Auszug aus Kärntner Landtag: Blaues Neuwahl-Theater

Kommentar | Peter Mayr, 19. August 2012, 18:02

Die Vorgehensweise der Blauen zeigt auch: Das Vertrauen in die eigene Stärke scheint selbst in der Partei nicht mehr allzu groß zu sein

In Kärnten scheint sich ein neuer Brauch zu etablieren: der schnelle Sitzungsabgang. Diese Woche werden die Kärntner Freiheitlichen wieder eine Landtagssitzung zumindest kurz schwänzen müssen, denn es steht erneut ein Neuwahlantrag an. Das wäre dann der vierte selbstverordnete Rückzug. In der FPK hält man das für richtig, FP-Chef Heinz-Christian Strache verteidigt das Vorgehen. Dass eine Mehrheit der Kärntner Bevölkerung nach raschen Neuwahlen verlangt - wen juckt's? 

Hauptargument der Blauen von Wien bis Klagenfurt ist (momentan): Sie wollen eine Beschwerde des Landes beim Verfassungsgerichtshof gegen den ESM-Eurorettungsschirm einbringen. Das geht erst, wenn dieser im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Noch ist das aber ausständig. Daher heißt es aus FP-Sicht: verzögern und tricksen. Die Vorgehensart der Blauen zeigt aber auch: Das Vertrauen in die eigene Stärke scheint selbst in der Partei nicht mehr allzu groß zu sein. Man fürchtet offensichtlich, die notwendige Mehrheit in der Landesregierung zu verlieren.
Was bleibt? Ein Land in Geiselhaft und ein politisches System, das sich von einem Sonderlandtag zum nächsten hantelt und dabei völlig gelähmt ist. Wie die Bürger darüber denken, ist leicht vorstellbar. In Kärnten steigen Zorn und Frust weiter an - wohl oft gegen die gesamte politische Kaste gerichtet. Und im Rest des Landes wird sich ein Eindruck weiter verfestigen: Kärnten ist einfach anders. (Peter Mayr, DER STANDARD, 20.8.2012)

  • 9.4.2013
Kommentar posten
15 Postings
Aber Sitzungsgeld kassieren sie wohl trotzdem

Die wollen sich halt nicht ver"scheuch"en lassen

Wozu Neuwahlen?

.. es bringt doch nix in Kärnten.
Lasst erstmal die Staatsanwälte auskehren und danach können die mal wählen.

In der Privatwirtschaft:
Arbeitsverweigerung - fristlose - keine Abfertigung. Dann können die Scheuchs wieder Kühe melken anstatt selbstgefällig zu grinsen!

Kann denn diese deppate Verfassungsklage nicht wer anderes übernehmen?

Dann könnte endlich gewählt werden.

wobei man ja sagen muss,

dass es diese bescheuerte anwesenheitsregel überhaupt gibt, ist der eigentliche skandal.
dass diese dann von solchen typen wie fpk/bzö/fpö-lern genüsslich ausgenützt wird, wundert mich weniger...

Auf diese Weise wurde schon anno 1991 mehrmals die Wahl von LH Zernatto hintertrieben. Vom wem? Richtig: den Blauen!

Die FPÖ hat 1991 weniger als 1/3 der Mandatare in Kärnten gehabt.
Wie konnte sie daher mit dem Auszug aus dem Landtag die LH-Wahl von Zernatto verhindern oder verzögern?

Sorry, mein Fehler (bzw. schlechtes Gedächtnis). Es war 1994 bei der Landesregierung Zernatto II gewesen.Die FPÖ verhinderte die Wahl Zernattos zum LH laut Wikipedia sieben Mal.

Entspricht das nicht eher einem Wunschdenken?

Bei dem dilettantischen Vorgehen der in der Regierung gelähmten Koalitionsparteien und dem moralinsauren Rigorismus der grünen Talibanpartei können die Freiheitlichen fast nichts falsch machen:
Das Gedächtnis der Wähler ist sehr kurz und wird mit einer Flut minderwertiger Wahlgeschenke eingedeckt!

wählt diese blauen versager überall ab..

u. nehmt die schwarzen verbrecher gleich mit..

... sehr richtig,...

und um den Werner Faymsnn wird sich doch hoffentlich ein U-Ausschuß oder das Gericht kümmern !?

Mit nassen Fetzen verjagen.

ist das sehr demokratisch...

..wenn sich eine Partei dem Wähler nicht stellen will...?
rot: demokratisch korrekt
grün: demokratisch bedenklich

FPÖ/FPKler sind faschistische Verlierertypen.

Die verstecken sich doch nur hinter ihrem Couleur oder, wie der neueste Trend zeigt, Halstuch. Warum gilt das Verbotsgesetz nicht auch für das Ausleben reaktionären Gedankenguts?

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.