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Salzburg - Ein ehemaliger Hundeausbildner in Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (acht Monate davon unbedingt) worden ist, muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Am Oberlandesgericht (OLG) Linz wurde nun entschieden, dass er die Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen darf, bestätigte OLG-Vizepräsidentin Elisabeth Nagele der APA entsprechende Vorab-Berichte der Zeitungen "Kurier" und "Kronenzeitung".
Der Bescheid des Oberlandesgerichtes ist am Dienstag in der Justizanstalt Salzburg eingelangt und wird in den nächsten Tagen vollzogen, sagte der stellvertretende Anstalts-Leiter Oberstleutnant David Klingbacher. Die Fußfessel wurde nur unter bestimmten Auflagen bewilligt, die aber weder Klingbacher noch Nagele nennen wollten. Mit den Auflagen "sollen risikobegünstigende Faktoren verhindert werden", so die OLG-Vizepräsidentin.
Das spätere Opfer hatte den Hundetrainer in einem Abrichtekurs kennengelernt und war später zu ihm und seiner Gattin gezogen. Dort soll er das Mädchen 2005 und 2006 insgesamt fünfmal vergewaltigt haben, ehe es auszog und die Sache anzeigte. Der heute 51-Jährige wurde 2007 rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Doch ins Gefängnis musste er nie. Denn nach Erhalt einer Aufforderung zum Haftantritt im Jahr 2008 stellte der Mann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde erst drei Jahre später endgültig abgewiesen. Vor einigen Monaten wurde dann seitens der Justiz sogar der unbedingt verhängte Haftteil von acht Monaten auf sechs Monate reduziert worden - wegen "Wohlverhaltens" des Verurteilten.
Der ehemalige Hundeausbildner beantragte dann die Verbüßung mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Dies wurde im Juli von der Justizanstalt Salzburg abgelehnt: "Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragsteller nicht geeignet ist." Doch der 51-Jährige berief dagegen, und das Oberlandesgericht gab am 8. August der Beschwerde statt. Nähere Details wollte Nagele nicht nennen, weil dies eine nicht öffentliche Angelegenheit sei.
Das Opfer ist über die Entscheidung empört. "Er bereut bis heute nichts", sagte die Frau zum "Kurier" über ihren Peiniger. "Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe." (APA, 21.8.2012)
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Gegenüber Sexualstraftätern ist das Oberlandesgericht Linz sehr verständnisvoll, man erinnere sich, der Richter der die Kinderpornos am Computer hatte hat nur 5 Jahre Berufsverbot bekommen, das heißt er geht jetzt 5 Jahre lang bei vollem Bezug spazieren, auf die Aktivzulagen muss er verzichten, ist doch direkt ein Anreiz so etwas zu machen, diese Fußfesseln gehören abgeschafft, der Strafantritt wird meistens um mehrere Jahre verzögert weil die Beschuldigten gegen eine Nichtgenehmigung wieder berufen. Ab in den Knast!
"Meinungsfreiheit" verstehen.
Ich meine, dass die Freiheit meiner "Meinung" dort aufhört, wo sie jemanden beginnt zu schaden.
Und das Faktum, dass das Individuum theoretisch zu Hause mit anderen Mädchen sein Unwesen weiter treiben kann, bzw. nach sechs Monaten ein vollkommen freier Mann ist, empfinde ich persönlich und als Vater zwischen schockierend und schwer Übel erregend.
Jede andere Strafe als Lebenslang im Sinne von: für den Rest des Lebens des Verbrechers ist ein Hohn für das/die Opfer und alle zukünftigen, die es 100% geben wird.
http://derstandard.at/plink/134... 3/27630347
"bei dem was Sie da so von sich geben."
Ich hoffe, das ist selbsterklärend.
Und woher nehmen sie diese Idee von einem anderen Mödchen?
Gab es vor der schon welche?
dass man offensichtlich Menschen, die so krank sind, dass sie andere schwer verletzen, eben von der Gesellschaft fernhält.
In Österreich bekommt an klar den Eindruck, dass die - männlich dominierte - Justiz, ganz bewusst und mit offensichtlichen "Hintergedanken", ein Verhalten gutheißt, dass Frauen im Allgemeinen und Kinder im Speziellen, als nicht schützenswert betrachtet.
Der Grund ist offensichtlich. Die dann manchmal doch aufgedeckten Fälle, haben sehr oft die Verwicklung von Politikern oder anderen "Eliten" ans Tageslicht gebracht.
Daher nochmals: alles Andere als die lebenslängliche Entfernung eines Vergewaltigers ist grob fahrlässig und widernatürlich im Sinne einer gesunden Gesellschaft!
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