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Säumige Zahler könnten ihre Namen bald auf einer brisanten Liste wiederfinden.
150.000 mutmaßliche Filesharer, illegal Pornofilme heruntergeladen haben sollen, könnten ihre Namen bald öffentlich abrufbar im Internet wiederfinden. Zumindest wenn es nach der Kanzlei "Urmann und Collegen Rechtsanwälte" geht, die Branchenunternehmen wie Magmafilm oder Videorama vertritt.
Die Juristen sehen ihr Vorhaben im Einklang mit geltendem Recht, da das deutsche Bundesverfassungsgericht 2007 die Nennung gegnerischer Parteien für gesetzmäßig erklärt hat. Im konkreten Fall sehen das jedoch einige Experten nicht so.
Denn: Veröffentlicht werden sollen die Namen von Privatpersonen, das BVG-Urteil aber bezieht sich auf gewerbliche Parteien. Rechtsanwalt und Blogger Thomas Stadler zweifelt die Legalität des Vorhabens demnach an.
Er ergänzt: "Die Ankündigung der Regensburger Massenabmahner betrifft das Persönlichkeitsrecht derartiger Gegner in ihrer Privat-, wenn nicht gar Intimsphäre. Damit ist allerdings dann eine ganz andere verfassungsrechtliche Abwägung verbunden, als bei Unternehmen. Die gezielte Erzeugung einer derartigen Prangerwirkung ist nicht nur zivilrechtlich unzulässig, sondern dürfte sich auch strafrechtlich zumindest im Grenzbereich zur Nötigung bewegen."
Erschwerend kommt hinzu, dass die Namen der Anschlussinhaber nicht deckungsgleich mit den tatsächlichen Downloadern sein müssen. Problematisch ist laut Law Blog allerdings, dass die von den Betroffenen begangenen Verstöße im Bereich Filesharing vor Gericht als "gewerblich" eingestuft werden.
Heikel ist, dass U+C diesen Web-Pranger als Druckmittel gegen jene Personen einsetzen könnte, die sich der Zahlung der Abmahngebühren bislang verweigerten. Die Kanzlei bestreitet diesen Zusammenhang allerdings in einem Interview mit der "Initiative Abmahnwahn". Zudem werden neben den Namen wohl keine weiteren Details, etwa die Namen der heruntergeladenen Filme, zu finden sein. U+C will sich "strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten".
Wie das Regensburger Wochenblatt schreibt, finden sich unter den Tätern nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Polizeistationen, Pfarrämter und Botschaften von Ländern aus dem arabischen Raum. U+C hat 2011 offene Abmahnforderungen wegen des Filesharings von Pornofilmen versteigert. Sieger der geheimen Auktion soll ein Inkassounternehmen gewesen sein. (gpi, derStandard.at, 20.08.2012)
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http://www.youtube.com/watch?v=eWEjvCRPrCo
[die WOW-version weil ich die am besten find :D ]
Assange hat meines Wissens nie versucht, Geld zu erpressen, bevor er Informationen online stellte, die Grundlage für das politische und militärische Weltgeschehen waren und sind.
Vergleiche sollten zumindest ansatzweise mit einer Zehe in der realen Welt verankert sein, sonst kehrt sich deren Wirkung schnell ins Gegenteil um.
Eine arabische Botschaft wegen Herunterladens von Pornos an den Pranger stellen zu wollen, ist mutig.
Für die Filesharer kann das aber nur positiv sein, wenn sich Diplomaten damit beschäftigen müssen, warum die Aufzeichnungen dann doch nicht gestimmt haben können.
Ich weiss jetzt nicht was schlimmer ist:
"Auf der Liste zu stehen"
oder
"nicht auf der Liste zu stehen"
Ich mein hey, Internet == Porno
lieber pr0n als bigotter Reaktionär
und zweitere konsumieren eh auch Pornos aber eben im Keller hinter verschlossener Tür ;-)
Oder es ist ganz anders und die christlichen Namen führen wie Lukas oder Christian . Und dann gibt es noch die geheimen Favoriten wie die kreuzbraven schleimigen Alexanders und Stefans die keiner mag obwohl sie doch so gescheit sind (Ich bin gespannt)
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