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Moskau/Wien - Nach der internationalen Empörung über die Verurteilung von drei Musikerinnen der regierungskritischen Punkband Pussy Riot in Russland wegen Rowdytums aus religiösem Hass rechnen Beobachter mit einer Abmilderung der Strafe. Russische Medien und äußerten am Samstag die Erwartung, dass die Strafe von jeweils zwei Jahren Lagerhaft in einem Berufungsverfahren reduziert werden dürfte.
Denis Dwornikow von der Zivilen Kammer, die russische Behörden berät, sagte eine Milderung der Strafen im Berufungsprozess voraus. Vermutlich würden die Verurteilten schon einen Monat nach dem Verfahren in die Freiheit entlassen, sagte Dwornikow der Nachrichtenagentur Interfax.
Nach der Berufung durch die Verteidiger werde das zuständige Moskauer Gericht vermutlich die Strafe von zwei Jahren Lagerhaft in ein Jahr verwandeln und "diese Idiotinnen freilassen, damit sie ihre Kinder und Angehörigen wiedersehen können", schrieb die Zeitung "Komsomolskaja Prawda" am Samstag.
Die im Gegensatz dazu kremlkritische Zeitung "Nowaja Gaseta" schrieb, ohne Präsident Wladimir Putin namentlich zu nennen: "Das Urteil ist ein Teil des Dammes, der die Macht verteidigt, vor dem Hintergrund fallender Zustimmungswerte des ersten Mannes im Staat, des erwachenden politischen Bewusstseins der urbanen Mittelklasse, säkularer Medien und der Modernisierung des Bewusstseins. (...) Mit diesem Urteil beweist die Führung, dass sie die Repressionen fortsetzen wird, manchmal auch unter dem Banner der Religiosität."
Das russische Außenministerium äußerte sich nicht direkt zu dem Urteil. Es veröffentlichte aber am Samstag eine Erklärung, in der die in westlichen Staaten verhängten Strafen für "Rowdytum" an religiösen Orten aufgelistet wurden. Präsident Putin hatte sich Anfang des Monats gegen ein "zu hartes" Urteil ausgesprochen, zu der Gerichtsentscheidung äußerte er sich bisher nicht. Putin habe nicht das Recht, dem Gericht seine Meinung aufzuzwingen, sagte sein Sprecher Dmitri Peskow nunmehr der Webseite PublicPost.ru. Die mit der Staatsführung verbundene russisch-orthodoxe Kirche forderte nach dem Urteil "Milde" für die drei Frauen.
Im In- und Ausland war die Verurteilung der drei Frauen scharf kritisiert worden. Das Gericht hatte die 22-jährige Nadeschda Tolokonnikowa, die 24-jährige Maria Alechina und die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch am Freitag schuldig erklärt und zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt. Sie hatten bei einer kurzen Performance in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale im Februar ein "Punkgebet" gegen Putin aufgeführt. Die USA nannten die Strafe "unverhältnismäßig". Scharfe Kritik übte auch die Europäische Union. Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) sagte Spindelegger am Freitagabend in der "ZiB2" des ORF: Mit zwei Jahren Haft auf eine "Protestaktion gegen das Regime zu antworten scheint mir absolut unverhältnismäßig."
Der Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien, Gerald Bast, forderte am Samstag in einer Aussendung die Aussetzung der österreichischen Kontakte zu staatlichen russischen Kunstinstitutionen. Stattdessen solle "Dissidentenkunst unterstützt werden". Spindelegger solle den "schärfsten diplomatischen Protest gegen Russland" einlegen.
Weltweit demonstrierten Menschen für eine Freilassung der drei Frauen. In der Wiener Innenstadt gingen bereits am Freitagnachmittag etwa 150 Menschen auf die Straße. Einige Demonstranten drangen auch in den Wiener Stephansdom ein, wo sie eine halbe Minute lang Parolen für Pussy Riot skandierten, ehe sie vom Sicherheitspersonal hinauskomplimentiert wurden.
Auch bei vielen Russen stieß das Urteil auf Unverständnis: 77 Prozent der Befragten zeigten sich "nicht einverstanden" mit der Strafe, wie aus einer Telefonumfrage für den Radiosender Moskauer Echo vom Samstag hervorging.
Der bei einer Protestkundgebung in Moskau am Freitag festgenommene frühere Schachweltmeister und Oppositionspolitiker Garri Kasparow kam am Samstag zusammen mit etwa 50 weiteren Demonstranten wieder frei. Bisher sei keine Anklage gegen ihn erhoben worden, sagte einer von Kasparows Mitstreitern, Alexander Riklin, der Nachrichtenagentur AFP. Kasparow müsse aber am Montag wieder auf der Polizeiwache zum Verhör erscheinen. Laut Interfax wird dem Oppositionellen vorgeworfen, einem Polizisten ins Ohr gebissen zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Kasparow wies den Vorwurf zurück und erklärte, er sei in der Untersuchungshaft geschlagen worden. (APA, 19.8.2012)
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http://mobile.english.rfi.fr/europe/20... -marseille
In D drohen bei einer vergleichbaren Aktion 3 Jahre Haft
http://derstandard.at/134516452... oelner-Dom
(Paragraph 167)
(Natürlich werden sie nicht zu 3 Jahren verurteilt, aber das hat in Ru auch niemanden gestört, wo über Wochen von einer drohenden Haft von 7 Jahren gesprochen wurde..)
Gegen welche Beamte? Gegen die, die Verstöße gegen das Versammlungsgesetz nicht ahnden (Strafvereitelung?) oder gegen die, die Verstöße gegen die Gesetze ahnden, aber das in diesem Fall politisch von den Herrschern nicht gewollt ist?
Und falls Sie es noch nicht wussten: Marseille ist eine Stadt in Frankreich.
was ist mit diesem prozess in den USA wo sie einen geistig behinderten hingerichtet haben da waren auch alle dagegen und trotzdem ist es passiert und nichts war.aber ist kaum etwas über russland schon wird hier im westen nur schlechtes berichtet und ja das böse russland und der böse putin.
Ein Blick auf die Straftatbestände, die ein vergleichbarer Auftritt in Deutschland erfüllen könnte, ist in der Tat erhellend:
- Hausfriedensbruch (§123 StGB), bedroht mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe
- Störung der Religionsausübung (§167 StGB), Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
- Beleidigung (§185 StGB), Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe
Nun war Putin zum Zeitpunkt des "Punkgebets" nur Regierungschef, aber sollte jemand in Deutschland eine ähnliche Protestaktion gegen unser Staatsoberhaupt unternehmen, dann wäre noch zu erwähnen:
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§90 StGB), Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
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