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Wien - 251.254 Selbstständige, das sind mehr als die Hälfte (rund 52 Prozent) aller Unternehmer, konnten 2011 ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht pünktlich bezahlen und mussten deshalb Verzugszinsen in Höhe von insgesamt 31,8 Millionen Euro an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) entrichten. Das hat Ruperta Lichtenecker, Wirtschaftssprecherin der Grünen, mit einer parlamentarischen Anfrage an das Sozialministerium herausgefunden.
Diese Entwicklung sei "besorgniserregend" und treffe insbesondere die große Gruppe der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) "mit voller Härte", kritisierte Lichtenecker in einer Aussendung am Mittwoch. "Erst im Jänner 2011 wurde die Zinssatzberechnung in der Sozialversicherung geändert, was zur Folge hatte, dass der Verzugszinssatz von 6 Prozent auf aktuell 8,88 Prozent angestiegen ist", so Lichtenecker. Im Vergleich hierzu betragen die Stundungszinsen des Finanzamts lediglich 4,88 Prozent.
Die Zinssatzerhöhung wirke sich vor allem auf EPU und Kleinstunternehmer aus, die sich auch nicht auf Kulanzregelungen - entgegen anderslautender Beteuerungen vonseiten der Sozialversicherungsanstalt - verlassen können, kritisierte die Grüne. "Lediglich in 338 Härtefällen wurden im Jahr 2011 Verzugszinsen teilweise oder zur Gänze erlassen."
Die Grüne Wirtschaftssprecherin forderte daher ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der sozialen Lage von EPU und Kleinstunternehmer: "Erstens muss die Mindestbeitragsgrundlage bei der Krankenversicherung reduziert werden. Im nächsten Schritt muss der derzeitige Verzugszinssatz gesenkt werden. Zusätzlich müssen längere Rückzahlungsfristen für ausstehende Beiträge ermöglicht werden." Das betreffe vor allem Neugründer, die im vierten Jahr vor erheblichen Rückzahlungen stehen. Auch eine Reihe von transparenten Zahlungserleichterungen und Kulanzregelungen für besondere Härtefälle müsse eingeführt werden. Und letztlich bedarf es eines neuen Abrechnungssystems um die Beitragsbelastung für EPU und Kleinstunternehmer an die schwankenden bzw. tatsächlich erzielten Einkünfte anzupassen, verlangte Lichtenecker. (APA, 15.08.2012)
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Meine Beitragsvorschreibungen sind jedes Jahr zu hoch angesetzt.
Also lasse ich sie runtersetzen und kriege von der SVA einen netten Brief mit dem Vermerk, daß die "Verzugszinsenberechnung dadurch nicht unterbrochen wird".
Wenn ich es richtig interpretiere, zahle ich also bis zur Feststellung der tatsächlichen Beitragshöhe für das jeweilige Jahr, was ca. 3 Jahre später erfolgt, weiterhin Verzugszinsen für die zu hoch angesetzten Beiträge??
Das ist eine Scheindebatte - denn hier geht es NICHT darum dass die SV-Beiträge "zu hoch" sind.
Die SV-Beiträge sind sogar zu niedrig, wenn man bedenkt dass der Staat Jahr für Jahr Milliarden zu den Pensionen (die Pensions"versicherung" macht mit ca. drei Fünfteln den mit Abstand größten Teil der SV-Beiträge aus, während die Krankenversicherung, die in manchen Bundesländern endlich Überschüsse generiert, nur ca. ein Fünftel ausmacht) zuschießen muss.
Im Endeffekt sind das also ganz einfach Leute die selbständig sind aber die nicht produktiv genug sind um ihren Lebensunterhalt (ja, dazu gehört es eben auch für Pension, Krankheit und Arbeitslosigkeit vorzusorgen!) finanzieren zu können. DA muss man also ansetzen.
>Wenn die EPUs nicht genug verdienen, können Sie die
>Beiträge nur stunden bis zum Exitus (Privatkonkurs)
>oder senken oder ??? (Bitte Lösungen!)
Wenn ein Unternehmer dauerhaft nicht genug verdient um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (neben Essen, Verkehr, Versicherungen, Kommunikation etc. gehört auch die SVA dazu), dann ist - so hart es klingt - sein momentanes Geschäftskonzept (oder dessen Umsetzung) nicht tauglich.
Und grade für Niedrigverdiener und insbesondere Jungunternehmer sind die SVA-Beiträge ja nicht so arg hoch.
Und wo liegt z.B. die Produktivität von Staatsbediensteten?
Ich bin zwar kein EPU, aber als Selbständiger kann ich trotzdem nachvollziehen, was diese Leute leisten und was alles einem Unternehmer überhaupt wieder vom Staat genommen wird.
So unqualifizierte Meldeungen wie Ihre, zeigen, dass Sie überhaupt keine Ahnung von Produktivität haben. Sie sind sicher einer jener, der gerne vom Geld des Staates lebt. Geld, das viele Selbständige für Sie erwirtschaftet haben. Ich hoffe, der Staat reduziert seine Zahlungen und Leute wie Sie, müssen dann durch eigene Produktivität das Geld verdienen - auch wenn Sie krank sind und im Urlaub gibt es halt kein Geld.
Es hat völlig recht; die Sozialversicherung ist Teil des Lebensunterhaltes, genauso wie Miete und Essen, wenn die Berufstätigkeit das nicht abdeckt muss man andere Verdienstmöglichkeiten suchen.
Übrigens liegt das mangelnde Einkommen der meisten EPU, denen es schlecht geht, nicht an ihren niedrigen Stundensätzen, sondern daran, dass keine Nachfrage für ihre Tätigkeit da ist.
Wenn ich z. B. nur 10 Wochenstunden BEZAHLT beschäftigt bin und den Rest der Zeit Scheinaktivitäten ausübe, werde ich davon nicht leben können, und wenn manche Leute denken, mit einer Pimperlausbildung und ohne Kapitalinvestition 60 EUR und mehr pro Stunde verlangten zu können, werden sie irgendwann von der Realität eingeholt.
Die EPUS sind das Problem!
Wenn ich meine Leistung am Markt nicht zu ordentlichen Preisen verkaufen kann - gehts halt nicht.
Aber ist ja alles wie immer im Staate Österreich nur "aufgeschoben"
Und das richtig dicke Ende kommt ja leider noch - wenn die EPUs mal in Pension gehen - wer soll das bezahlen!
Die wurden vom AMS in die Selbstständigkeit "empfohlen", damit sie nicht länger Arbeitslosengeld kosten. Nur ist halt nicht Jeder Arbeitslose auch ein Verkäufer, als Unternehmer muss er aber seine Leistungen oder Waren zuerst einmal verkaufen.
Wenn der Staat irgendwann mal etwas zu meiner Pension hinzuschießt, darf er das getrost mit meinen Einkommenssteuerabgaben machen, die er die nächsten Jahre gewinnbringend investiert!!! Zusätzlich darf der Staat dafür auch die Umsatzsteuer verwenden, die ich dem Staat erwirtschafte!
am Beispiel eines Kebab-Standes:
1. Ich eröffne den Kebab-Stand/Gründe Firma
2. Nach einem Jahr übergeb ich dem Bruder und erklär mich für Zahlungsunfähig.
3. Bruder übergibt nach einem Jahr dem Cousin - Zahlungsunfähig
4. Cousin übergibt anderem Cousin
........
8. 7 Jahre vorbei, kann Kebab-Stand wieder übernehmen und alles geht von Vorne los
Man muss halt nur eine grosse Familie haben....
Zitat "So ein Blödsinn, dann ist die ganze Familie im Konkurs. "
Nach 7 Jahren ist die Steuerschuld, in dem Fall auch SVA-Schuld verjährt. Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind kann auch nix gepfändet werden, und der Rest wird "Schwarz" ausbezahlt.
Siehe Beispiel Italien (was bei uns genauso funktioniert:) Mann hat eine Villa, 2 Ferraris in der Garage, kann aber keine Steuern zahlen weil er nur 11.000 Euro im Jahr verdient.
Erklären Sie mir jetzt was ein Blödsinn ist?!
Die Gutgläubigkeit dass es nur ehrliche Mitbürger gibt sollte man schon allein durch Politik-Meldungen in den Medien abgelegt haben.
1.) Man drängt die Arbeitslosen in Scheinselbständigkeit und kann die Gelder aus den Arbeitslosenversicherungstöpfen dadurch anderweitig (parteinahe Pseudokurse etc.) ausgeben.
2.) Die Ex-Arbeitslosen wurschteln sich mit Ersparnissen, Ersparnissen von Angehörigen etc. eine Weile durch. Ihre Stundenpreise liegen weit unter dem, was sie als Angestellte gekostet hätten, bzw. klappt es eine Zeitlang, sich gegenseitig im Grunde unnütze Dinge zu verkaufen.
3.) Haben diese Pseudo-Selbständigen dann nicht einmal mehr das Geld für ihre eigene Mindest-Sozialversicherung, senkt man die SV-Beiträge für sie und lastet damit die Kosten dem SV-Netz an.
Dadurch kommen Einsparungen bei der SVA nicht den SV-Zahlern - also mittelständischen Unternehmen - zugute, sondern es werden damit Leistungen, die eigentlich aus den Arbeitlosenversicherungstöpfen getragen werden sollten, übernommen.
Das Thema, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung (ungerechterweise) sozialversicherungsfrei sind, bleibt damit außer Diskussion, und die Masse der "Neuen Selbständigen", denen das Wasser bis zum Hals steht, obwohl sie jahrelang Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, lässt sich wunderbar instrumentalisieren.
Gleichzeitig wird kein Finger für die Reduktion der lohnabhängigen Abgaben gerührt, da damit - egal wie ungerecht die Höhe ist - der ganze Apparat am laufen gehalten wird.
... Staatsführer eben eine Quote beschließen. Aufträge müssen erst an Einpersonenbetriebe vergeben werden. Wenn es bei der Gruppe der Frauen geht, geht das auch für andere Benachteiligte. Bei der Gelegenheit sollen auch gleich die Auftragsvergaben des AMS überprüft werden.
Derzeit:
Jahresverdienst 8000 Euro (als man lebt damit sowieso am Existenzminimum):
Abgaben an SVA: 2.233,40. (ca. 33%)
Das heisst, es bleiben dann 5.766,60 pro Jahr vor Steuern übrig, also satte 480,50. Damit muss man leben, Miete zahlen, essen, usw.
Aber: Jahresverdienst: 600.000 Euro:
Abgaben an SVA: 59.220,-- (ca. 10%)
Es bleiben satte 540.780 übrig.
Gerechterweise sollten alle - unbegrenzt nach Verdienst nach oben - ca. 10% bezahlen, dann hätte die SVA insgesamt mehr Geld und die Kleinen wären entlastet.
Dieses System ist ungerecht, denn die Reichen werden dabei von den Armen subventioniert.
Ja zuerst gross selbsständig sein - Preise mit Stundensaetzen unter jeglicher Kritik kaputtmachen
( merke: Stundensatz unter EUR 60,-- netto ist untragbar SVA, Urlaub, Krank, zahlungsausfall, buerokratie...)
- und wenn das "eigene" Dumping dann zurueckschlaegt ist der Jammer riesengross
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