Mädchen starb bei "Carsurfing": Jugendliche in Graz verurteilt

13. August 2012, 12:15

Teilbedingte Haftstrafe für alkoholisierten Lenker ohne Führerschein - Bedingte Haft- bzw. Geldstrafe für zwei weitere Beteiligte

Graz - Drei junge Steirer sind am Montag nach dem Tod ihrer 17-jährigen Freundin, die im März vom Dach eines fahrenden Autos gestürzt war, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Straflandesgericht in Graz gestanden. Alle drei wurden verurteilt - der damals ebenfalls 17-jährige Lenker zu einer teilbedingten Haftstrafe, seine 18 Jahre alten Mitfahrer fassten eine bedingte Haft- bzw. im Zuge einer Diversion eine Geldstrafe aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Passiert war der Unfall in der Nacht auf den 16. März. Das Quartett war im Gemeindegebiet von Mitterlabill (Bezirk Feldbach) unterwegs, als man die Idee zum "Carsurfing" hatte. Jeweils zu zweit legten sie sich auf das Dach des Wagens, die Fahrer wechselten. Als der 17-Jährige ohne Führerschein und noch dazu betrunken am Steuer war, kam es zum Unglück. Das Mädchen verlor den Halt, stürzte vom Dach und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Die Reanimationsversuche der drei Burschen halfen nichts mehr.

Eltern verzichten auf Schadensersatz

Vor Richter Raimund Frei zeigten sich die jungen Männer geständig, bedrückt und wortkarg. Der Unfalllenker war zuvor bereits mit dem Moped alkoholisiert erwischt worden. "Da wurden Sie schon einmal aufgehalten, setzen sich trotzdem betrunken in ein Auto, das sie eigentlich nicht lenken dürfen, und mit 18 setzen Sie sich dann vielleicht hinter das Steuer eines Busses. Alkohol im Straßenverkehr ist verboten, da geht es um Menschenleben. Wenn ihr es jetzt nicht lernt, dann nie mehr", mahnte Frei und fuhr fort: "Glück und Pech liegen oft nah beieinander, aber das kann man dann nicht mehr beeinflussen. Da habe ich kein Verständnis."

Immer wieder fragte der Richter, wie die Burschen auf "die blöde Idee" gekommen seien, denn schließlich hätte es auch einen von ihnen erwischen können. Die Beschuldigten wussten kaum Antworten. Vor der Urteilsverkündung verzichtete die Mutter des verunglückten Mädchens noch auf Schadenersatz und meinte: "Die Jungs waren drei Tage danach bei uns und haben sich entschuldigt. Ich möchte keine Haftstrafe für sie." Der Vater erklärte: "Keine Strafe kann uns die Lena zurückbringen. Sie hat gelebt, wenn sie mit ihren besten Freunden zusammen war."

Trotz der Worte der Eltern verurteilte Richter Frei den Lenker zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt: "Sie haben nichts aus der ersten Strafe gelernt, keine Hemmungen und glauben, es passiert nichts. Deshalb müssen Sie nun die Konsequenzen tragen." Der heute 18-Jährige bat um drei Tage Bedenkzeit. Auch der zweite Beschuldigte - er erhielt drei Monate bedingte Haft - wollte sich mit seinem Anwalt besprechen. Nur der dritte Jugendliche nahm die Diversion mit 1.200 Euro Geldstrafe sofort an. "Das Glück ist ein Vogerl. Menschenleben kann man nicht zurückbringen, da kann man noch so lieb sein, man muss vorher überlegen", meinte der Richter zum Schluss. (APA, 13.8.2012)

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Respekt vor den Eltern

und tiefstes Beileid.

Und wenn der 17jährige Fahrer aus dem Knast kommt, macht er zuerst den Führerschein.

als ich ein fahrtraining auf einem übungsplatz gemacht habe, haben jugendliche den rest des platzes für "autospiele" genutzt: im kreis fahren bis die reifen rauchen, die mädels klammerten sich auf den kühlerhauben fest oder lehnten sich abartig weit bei den beifahrerfenstern raus bzw. krallten sich am dach fest. mir wurde übel beim zusehen aber nichtmal die anwesenden fahrlehrer haben eingegriffen....

Klar, jeder von uns hat in seiner Jugend den ein oder anderen Mist gebaut, aber es gibt halt auch eine Grenze zwischen jugendlichen Übermut und gemeingefährlichen Blödsinn.

Da hier letzteres vorliegt, kann ich schon verstehen, dass der Richter es nicht so einfach mit "er ist schon gestraft genug" belassen wollte.

ich finde

Ich glaube weder Haftstrafe noch Geldbuße sind hier verhältnismäßig. Wem soll das etwas bringen? Was soll dadurch verbessert werden? Ich glaube diese Strafen sollte man an solche austeilen die bei so einem Unfug erwischt werden bei denen aber nichts passiert ist. Die hier betroffenen Burschen werden durch Haft psychisch nicht gefestigt sondern eher weiter zerrüttet. Das bringt Null.

Den im Forum erwähnten Darwin award würde ich hier auch sicher nicht verleihen. Wer hat noch nicht in dem Alter und alkoholisiert irgendeinen Superblödsinn gemacht und ist irgendwie mit Glück davongekommen?

Auf eine derartige Blödheit bin ich in meinem Leben noch nicht einmal annäherndst gekommen.

Da gibt's nichts zu beschönigen.

Trauriger Unfall

aber ein interessantes moralisches Problem. Da will Ich nicht Richter sein. Inwieweit läge Mitschuld vor wenn man dabei nur zuschaut aber nicht versucht einzugreifen? Wäre ein Freund der, sagen wir 10 Jahre älter ist als der Rest der Gruppe (z.B. drei sind 18 einer ist 28) prinzipiell MEHR schuld wenn er mitmacht als ein gleichaltriger, weil man mehr Reife und Selbstkontrolle erwarten müsste?

Alkohol macht Birne hohl.

Ob dieser Frei Verständnis hat oder nicht ist eigentlich wurscht.

Er sollte sich mal fragen wieso denn jemanden strafen nichts nutzt, und DAS dann verstehen. Wass soll der Junge denn im Häfn lernen? Weniger zu saufen?

Aber Hauptsache die Folterer von Bakry J., der "Kinder von hinten abknallen-Kiwara", Grasser usw. müssen keinen Tag sitzen gehen! Denn gegen Solche trauen sich Richter nicht oberlehrerhaft daherzukommen. So eine Selbstgefälligkeit und das meiner Meinung nach totale verkennen der Realität socher Richter nervt. Was wird die Jungs wohl bewegen? Seine - meiner Meinung nach – dummen Spekulationen was in der Zukunft passieren könnte, plus einer Vorstrafe? Oder doch eher der erfolglose Reanimationsversuch an der Besten Freundin, mit anschließender Auseinandersetzung mit den Hinterbliebenen, … ?

1200 Steine fürs Mitwirken an einem tödlichen Unfall. Eine Okkasion. Und ein weiterer Beweis dafür, wie pervers die Verteilung von Geldstrafen bei uns aufgebaut ist.

In Ösiland sind Unfälle unter Alkohol ein Kavaliersdelikt...

Darwin läßt grüßen

..."fassten [...] im Zuge einer Diversion eine Geldstrafe aus."

Bei Diversion heißt´s Geldbuße und ist (zumindest der Intention nach) keine Strafe!

Jurist, oder woher haben´s das?

ja

§§ 198 ff StPO

Wobei mir ja jetzt auffällt, dass hier eigentlich keine Diversion möglich wäre, weil es ja ein Todesopfer gegeben hat (vgl. § 198 Abs 2 Z 3 StPO).
Also irgendwas an dem APA-Text stimmt nicht....

möglicherweise wars der bruder des opfers, dann ist eine diversion bei jugendlichen möglich. etwas anderes fiele mir auch nicht ein ...

Wär nicht das erste Mal…

Die APA-Artikel auf derStandard.at sind durch die Bank miserabel geschrieben und voller inhaltlicher Fehler.

Wann lernt die APA endlich, ass eine Diversion keine Verurteilung ist...

vollkommen richtig.

Jo mei,

a bsoffene Gschicht hoit, Prost!

so ist es.

aber nebenbei: so gering sind die strafen gar nicht. die höchststrafe für fahrlässige tötung ist ein jahr. im vergleich dazu ist der obmann einer eigenartigen partei im südlichsten bundesland viel milder bestraft worden. seine höchststrafe wäre drei jahre gewesen und einsicht oder irgendwelche milderungsgründe gabs keine.

Respekt vor den Eltern des toten Mädchens. Soviel Großmut und Verständnis ist nicht selbstverständlich in so einer Situation.

ich nehme an, die strafen sind ua. so gering, weil das opfer wesentlich mitschuldig war....

Wird vermutlich stimmen. Frag mich aber trotzdem, inwiefern es die Schuld der anderen mindert, dass die Verunglückten genauso deppert waren.

Die Mitschuld

hatte sicherlich Einfluss,, allerdings hätte man aus generalpräventiven Gründen die Strafen höher setzen können - warum der Richter, der ja von "lernen" sprach, das nicht tat, ist mir ein Rätsel.

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