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Jägern komme eine wichtige Funktion bei der Erhaltung des Waldes zu, wird von Seiten der Jägerschaft argumentiert. Im Fall des abgeschossenen 16-Enders "Heinrich", der unmittelbar neben einem Wohngebiet getötet wurde, spielte wohl auch die Gier nach Jagdtrophäen mit.

Foto: APA/MARKUS MARKSTALER

Bregenz - Für Ärger sorgt derzeit in der kleinen Vorarlberger Gemeinde Zwischenwasser (Bezirk Feldkirch) der Abschuss eines kapitalen Hirsches unweit einer Wohngegend. Der 16-Ender, der sich gegenüber den Anrainern gar nicht scheu zeigte und den Namen "Heinrich XIV." trug, war am vergangenen Donnerstagabend erlegt worden - auf einer Wiese, auf der häufig Kinder spielen, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten". "Das ist derzeit Dorfgespräch Nummer eins", bestätigte Bürgermeister Josef Mathis den Fall und berichtete von zahlreichen Medienanfragen.

Der "Prachtkerl" und Einzelgänger habe sich seit etwa drei Jahren nahe der Häuser im Ortsteil Batschuns aufgehalten, meist war er schon im Februar zu beobachten. Zur Brunftzeit im August verschwand er laut Mathis wieder. Man habe den Hirsch häufig aus ungewöhnlich großer Nähe beim Fressen beobachten können. "Man sah ihn fast jeden Abend. Er gehörte halt irgendwie dazu", so der Bürgermeister. Am 16. August schoss dann in der Dämmerung ein Jäger das Wildtier. Zu der Trauer um "Heinrich", der vielen ans Herz gewachsen war, kommt von bei den Anwohnern Kritik am Ort des Abschusses.

Erlegung entspricht Jagdgesetz

"Ich hätte mir auch eine andere Stelle gewünscht", so Bürgermeister Mathis, der selbst in der Nähe lebt. Der Abschussort liege nur wenige Meter neben den Wohnhäusern. Im Sommer sei es auch abends nicht auszuschließen, dass Personen sich im nahen Wald aufhielten und Kinder auf der Wiese spielten. "Das hat zu großer Aufregung geführt, vor allem bei Familien mit kleinen Kindern", erläuterte der Bürgermeister.

Ein Fehlverhalten des Schützen lag übrigens nicht vor. Die Erlegung des Hirsches entspreche dem Jagdgesetz, wurden Landesjägermeister Ernst Albrich und der zuständige Abteilungsleiter der BH Feldkirch, Herbert Burtscher, zitiert.

Einen Mindestabstand zu bewohnten Gebieten gebe es nicht, die Verantwortung sei dem Jäger überlassen. In dem Fall seien alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten worden. Man habe durchaus Verständnis für den Unmut der Anrainer, Jägern komme aber eine wichtige Funktion bei der Erhaltung des Waldes zu, wird von Seiten des Landesjägermeisters argumentiert. (APA, 22.8.2012)