Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Ecuador gibt am Donnerstag seine Entscheidung über den Asylantrag von Wikileaks-Gründer Julian Assange bekannt. Sein Land habe über den Antrag entschieden und werde das Ergebnis um 07.00 Uhr Ortszeit (14.00 Uhr MESZ) mitteilen, sagte Außenminister Ricardo Patino am Mittwoch. Um Assange ist zwischen Ecuador und Großbritannien ein diplomatischer Zwist entbrannt. Das südamerikanische Land befürchtet eine Polizeiaktion gegen seine Botschaft in London, in der sich Assange seit sieben Wochen aufhält.
Sexualdelikte
41-jährige hatte sich im Juni in die ecuadorianische Botschaft geflüchtet, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Dort werden ihm Sexualdelikte zur Last gelegt. Der Australier fürchtet aber, letztlich an die USA ausgeliefert und dort wegen der brisanten Enthüllungen durch Wikileaks verfolgt zu werden.
Großbritannien hat nach Angaben Ecuadors mit der Durchsuchung seiner Botschaft in London gedroht. "Heute haben wir eine Drohung des Vereinigten Königreiches erhalten, eine ausdrückliche und schriftliche Drohung, dass sie unsere Botschaft in London stürmen könnten, falls Ecuador sich weigert, Julian Assange auszuliefern", sagte Außenminister Ricardo Patino am Mittwoch in Quito. Sollte Großbritannien die Androhungen wahr machen, würde dies Ecuador als "inakzeptabel, unfreundlich und feindlichen Akt" interpretieren, warnte Patino. Sein Land wäre gezwungen, zu reagieren. "Wir sind keine britische Kolonie", fügte er zornig hinzu.
Exterritoriale Status
Nach einem Bericht der britischen BBC könnte unter anderem der exterritoriale Status der Botschaft in London aufgehoben werden, um ein Eindringen von Polizeikräften zu ermöglichen. Rund um das Botschaftsgelände seien in der Nacht auf Donnerstag bereits zusätzliche Polizisten aufmarschiert.
Ein Sprecher des Außenministeriums in London bekräftigte, dass die britische Regierung weiterhin an der Absicht festhalte, Assange an die schwedischen Justizbehörden auszuliefern. Allerdings werde mit Ecuador weiterhin "eine gegenseitig annehmbare Lösung" angestrebt.
Asyl
Medien hatten berichtet, das südamerikanische Land habe bereits beschlossen, ihm Asyl zu gewähren. Ecuadors Präsident Raffael Correa dementierte die Meldungen umgehend. Selbst dann, wenn die Entscheidung gegen eine Auslieferung lautet, dürfte es schwierig werden, Assange aus der scharf bewachten Botschaft und zu einem Flughafen zu bringen, ohne dass die britische Polizei eingreift und ihn festnimmt.
Assange wird von zwei Schwedinnen sexuelle Nötigung bei Kontakten im Sommer 2010 vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft in Göteborg hatte 2010 einen internationalen Haftbefehl gegen Assange ausgeschrieben, um ihn für ein Verhör über die Vorwürfe der Frauen nach Schweden zu zwingen. Assange bestreitet die Vorwürfe. Zwar gibt er zu, mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, beharrt aber darauf, dass dies einvernehmlich geschehen sei.
Auslieferung an die USA?
Assange fürchtet um sein Leben, falls er von Großbritannien nach Schweden und von dort an die USA ausgeliefert werden sollte. Das von ihm gegründete Internet-Portal Wikileaks hatte 2010 weltweit Aufsehen erregt, als es Tausende geheime US-Dokumente über die Rolle der USA in internationalen Konflikten veröffentlicht hatte, unter anderem in Afghanistan und im Irak. Die US-Regierung sieht in Assange seitdem einen Landesverräter. (APA, 16.08. 2012)
Link
Keine Fortschritte bei Außenministergespräch
Früherer Hacker berichtet über Internetchats mit US-Soldaten
Damit man keine Botschaft stuermt, hebt man halt den exterroritale Status vorher auf und stuermt dann. Super. Warum darf ich das eigentlich nicht? Ich wuerde gerne zum Porsche Haendler gehen, den Kaufpreis aufheben und wegfahren. Kann bei DIESER Rechtsauslegung doch ueberhaupt kein Problem sein?
...die schwedische Justiz sieht so eine Möglichkeit prinzipiell vor!
Man braucht kein Verschwörungstheoretiker zu sein, um zu sehen, daß Assange mit seiner "sexuellen Nötigung" nur deswegen per internationalem Haftbefehl (!) gesucht wird, weil es um "mehr" geht. Ist nicht ganz so üblich ohne existierende Anklage (!) wegen sexueller Nötigung einen internationalen Haftbefehl auszustellen :-)
Sieht so aus, als wüsste die Britische Regierung nicht mehr, was Völkerrecht ist! Aber was erwartet man sich vom "Schweif" des großen Hundes?
Seit wann kann man ein Gesetz machen, um sich einer Verpflichtung gegenüber Dritten zu entledigen?
Oder läuft das wie bei einem Mobilfunkanbieter: Sehr geehrter Herr Ecuador, wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen diplomatischer Vertretungen im Vereinten Königreich geändert. Wen Sie Ihre Botschaft nicht binnen eines Monats schließen, werten wir das als Zustimmung zur Gesetzesänderung.
er meinte wohl das hier
"Der ecuadorianische Botschafter sagte indes, er habe einen Brief der britischen Behörden erhalten, in dem es heißt, Großbritannien habe die rechtliche Grundlage, Assange auch in den Botschaftsräumen festzunehmen. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem Jahr 1987. Danach können britische Behörden den extraterritorialen Status einer Botschaft aufheben."
http://www.golem.de/news/juli... 93884.html
GB ist es völlig wurscht, was der gemacht hat. Aber sie sind das Auslieferungsbegehren der Schweden gebunden, wie das britische Gericht festgestellt hat. Und Ihren feuchten Traum, dass GB Ecuador "den Krieg erklärt" dürfen Sie ruhig weiterträumen. Oder sich ein wenig mit Völkerrecht beschäftigen.
Das "Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen" haben sogar die damals noch kommunistischen Staaten eingehalten, als sich Ostdeutsche Flüchtlinge in einer Botschaft in Prag verschanzt hatten.
Mir ist nur ein einziger Fall bekannt wo dieses Recht verletzt wurde, und das war der Sturm auf die US-Botschaft während der Revolution im Iran. Das haben IIRC damals die US zu Recht als kriegerischen Akt interpretiert.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.