227.000 Euro: Fellner klagt "Heute"-Chef

Harald Fidler, 15. August 2012, 19:24

Verfügung gegen Wechsel zu Konkurrenz - Gewerkschafter protestiert

Wien - Österreich zu verlassen, um die Chefredaktion von Heute zu übernehmen, kann teuer zu stehen kommen: Das demonstriert Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner gerade an Christian Nusser, der mit 1. August im Hause Dichand anheuerte.

Schon am 1. August erwirkte Fellner eine einstweilige Verfügung gegen Nussers neuen Job. Er beruft sich auf Konkurrenzverbote in Nussers Arbeitsvertrag, die dessen Juristen als rechtlich unwirksam sehen. Und er besteht auf ein Jahr Kündigungsfrist; Nusser verweist auf Angestelltengesetz und Kollektivvertrag, die maximal ein halbes Jahr vorsehen.

Verfügung

Die Ladung zur Verhandlung über die Verfügung erhielten Nusser und sein Anwalt am 2. August, offenbar weil die gerichtliche Zustellung neu organisiert wurde. Da war die Verfügung schon unterwegs, der zuständige Richter im Urlaub und Fellners erster Exekutionsantrag im Bezirksgericht. Beginnend mit 500 Euro verdoppeln sich die Strafen mit täglich eingebrachten Exekutionsanträgen bis zu 100.000 Euro pro Tag. Laut Nusser hält man laut Anträgen inzwischen bei insgesamt 227.000 Euro; das Gericht habe bisher noch nicht darüber entschieden. Auch Haft zählt zum Repertoire.

Parallel zur einstweiligen Verfügung und dem eigentlichen Verfahren über Nussers Kündigungsfrist klagte Fellner ihn wegen unlauteren Wettbewerbs. Er versuche, Mitarbeiter von Österreich abzuwerben. Nusser verneint das auf Anfrage, er habe keinen Kontakt zu früheren Kollegen.

Nusser sieht sich "auf abscheuliche Weise missbraucht": Er sei im Kampf von Österreich gegen Heute "zwischen die Fronten geraten". Fellner versucht offenbar, an Nusser ein Exempel zu statuieren.

Sorge um Meinungsfreiheit

Solche Existenzen bedrohenden Szenarien rufen Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer auf den Plan. "Jede dieser Konkurrenzklauseln für Journalisten läuft auf ein Berufsverbot und damit auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus, die mit der Verfassung nicht vereinbar ist." Die Regierung Schüssel/Haider habe solche Klauseln mit einer Änderung des Arbeitsrechts ermöglicht. Bauer spricht von einem "Schandgesetz": " Gerade eine von einem sozialdemokratischen Kanzler geführte Regierung" müsse solche Berufsverbote unmöglich machen. (Harald Fidler, DER STANDARD, 16.8.2012)

Update: Reaktion von RA Dr. Eric Agstner

"Im Zusammenhang mit einer Klage von Herrn Fellner gegen den Ex-Chefredakteur von ÖSTERREICH zitieren Sie Franz C. Bauer von der Journalistengesellschaft, daß Konkurrenzklauseln für Journalisten ein Berufsverbot bedeuten, das die Regierung Schüssel/Haider mit einer Änderung des Arbeitsrechts ermöglich habe. Bauer irrt. Die Konkurrenzklausel stammt vom Handlungshilfengesetz 1910 bzw. 1921, sie ist Teil des Angestelltengesetzes.

2009/2011 fand ein Entschließungsantrag, solche in Dienstverträgen drastisch zu senken, keine Mehrheit im Ausschuß des Parlaments für Arbeit und Soziales.
Natürlich ist eine Konkurrenzklausel ohne Gehaltsfortzahlung eine Knebelung. Interessant ist nur, dass AK und GPA-djb, informiert über ähnliche Klagen von Fellner, vor ein paar Monaten völlig desinteressiert waren.

RA Dr. Eric Agstner"

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14 Postings
Was bin ich glücklich

dass ich mit meinem Steuergeld dank Regierungsschutzgeldern, äh, sorry, -inseraten Fellners Anwälte mitzahlen darf!

Nusser. Ist das der von Radio Gaga?

Sicher sogar

ich glaube, JA

Fellner hat fast dauernd Prozesse gegen ehemalige Mitarbeiter laufen. Auch eine Art, mit der wachsenden Unzufriedenheit mit seiner Führung umzugehen..

Wie heisst es so schön?

"Wer auf Erden des Teufels General war und ihm die Bahn gebombt hat, der muss auch Quartier in der Hölle machen"

Zeit der Abrechnung...

das hässliche gesicht österreichs.....

Konkurrenzverbote

Ist sowas nicht schon einmal gerichtlich zerlegt worden? Ich dachte, die gibt es nicht mehr...

Ja, aber viele Firmen bauen diese rechtlich unwirksamen Klauseln in die Verträge ein, um ihre Mitarbeiter (die oft zu geizig sind, um einen Anwalt zu fragen, ob das alles rechtens ist) einzuschüchtern.

oh doch, ein paar superschlaue agenturchefs schreiben das immer noch zur einschüchterung in die verträge.

..Österreich gegen Heute...

...das ist Brutalität!

Bei aller nötigen Distanz zum Boulevard:

Ein unmittelbarer Wechsel von einer Leitungsposition zur einer Leitungsposition bei der direkten Konsequenz ist in den meisten Branchen eben wegen Konkurrezklauseln unüblich.

Und das Argument "Grundrecht auf Erwerbsfreiheit" gilt wohl für alle.

leitungsposition??

bei "österreich gibts nur EINE leitungsposition,
alles andere sind sklaven

.... un die hat der wasserhahn.

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