Moskau - Die drei zu Haftstrafen verurteilten Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot wollen kein Gnadengesuch bei Präsident Wladimir Putin einreichen. "Mit dieser Gnade sollen sie zum Teufel fahren", hätten die Frauen auf eine entsprechende Nachfrage ihrer Anwälte geantwortet, sagte Verteidiger Nikolai Polosow am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Er bekräftigte jedoch, gegen die Urteile in Berufung gehen zu wollen.

Die 22-jährige Nadeschda Tolokonnikowa, die 24-jährige Maria Alechina und die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch waren am Freitag des "Rowdytums" aus religiösem Hass schuldig erklärt und zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein sogenanntes Punk-Gebet gegen Putin aufgeführt. Nach Ansicht von Beobachtern könnte die Strafe in einem Berufungsverfahren reduziert werden.

Kasparow wehrt sich

Am Montag hat die russische Polizei den Regierungskritiker und früheren Schachweltmeister Garri Kasparow verhört. Er war am Freitag in Moskau bei einer Solidaritätskundgebung für Pussy Riot festgenommen worden und kam am Samstag zusammen mit etwa 50 weiteren Demonstranten wieder frei. Laut Berichten wird Kasparow vorgeworfen, einem Polizisten ins Ohr gebissen zu haben. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Lagerhaft.

Nach seinem Verhör erklärte Kasparow, dass Polizisten zugesagt hätten, ein von ihm überreichtes Video an den örtlichen Untersuchungsausschuss weiterzuleiten. Dieser müsse dann entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen würden. Die Nachrichtenagentur Interfax zitierte Kasparow mit den Worten: "Ich möchte diesen Polizisten sehen. Zu sagen, ich hätte jemanden gebissen, das ist Wahnsinn!"

In einer Erklärung auf seiner Website verwies Kasparow auf zahlreiche im Internet veröffentlichte Videos. Dort sei zu sehen, dass die Polizei ihn festnahm, während er mit Journalisten sprach, und ihn danach schlug. Kasparow kündigte eine Klage wegen illegaler Festnahme und Machtmissbrauchs durch die Polizei an.

Entscheidung über Klage gegen Madonna

Ein Gericht in St. Petersburg will nach eigenen Angaben zudem bis zum Ende der Woche über die Zulassung einer Klage gegen die US-Sängerin Madonna befinden. Die Klage wurde von russischen Aktivisten eingereicht, nachdem Madonna bei einem Konzert in der Stadt für die Rechte Homosexueller geworben hatte. In St. Petersburg war im Februar ein Gesetz in Kraft getreten, das ein öffentliches Eintreten für Homosexualität und Pädophilie verbietet. (APA, 20.8.2012)