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Grafik: APA/Statistik Austria

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Der Anteil der nichtbezahlten Überstunden ist bei Frauen deutlich höher.

Foto: apa/Uwe Zucchi

Wien - Jede fünfte von ArbeitnehmerInnen geleistete Überstunde wurde 2011 von den ArbeitgeberInnen nicht entlohnt. Für genau 22 Prozent der von ihnen geleisteten Mehrarbeit haben die ArbeitnehmerInnen also weder einen Geldzuschlag noch einen Zeitausgleich erhalten. In Summe wurden von den ArbeitgeberInnen im Vorjahr 66,9 Millionen Mehr- bzw. Überstunden nicht abgegolten. Wieviel Geld dadurch den ArbeitnehmerInnen vorenthalten wurde, konnte Sozialminister Rudolf Hundstorfer in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Walter Schopf, die sich auf die Mikrozensus-Arbeitskräfterhebung der Statistik Austria stützt, nicht angeben. Diese Daten werden nicht erhoben.

Der Anteil der nichtbezahlten Überstunden ist bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Während bei Männern 2011 nur 19,65 Prozent der Mehrarbeit nicht bezahlt wurde, waren es bei Frauen 28,25 Prozent. Bei Männern ist der Anteil von 33,8 Prozent im Jahr 2004 auf 25,3 Prozent im Jahr 2008 auf zuletzt 19,65 Prozent gesunken. Bei Frauen hingegen von 47,25 Prozent auf 40,9 Prozent und nunmehr auf 28,25 Prozent.

Mehrarbeit gesunken

Die Zahl der geleisteten Mehr- und Überstunden ist demnach im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr zwar um 4,1 Prozent gesunken, betrug aber immer noch 303 Millionen. Mit 217,8 Millionen wurde der größte Teil der Mehrarbeit von Männern geleistet, auf Frauen entfielen 85,3 Millionen. Bei Männern gingen die Überstunden um 0,6 Prozent, bei Frauen um 3,5 Prozent zurück.

Im ersten Quartal 2012 machte die geleistete Mehrarbeit 76,2 Millionen Stunden aus, 56 Millionen  bei Männern, 20,2 Millionen bei Frauen. Gegenüber dem vierten Quartal 2011 waren es um 2,7 Prozent weniger.

Hundstorfer merkt an, dass der Anteil der unbezahlten Mehrarbeit in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. So waren es im Jahr 2004 noch 37,6 Prozent und 2008 noch 29,3 Prozent der geleisteten Überstunden, die nicht bezahlt wurden. Zu berücksichtigen sei aber, dass Mehrarbeit von Teilzeitkräften bis 2007 nicht automatisch zuschlagspflichtig gewesen sei und erst seit 2008 ein gesetzlicher Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent gebühre.

Keine Strafsanktion

Die Nichtbezahlung von Überstunden bzw. die Nichtgewährung von Freizeitausgleich steht nicht unter Strafsanktion. ArbeitnehmerInnen müssen ihrer Forderungen beim Arbeitsgericht geltend machen. Bei Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen durch ungesetzliche Überstunden sind im Arbeitsgesetz Verwaltungsstrafen von 72 bis 3.600 Euro vorgesehen. Die Einhaltung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit - Tagesarbeitszeiten bis zu 10 Stunden und Wochenarbeitszeiten bis zu 50 bzw. 48 Stunden - sind vom Arbeitsinspektorat zu kontrollieren.

Wie aus der Anfragebeantwortung weiter hervorgeht, wurden im Vorjahr bei Schwerpunkt-Kontrollen 1.231 mangelhaft geführte und 2.144 fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen beanstandet. 2010 waren es 1.431 und 2009 1.513 Beanstandungen.

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Gefälschte Arbeitszeitaufzeichnungen können nur sehr schwer und meist nicht ohne Zeugenaussage von ArbeitnehmerInnen nachgewiesen werden, betont Hundstorfer, wobei dies wegen der negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis von den Arbeitsinspektoren möglichst vermieden werde. Bei bisher erfolgten Anzeigen an die Staatsanwaltschaft wegen Fälschung von Beweismitteln seien die Verfahren eingestellt worden.

Die Nichtführung bzw. mangelhafte Führung von Arbeitsaufzeichungen unterliegt einer eigenen Strafbestimmung. Es könne auch eine Strafe pro ArbeitnehmerIn beantragt werden, wenn durch das Fehlen der Aufzeichnungen die Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unmöglich oder unzumutbar wird. (APA, 23.8.2012)