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Wien/Vaduz - Die österreichische Justiz wird in der Causa Buwog offenbar noch im September Klarheit über die Ausfolgung der im April 2011 beschlagnahmten Akten bei einem Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) erhalten. Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof wird in dieser Sache am 4. September beraten, erklärte der Präsident des Gerichtshofs, Marzell Beck, am Freitag.
Wann das Urteil zu erwarten sei, könne man schwer sagen, so Beck weiter. Es wäre denkbar, dass eine Entscheidung schon am selben Tag ergehen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, rechnet er mit einem Urteil "zwei bis drei Wochen" nach der Verhandlung, die nicht öffentlich ist, so der Präsident.
Die österreichischen Ermittler erhoffen sich, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Grasser in Zusammenhang der Buwog-Affäre zu erhalten. Der Ex-Finanzminister bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben. Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein, wo er heuer im Mai eine Niederlage erlitten hatte. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit in Liechtenstein legte er danach Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht.
Im Dezember 2011 hatte die liechtensteinische Regierung der österreichischen Justiz eine rasche Behandlung der Causa versprochen. (APA, 17.8.2012)
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tät mich nicht wundern, wenn bereits alles so hergerichtet war, dass den Akten nichts mehr zu entnehmen ist. Man wehrt sich bis zur letzten Instanz, verliert, die Behörden finden nichts und kann dann als Opfer in die Offensive gehen.
Dass KHG Dreck am Stecken hat, ist offenkundig. Jeden Ottonormalverbraucher hätte der erstbeste Finanzbeamte auch schon zu den lustigsten Zahlungen verdonnert. Aber hier werden andere Maßstäbe angelegt. Da passiert erst was, wenn man KHG in Panzerknackeruniform was in einen Beutel mit €€€ Zeichen drauf einstecken sieht. Und DANN wird trotzdem noch geleugnet.
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