Radiospots, in denen bekannte Personen oder auch Charaktere imitiert werden, strahlt der ORF nur mehr aus, wenn die Imitierten ihren Sanctus gegeben haben. Über eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert die ORF-Werbetochter Enterprise auf ihrer Homepage. Anlass ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH): Er hatte der Klage einiger Kabarettisten gegen die FPÖ Wien Recht gegeben, die in einem Werbespot die Charaktere der populären Sitcom "MA 2412" imitiert hatte (etat.at berichtete).

"Ing. Breitfuß", "Herr Weber" und "Frau Knackal" waren in dem FP-Spot, der in Wiener Privatradios geschalten wurde, zu hören, gesprochen wurden die Spots aber nicht von den Darstellern dieser bekannten Charaktere. Die Schauspieler und Kabarettisten Alfred Dorfer, Roland Düringer und Monica Weinzettl klagten daraufhin und bekamen Ende April auch vom OGH Recht.

Einverständniserklärung der betreffenden Person

Bei der ORF-Enterprise zieht man nun Konsequenzen aus diesem Urteil und regelt "Werbespots, in denen Stimmen eingesetzt werden, die Assoziationen zu bestimmten, allgemein bekannten Personen oder Charakteren hervorrufen". Auftraggeber solcher Spots müssen künftig entweder belegen, dass Sprecher und imitierte Person identisch sind, oder aber eine Einverständniserklärung der betreffenden Person beibringen. Gültig sind diese Bedingungen seit Mitte Juni, hieß es in der Enterprise. Man wolle damit Rechtssicherheit gewährleisten. (APA)