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Der Oberste Gerichtshof hat den Freispruch von Wolfgang Kulterer und weiteren zwei Ex-Hypo-Banker in der Kreditcausa Styrian Spirit aufgehoben. Das Verfahren muss wiederholt werden. Die Freisprüche in der Causa Guggenbichler wurden dagegen rechtskräftig.
Wien - Die Anspannung war den drei Angeklagten, Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer, ins Gesicht geschrieben, als der Vorsitzende des Senats 11 des Obersten Gerichtshofs (OGH), Franz Zehetner, am Dienstag um 13 Uhr das Urteil in der Hypo-Causa Styrian Spirit und Guggenbichler verlas. Im vom Justizpalastbrand 1927 verschonten historischen Verhandlungssaal B mit seiner Holzkassettendecke, dem kaiserlichen Wappen und der Tapisserie mitsamt Ständestaat-Doppeladler hatte zwei Stunden davor der "öffentliche Gerichtstag" begonnen. Geendet hat er für die drei Angeklagten schlecht und gut.
Soll heißen: Die Frage, ob die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft rechtzeitig war, bejahte der OGH. Der Freispruch der Angeklagten rund um den Zwei-Millionen-Euro-Kredit an die marode Styrian Airways 2005 wurde gekippt. Die Sache, in der es um den Vorwurf der Untreue bzw. Beihilfe dazu geht, muss in die erste Instanz zurück und vom Schöffengericht in Klagenfurt erneut verhandelt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Freisprüche in der Causa Guggenbichler (150.000 Euro Kredit an den finanzschwachen Detektiv Dietmar Guggenbichler; das Geld fand seinen Weg wie jenes für die Styrian Spirit nie zurück) hat der OGH dagegen bestätigt, sie sind somit rechtskräftig. Die Nichtigkeitsbeschwerde, die die Klagenfurter Staatsanwaltschaft dagegen eingebracht hatte, wurde abgewiesen. Denn: Die Staatsanwaltschaft hat zwei zentrale Feststellungen, die das Erstgericht unter Norbert Jenny getroffen hatte und wonach Hypo-Aufsichtsratschef Kulterer keine Weisung rund um diesen Geschäftsfall gegeben habe, nicht bekämpft. Obzwar es auch bei diesen Freisprüchen einen "leichten Widerspruch" gebe, habe die Staatsanwaltschaft keine Begründungsmängel des Urteils aufgezeigt, "es musste daher beim Freispruch bleiben", so Zehetner.
Im Styrian-Spirit-Urteil fand der OGH dagegen "wesentliche Begründungsmängel". So habe das Erstgericht die Expertise des (im Juli verstorbenen) Gerichtsgutachters Karl Bruckner mit der Argumentation "weggewischt", er habe den Sachverhalt "ex post" betrachtet. "Diese Begründung ist schlicht falsch", befand der OGH. Bruckner war zum Schluss gekommen, dass die Airline seit ihrer Gründung in einer "äußerst kritischen finanziellen Situation war". Zudem habe sich das Gericht, das Kulterer jede Mitwirkung an der Kreditvergabe absprach, über Zeugenaussagen hinweggesetzt, wonach der Ex-Hypo-Chef "die Fäden gezogen hat".
Besonders zerzaust hat der Senat die Sicht der Kärntner Richter, wonach die Banker auf eine (nie realisierte) Haftungszusage von Landeschef Jörg Haider vertrauen durfte und "in Kärnten schon früher Finanzgeschäfte so abgewickelt" worden seien. Es sei "notorisch", erklärte Zehetner, "dass Politiker schon am Tag nach so einer Zusage abgewählt werden oder, wie in dem Fall tragischerweise geschehen, auch zu Tode kommen können". Zudem mache es einen "graduellen Unterschied, ob eine Bank auf Zuruf eines Politikers einen 10.000-Euro-Überbrückungskredit an einen Mittelständler vergebe oder eine Finanzspritze von zwei Millionen Euro an eine illiquide Firma". (Renate Graber, DER STANDARD, 22.8.2012)
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aber zumindest hat der OGH jetzt wieder etwas Boden gut gemacht.
Diese schon mehr unerklärlichen Urteile aus dem tiefen Süden Österreichs, sind m.E. einer näheren Begutachtung zu unterwerfen.
Es müsste auch die Option von Ermittlungen nach den §§ 302 und 308 StGB geprüft werden.
Die Justiz in Kärnten funktioniert nicht besser oder schlechter, als anderswo in Österreich.
Sonst wäre der Herr Kulterer heuer nicht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, und der Herr Scheuch wurde im Wiederholungsprozess auch verurteilt.
Mist wird überall gebaut, ob der Tierschützerprozess in Wiener Neustadt, die Aufhebung des BAWAG-Urteiles in Wien, lange Verfahren...
1) die zweimalige Einstellung des Verfahrens bez. des Birnbacherhonorars!
2) das vergessene Verfahren gegen 2 Manager im Hyposkandal wegen Bilanzfälschung - Verjährung!
3) der mehr als bedenkliche Ankauf des Grundstückes (Stronach) am Wörthersee zu einem Preis von ca. 100 Euro/m² - das Zehnfache wäre in etwa angemessen gewesen!
4) die eigenartigen Urteile im Scheuch-Prozess - die lagen ja meilenweit auseinander - das ist ja schon mehr ein Glücksspiel!
5) die Flucht der Richterin wegen des "Krötensagers" - einfach die Angst vor einem unangenehmen Verfahren!
Ich möchte gar nicht wissen, was da noch im Verborgenen schlummert - das Bekanntgewordene ist mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges.
Was ist denn das für eine sinnfreie Zusammenstellung ? Es gäbe viel dazu zu sagen. Dass eine Richterin nicht ein Verfahren über die Beleidigung ihres Zimmernachbarn führen darf (Anschein der Befangenheit), müsste zB sogar einem sehr naiven Gemüt einleuchten. Ob sie sich freut darüber oder nicht, ist vollkommen irrelevant.
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