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ReDigi will Musik-Downloads wie Second-Hand-Schallplatten verkaufen dürfen.
Das heikle Feld des Copyrights im Internet wird von einem US-Start-up mit einer ungewöhnlichen Idee aufgemischt. ReDigi ist der Meinung, dass Nutzer "gebrauchte" Musik-Downloads wie alte CDs oder Schallplatten weiterverkaufen dürfen. In der Musikindustrie sieht man das anders und klagt das Unternehmen nun, wie die Technology Review berichtet.
ReDigi verlangt etwa für einen "gebrauchten" Download von Adeles "Someone like you" 0,59 US-Dollar, während das Lied in Apples iTunes Store 1,29 Dollar kostet. Die Anbieter würden bei jedem Upload durch einen Nutzer prüfen, ob es sich um eine legal erworbene Download-Datei handle und nicht einfach von einer CD kopiert wurde. Dazu würde forensische Software eingesetzt, um die Quelle der Datei zurückzuverfolgen. Ist das Musikfile in Ordnung, würde die Datei auf dem Rechner und damit synchronisierten Geräten der Nutzer gelöscht und die Originaldatei mit einer digitalen Signatur versehen.
Eine eigentlich für Online-Banking entwickelte Software soll wie bei digitaler Während sicherstellen, dass eine Datei nicht gleichzeitig an zwei Orten abgelegt werden kann. Wird ein Musikstück bei ReDigi wieder verkauft, werde es von den Servern des Unternehmens gelöscht. Wie im Second-Hand-Geschäft kann es also sein, dass ein Musikstück dann nicht mehr verfügbar ist.
Derzeit bietet ReDigi nur "Second-Hand"-Musik aus dem iTunes Store an. Musiker erhalten laut Bericht einen Abschlag des Verkaufspreises, ReDigi behält sich eine Provision. Der Rest gehe an den Verkäufer. Bei traditionellen Plattengeschäften mit Second-Hand-Verkauf oder Second-Hand-Börsen werden die Künstler nicht mehr beteiligt.
Original-Werk weiterverkaufen
ReDigi argumentiert, dass es nach US-Recht möglich ist ein Original-Werk weiterzuverkaufen. Wer für einen Download gezahlt habe, sollte ihn auch weiterverkaufen dürfen. "Wenn Sie es hingegen gestohlen haben, sollten Sie es nicht weiterverkaufen können. So einfach ist das", erklärt ReDigi-CTO Larry Rudolph.
Der Verband der US-Musikindustrie RIAA ebenso wie Capitol Records sehen den Sachverhalt jedoch anders gelagert. Das Konzept eines Second-Hand-Plattengeschäfts könne ihrer Meinung nach nicht auf Downloads umgelegt werden, da die Plattengeschäfte keine Kopien verkaufen würden. Beim Upload auf die Server werde aber eine solche Kopie angefertigt. Das zu EMI gehörende Label hat eine Klage eingebracht, die RIAA eine Unterlassungsaufforderung geschickt. Sie sehen in dem Unternehmen ein "Clearinghouse für Urheberrechtsverletzungen".
Der Prozess soll im Oktober beginnen sein. Dabei soll erörtert werden, ob der Kopiervorgang der Musikdateien vom Rechner der Nutzer auf die Server von ReDigi schon eine Urheberrechtsverletzung darstellen, selbst wenn die Datei am Computer nachher gelöscht wird.
Experten sehen für ReDigi dabei durchaus Erfolgschancen. Das Urteil dürfte zudem richtungsweisend für die Branche sein. Auch Google habe eine Stellungnahme abgeben wollen, was der zuständige Richter jedoch abgelehnt habe. Dabei dürfte es dem Konzern wohl weniger um das Geschäftsmodell von ReDigi gehen, sondern um eine endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse digitaler Dateien. (red, derStandard.at, 21.8.2012)
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mein konsumboykott gegenüber der musikindustrie währt nun schon über acht jahre.
jedes jahr kommen neue gründe dazu, und irgendwie bin ich dankbar dafür, dass sie neue vertriebswege permanent verhindern, denn so kann ich sicher sein sie auch weiterhin nicht zu finanzieren.
im übrigen bin ich der meinung, dass so ein kopierschutz eine super sache ist, bei dem mist den sie produzieren...
Jeder der es Verdient hätte etwas davon, die Künstler, der Verkäufer und der der die Plattform zur Verfügung stellt.
Wäre genial wenn das mit Spielen, Filmen, Ebooks auch gehen würde.
Hoffentlich wird diese Klage von der MI abgeschmettert.
"Ist das Musikfile in Ordnung, würde die Datei auf dem Rechner und damit synchronisierten Geräten der Nutzer gelöscht und die Originaldatei mit einer digitalen Signatur versehen."
angenommen, ich habe mein digital erworbenes album auf meiner lokalen hd, meinem ipod und einer externen festplatte zur sicherung. dann kann das schonmal garnicht 100% sicher sein.
könnte man wenigstens ein bissl korrekturlesen?
zb(!!):
"Der Prozess soll im Oktober beginnen sein."
"Bei traditionellen Plattengeschäften mit Second-Hand-Verkauf oder Second-Hand-Börsen werden die Künstler nicht mehr beteiligt.
Original-Werk weiterverkaufen [Absatz Ende]"
ich mein ist das zu viel verlangt?
...immer damit argumentiert, daß einie digitale Kopie rechtlich einem physischen Gegenstand gleichgesetzt werden muss und deswegen eben geraubt werden kann ? Wenn etwas geraubt werden kann, dann kann es auch verkauft werden.
Ahso, das ist also bei einer CD, die ich kaufe, kopiere und weiterverkaufe also anders :) ?
Beide Modele gehen von der Rechtmäßigkeit des Handelns der Beteiligten aus. Wenn du aber einen so schlechten Charakter hast und vom Gegenteil ausgehst, ist das dein ganz persönliches Problem.
Mittlerweile weiß jeder, warum Musik gefladert wird: weil es einfach funktioniert.
Je einfacher die Fladerei, desto mehr Leute machen's.
Das Kopieren einer MP3 sogar noch einfacher als das Kopieren einer CD.
Außerdem kann es überhaupt nicht kontrolliert werden.
Diese Behauptungen haben nichts mit meinem schlechten Charakter zu tun, sondern mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in diesen Dingen.
Die Musiklabels argumentieren, dass - nicht wie bei gekauften CDs - das Original verkauft wird, sondern die MP3s von ReDigi wegen Aufbringen des Kopierschutzes neu erstellt werden.
Also so, als würde die CD erst kopiert werden, und danach das Original vernichtet werden.
War ja irgendwie klar, dass die mit allen Mitteln gegen eine Wiederverkaufs-Möglichkeit kämpfen werden, auch wenns noch so idiotisch ist.
Wenn ein Konzern tausende Angestellte rausschmeisst, dann sind das "Freistellungen".
Wenn einen Unternehmen wichtige Kundendaten mit gigantischem Schaden für die Betroffenen geklaut werden, ist es eine "Datenpanne".
Wenn ein Arzt einem Patienten die Gesundheit verpfuscht, ist es ein "Kunstfehler".
Aber wenn ich ein(!) Lied gebraucht kaufe(!) bin ich "Raub"kopierer.
:-(
Geht's der Wirtschaft gut, geht's uns allen gut - sagen die netten Schönredner dauernd. Es wäre aber Aufgabe der Politik, der Wirtschaft Grenzen zu setzen. Werdet munter, verdammt noch mal Ihr Damen und Herren Politiker, bevor niemand mehr zu den Wahlen geht!
Was dann, verkaufen sie die Master?
Vielleicht auch ein unglücklicher Übersetzungsfehler?
Im US-amerikanischen Sprachraum wird auch öfter der Begriff "original copy" verwendet.
Die Musikindustrie hat sowieso einen schweren Schaden.
Kann sich noch wer erinnern an die Behauptung jeder verkaufte CD-Rohling wäre ein Musik-Raubkopie?
Die arme Software- und Film-Industrie hätte damit ja gar keine Argument mehr gehabt.
ich will die contentindustrie nicht verteidigen, aber ich versteh das system nicht - oder mache ich einen denkfehler? wenn ich eine dvd oder cd wiederverkaufe, ist garantiert, dass das original nicht mehr in meinem besitz ist, so dass ich es nur 1x verkaufen kann. bei einer datei kann doch niemals eindeutig überprüft werden, ob ich die nicht mehrfach verkauft habe, auf diversen online-flohmärkten. mir ist schon klar, dass die industrie vom gleichen vorteil profitiert und keinerlei mehraufwand hat, egal wie oft eine datei heruntergeladen wird.
ja, aber dann hat man maximal eine privatkopie, die man nicht weiter verkaufen darf bzw die jeder als kopie erkennt. sprich, es ist nur ein verkauf möglich. eine datei kann ich hingegen beliebig oft verkaufen und behaupten, es wäre die originaldatei.
Du meinst also, dass sich illegal handelnde Menschen durch den vielfachen Verkauf einen Vorteil verschaffen würden. Das machen sie mit CD-Kopien heute genauso.
Aber für legal handelnde Menschen ergibt sich kein einziger Unterschied im Vergleich zu einer CD.
Die Idee von ReDigi ist vielleicht Clever, aber der Grund warum sie überhaupt existiert ist total hirnrissig!
Es ist absolut grotesk mit einer digitalen Datei so umzugehen als wäre es ein physisches Gut! Diese Komödie zeigt nur, dass Gesetze reformiert gehören. Es ist in etwa so als würde für Autos heute das gleiche Verkehrsrecht gelten wie für Pferdekutschen vor 200 Jahren.
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