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Moskau - Die drei zu Haftstrafen verurteilten Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot wollen kein Gnadengesuch bei Präsident Wladimir Putin einreichen. "Mit dieser Gnade sollen sie zum Teufel fahren", hätten die Frauen auf eine entsprechende Nachfrage ihrer Anwälte geantwortet, sagte Verteidiger Nikolai Polosow am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Er bekräftigte jedoch, gegen die Urteile in Berufung gehen zu wollen.
Die 22-jährige Nadeschda Tolokonnikowa, die 24-jährige Maria Alechina und die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch waren am Freitag des "Rowdytums" aus religiösem Hass schuldig erklärt und zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein sogenanntes Punk-Gebet gegen Putin aufgeführt. Nach Ansicht von Beobachtern könnte die Strafe in einem Berufungsverfahren reduziert werden.
Am Montag hat die russische Polizei den Regierungskritiker und früheren Schachweltmeister Garri Kasparow verhört. Er war am Freitag in Moskau bei einer Solidaritätskundgebung für Pussy Riot festgenommen worden und kam am Samstag zusammen mit etwa 50 weiteren Demonstranten wieder frei. Laut Berichten wird Kasparow vorgeworfen, einem Polizisten ins Ohr gebissen zu haben. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Lagerhaft.
Nach seinem Verhör erklärte Kasparow, dass Polizisten zugesagt hätten, ein von ihm überreichtes Video an den örtlichen Untersuchungsausschuss weiterzuleiten. Dieser müsse dann entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen würden. Die Nachrichtenagentur Interfax zitierte Kasparow mit den Worten: "Ich möchte diesen Polizisten sehen. Zu sagen, ich hätte jemanden gebissen, das ist Wahnsinn!"
In einer Erklärung auf seiner Website verwies Kasparow auf zahlreiche im Internet veröffentlichte Videos. Dort sei zu sehen, dass die Polizei ihn festnahm, während er mit Journalisten sprach, und ihn danach schlug. Kasparow kündigte eine Klage wegen illegaler Festnahme und Machtmissbrauchs durch die Polizei an.
Ein Gericht in St. Petersburg will nach eigenen Angaben zudem bis zum Ende der Woche über die Zulassung einer Klage gegen die US-Sängerin Madonna befinden. Die Klage wurde von russischen Aktivisten eingereicht, nachdem Madonna bei einem Konzert in der Stadt für die Rechte Homosexueller geworben hatte. In St. Petersburg war im Februar ein Gesetz in Kraft getreten, das ein öffentliches Eintreten für Homosexualität und Pädophilie verbietet. (APA, 20.8.2012)
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wie der gleichgeschaltete medieneinheitsbrei sich in hinsicht der undercover-punkerinnen brüskiert:
http://counterpsy.files.wordpress.com/2012/08/5... 805_n1.jpg
Ein religiöser Wahn beseelt die Verkünderinnen ihrer Wahrheit. Imho handelt es sich bei den russischen Damen um Verwandte im Geiste der Medjugorje - Mäderln. Mediengeil und in der Wortwahl einfältig, hehre Ziele vor sich hertragend, ständig weitere Botschaften ausstreuend aber letztlich nur Wegbereiterinnen für den finanziellen Erfolg ihrer MitsängerInnen.
hier in österreich sowie in deutschland wären die genauso festgenommen worden wegen rowdytum genauso auch in amerika nur dort wäre es für sie sehr schlimm weil die USA als christentum nummer eins zählt wer weis was die dort mit ihnen gemacht hätten.
und nach welchem paragrafen wären sie beschuldigt, inhaftiert und verurteilt worden in österreich? nach keinem: es ist ausschließlich ein verwaltungsdelikt.
die probe aufs exempel gabs vergangenen freitag: da gab es nämlich eine gleichgelagerte aktion im stephansdom. die anwesende polizei hat nicht einmal eingegriffen...
Wenn eine Frau Winter Mohammed das nennt, was er heute strafrechtlich sein würde, ist eine Geldstrafe den Leuten noch viel zu wenig.
Machen Pussy Riot in der wichtigsten Kirche der russische-orthodoxen Kirchen Unfug treiben und den Patriarchen verhöhnen, dann ist das bloss ein lustiger Streich, für den noch applaudiert wird.
§188 schützt ausdrücklich nicht lebende menschen, sondern nur religiös verehrte (also götter, heilige, etc.). § 189 schützt vor gewalt und bestrfat unfug. gewalt haben pussy riot nicht angedroht oder angewandt, und eine politische kundgebung kann per definitionem kein "unfug" sein.
bitte informieren, ehe Sie posten.
im übrigen: die aktion war eindeutig gegen putin gerichtet und .... ja, ich applaudiere
Schauen Sie sich doch das Video mit den vermummten Damen an, die da in der Kirche herumhüpfen. Dann wissen Sie was Unfug treiben ist. Was die Damen dabei gegen Putin gerufen haben ist überhaupt nicht von Belang.
Wäre es denn Ihrer Meinung nach OK, in einer Synagoge Radau zu machen und dabei rechte Botschaften zu skandieren?
und es ist völlig irrelevant, ob sie herumhupfen. es verstößt gegen keinen paragrafen des strafrechts. und zwar weder in österreich noch in russland. und da können Sie jetzt soviel herumhupfen vor empörung, wie Sie wollen...
Was ist denn Ihrer Meinung nach in einer Kirche
"auf eine Weise Unfug treiben, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen"?
Wenn ich mir das Video der Damen anschaue (das Video wurde ja absichtlich mitgeschnitten um den Auftritt öffentlich zu machen).
Dass die Damen gegen Putin gerufen haben, ist nur für die Medien im Westen von Belang, nicht für die russische Justiz.
Taugt es Ihnen denn auch, wenn in Österreich jüdische Friedhöfe mit politischen Botschaften wie z.b. Hakenkreuzen beschmiert werden?
ich würde sagen §189 StGB.
Bei uns gab es 2011 insgesamt 7 Verurteilungen (davon eine unbedingte und eine bedingte Haftstrafe) nach den Delikten §188 - §191.
Bei uns kommt man 2 Jahre ins Gefängnis, wenn man ein Zahnbürstel beim Bipa fladert. Dafür kommen Mehrfachvergewaltiger glimpflich davon. Jedes Rechtsystem hat halt andere Prioritäten.
ich wette - gerne um irgendwas - daß keine einzige der 7 verurteilungen aufgrund § 189 stgb erfolgte, sondern wegen der anderen 3 delikte. 2 jahre haft für so was ist absurd. und die kommen ja auch in ein straflager - weil sie gegen putin agieren, das ist der einzige grund. haben die überhaupt einen gottesdienst gestört oder nur ohne gottesdienst in der kirche gesungen?
wer hat 2 jahre gefängnis bekommen, weil er eine zahnbürste geklaut hat? das ist gar nicht möglich, denn auf einfachem ladendiebstahl stehen maximal 6 monate.
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