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Warschau - Polens Regierung stellt sich im russisch-polnischen Streit um das sogenannte Massaker von Katyn hinter die Hinterbliebenen der Opfer des Massakers im Jahre 1940. In einem Schreiben an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterstützt das polnische Außenministerium einen Antrag der Hinterbliebenen, dass die Große Kammer des EGMR untersucht, ob die russische Justiz das Verfahren in der Sache fair durchgeführt hat. Ein mögliches Urteil der Großen Kammer des EGMR wird endgültig und rechtskräftig sein.
In dem Dokument weist die Regierung darauf hin, dass in dem Verfahren "ernsthafte Probleme in Bezug auf die Auslegung und Anwendung" der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und "wichtige Fragen von allgemeiner Bedeutung anlässlich der Verantwortung des Staates" auftauchen. Die Entscheidung über die Unterstützung des Antrags der Opfer-Familien bedeutet, dass im Falle eines positiven Bescheids bei der öffentlichen Anhörung außer den Klägern, ihren Anwälten und der russischen Seite auch Vertreter des polnischen Außenministeriums anwesend sein werden. Dies sei von höchster Bedeutung für das Verfahren und werde von den Opfer-Familien begrüßt, erklärte Ireneusz Kaminski vom Institut für Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie für Wissenschaften, der die Kläger vor dem EGMR vertritt, gegenüber der "Rzeczpospolita".
Der EGMR hat im April entschieden, er könne die russischen Ermittlungen in den Jahren 1990 bis 2004 zum Massaker von Katyn wegen einer möglichen Verletzung des Artikels 2 der EMRK nicht bewerten, weil Russland das Abkommen erst 1998 unterzeichnete, also acht Jahre, nachdem die russische Staatsanwaltschaft die Untersuchung eingeleitet hatte. Der Gerichtshof rügte jedoch die Verantwortlichen in Moskau dafür, dass sie nicht mit dem Gericht kooperierten und so den Artikel 38 der Menschenrechtskonvention verletzten.
Die Angehörigen der Opfer hatten beim Gerichtshof geklagt, weil die russische Justiz ihrer Ansicht nach kein faires Verfahren durchgeführt und überhaupt nicht versucht habe, die Schuldigen zu finden. Die russische Staatsanwaltschaft hatte den Familien der Katyn-Opfer Zugang zu den Unterlagen der Ermittlungen verweigert. Sie hatte auch den Beschluss über die Einstellung der Ermittlungen im Jahr 2004 als geheim eingestuft. Die Ermittler verweigerten zudem den Polen den Status als Geschädigte, und die Moskauer Gerichte widersetzten sich einer Rehabilitierung der Katyn-Opfer.
Der Gerichtshof in Straßburg hatte Russland schuldig gesprochen, Angehörige der Katyn-Opfer "unmenschlich und erniedrigend behandelt" zu haben. Damit verstieß Russland nach Ansicht des Gerichts gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Richter waren außerdem zum Schluss gekommen, dass es sich bei dem Mord an polnischen Offizieren 1940 um ein Kriegsverbrechen gehandelt hat. Der Gerichtshof trug Russland jedoch nicht auf, das 2004 wegen Verjährung eingestellte Ermittlungsverfahren gegen die Täter wieder aufzunehmen.
Das Massaker von Katyn wurde im Frühling 1940 auf Grundlage eines von Sowjet-Diktator Josef Stalin unterzeichneten Befehls vom 5. März 1940 zur Exekution von "Nationalisten und konterrevolutionären Aktivisten" in den besetzten Gebieten Polens verübt. Unter den Opfern waren polnische Intellektuelle, Polizisten, Reservisten und Offiziere, die 1939 von der Roten Armee interniert worden waren. Zwischen 22.000 und 30.000 Menschen - die genaue Zahl ist nicht bekannt - wurden zwischen 3. April und 19. Mai 1940 vom NKWD im russischen Katyn bei Smolensk, in Mednoje bei Twer (damals Kalinin) sowie in Charkow (ukrainisch Charkiw) in der heutigen Ukraine mit Kopfschüssen hingerichtet. (APA, 16.8.2012)
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