. Der Arbeiterkammer, auf die der Hundstorfer-Plan sehr stark zurückgeht, waren diese Arbeitsverhältnisse aber ohnehin ein Dorn im Auge. Sie kritisiert seit langem, dass Stehzeiten umgangen werden, indem Leiharbeiter kurzfristig beim AMS "geparkt" werden.

Bei Verstößen gegen das neue Gesetz gibt es künftig um 40 Prozent höhere Strafen. Wer also gesetzwidrige Vereinbarungen mit Leiharbeitern trifft, muss mit Geldbußen von 1000 bis 5000 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall drohen sogar 2000 bis 10.000 Euro. Hier hat sich am ersten Entwurf nichts mehr geändert. (Günther Oswald, DER STANDARD, 24.8.2012)