Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Graz - Drei junge Steirer sind am Montag nach dem Tod ihrer 17-jährigen Freundin, die im März vom Dach eines fahrenden Autos gestürzt war, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Straflandesgericht in Graz gestanden. Alle drei wurden verurteilt - der damals ebenfalls 17-jährige Lenker zu einer teilbedingten Haftstrafe, seine 18 Jahre alten Mitfahrer fassten eine bedingte Haft- bzw. im Zuge einer Diversion eine Geldstrafe aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Passiert war der Unfall in der Nacht auf den 16. März. Das Quartett war im Gemeindegebiet von Mitterlabill (Bezirk Feldbach) unterwegs, als man die Idee zum "Carsurfing" hatte. Jeweils zu zweit legten sie sich auf das Dach des Wagens, die Fahrer wechselten. Als der 17-Jährige ohne Führerschein und noch dazu betrunken am Steuer war, kam es zum Unglück. Das Mädchen verlor den Halt, stürzte vom Dach und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Die Reanimationsversuche der drei Burschen halfen nichts mehr.
Vor Richter Raimund Frei zeigten sich die jungen Männer geständig, bedrückt und wortkarg. Der Unfalllenker war zuvor bereits mit dem Moped alkoholisiert erwischt worden. "Da wurden Sie schon einmal aufgehalten, setzen sich trotzdem betrunken in ein Auto, das sie eigentlich nicht lenken dürfen, und mit 18 setzen Sie sich dann vielleicht hinter das Steuer eines Busses. Alkohol im Straßenverkehr ist verboten, da geht es um Menschenleben. Wenn ihr es jetzt nicht lernt, dann nie mehr", mahnte Frei und fuhr fort: "Glück und Pech liegen oft nah beieinander, aber das kann man dann nicht mehr beeinflussen. Da habe ich kein Verständnis."
Immer wieder fragte der Richter, wie die Burschen auf "die blöde Idee" gekommen seien, denn schließlich hätte es auch einen von ihnen erwischen können. Die Beschuldigten wussten kaum Antworten. Vor der Urteilsverkündung verzichtete die Mutter des verunglückten Mädchens noch auf Schadenersatz und meinte: "Die Jungs waren drei Tage danach bei uns und haben sich entschuldigt. Ich möchte keine Haftstrafe für sie." Der Vater erklärte: "Keine Strafe kann uns die Lena zurückbringen. Sie hat gelebt, wenn sie mit ihren besten Freunden zusammen war."
Trotz der Worte der Eltern verurteilte Richter Frei den Lenker zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt: "Sie haben nichts aus der ersten Strafe gelernt, keine Hemmungen und glauben, es passiert nichts. Deshalb müssen Sie nun die Konsequenzen tragen." Der heute 18-Jährige bat um drei Tage Bedenkzeit. Auch der zweite Beschuldigte - er erhielt drei Monate bedingte Haft - wollte sich mit seinem Anwalt besprechen. Nur der dritte Jugendliche nahm die Diversion mit 1.200 Euro Geldstrafe sofort an. "Das Glück ist ein Vogerl. Menschenleben kann man nicht zurückbringen, da kann man noch so lieb sein, man muss vorher überlegen", meinte der Richter zum Schluss. (APA, 13.8.2012)
Die Einfahrt in der Esterházygasse sei für Einsatz- und Notarztfahrzeuge reserviert, so ein Krankenhaussprecher
37-jährigem Mann war bei einem Unfall in einer Sandgrube der Unterarm abgerissen worden - Operation in Wien sehr gut verlaufen
Rückgang auch bei Temposündern und Alkolenkern
20 Jahre Haft - "Es ist von einem gewaltsamen Ersticken auszugehen", erläuterte der Gerichtsmediziner im Fall eines vermeintlichen Selbstmordes
Vor 2014 ist laut Holding Graz mit dem Beginn einer Renovierung nicht zu rechnen
Besitzer, sein Auto, 2,6 Kilogramm Kokain und Komplize aus dem Verkehr gezogen
Schüler klagt Stift und jenen Pater, gegen den bereits Anklage erhoben wurde auf 35.000 Euro Schmerzensgeld
Mit Motorrad zusammengestoßen - Fahrer verletzt - Er hatte keinen Führerschein
Mithilfe von Kunst und viel Initiative der Bewohner mausert sich ein alter Grazer Stadtteil mit neuem Namen: das Annenviertel. Immobilienentwickler reagieren. Andere fürchten schon um die Diversität, die den Ort ausmacht
Kein Zusammenhang mit Brandursache - Dachstuhl hatte Sonntagfrüh Feuer gefangen
Der Ministerrat beschäftigte sich mit der Strafverschärfung bei Sexualdelikten. Bei einer Tagung zum Thema zeigte sich: Die Haftdauer ist bereits gestiegen
Gebäude der "Alten Chemie" war wegen zu hoher Americium-241-Werte gesperrt worden
Grünen-Anfrage, Entschuldigungsbrief: Polizeiaktion gegen Schau zur Lage der Roma wird zur Politaffäre
Der Mann konnte nicht mehr alleine aus der Wanne steigen - Ins Krankenhaus gebracht
37-Jähriger geriet mit Unterarm in laufendes Rüttelsieb
Die beiden waren zufällig auf derselben Straße unterwegs gewesen
Gesundheitliche Gefährdung und negative Auswirkungen auf Natur- und Landschaftsgebiete befürchtet
Landeschemiker: Es besteht keine akute Umweltgefährdung
In Wirtschaftsgebäude brach Feuer aus und griff auf angrenzende Häuser über - Bewohner evakuiert - Feuerwehrmann verletzt
"Habe mich sehr für die drei Frauen gefreut, Gott sei Dank haben sie ihr Martyrium überlebt"
Ursache vorerst unklar - Mitarbeiter waren laut Verantwortlichen nicht betroffen
als ich ein fahrtraining auf einem übungsplatz gemacht habe, haben jugendliche den rest des platzes für "autospiele" genutzt: im kreis fahren bis die reifen rauchen, die mädels klammerten sich auf den kühlerhauben fest oder lehnten sich abartig weit bei den beifahrerfenstern raus bzw. krallten sich am dach fest. mir wurde übel beim zusehen aber nichtmal die anwesenden fahrlehrer haben eingegriffen....
Klar, jeder von uns hat in seiner Jugend den ein oder anderen Mist gebaut, aber es gibt halt auch eine Grenze zwischen jugendlichen Übermut und gemeingefährlichen Blödsinn.
Da hier letzteres vorliegt, kann ich schon verstehen, dass der Richter es nicht so einfach mit "er ist schon gestraft genug" belassen wollte.
Ich glaube weder Haftstrafe noch Geldbuße sind hier verhältnismäßig. Wem soll das etwas bringen? Was soll dadurch verbessert werden? Ich glaube diese Strafen sollte man an solche austeilen die bei so einem Unfug erwischt werden bei denen aber nichts passiert ist. Die hier betroffenen Burschen werden durch Haft psychisch nicht gefestigt sondern eher weiter zerrüttet. Das bringt Null.
Den im Forum erwähnten Darwin award würde ich hier auch sicher nicht verleihen. Wer hat noch nicht in dem Alter und alkoholisiert irgendeinen Superblödsinn gemacht und ist irgendwie mit Glück davongekommen?
aber ein interessantes moralisches Problem. Da will Ich nicht Richter sein. Inwieweit läge Mitschuld vor wenn man dabei nur zuschaut aber nicht versucht einzugreifen? Wäre ein Freund der, sagen wir 10 Jahre älter ist als der Rest der Gruppe (z.B. drei sind 18 einer ist 28) prinzipiell MEHR schuld wenn er mitmacht als ein gleichaltriger, weil man mehr Reife und Selbstkontrolle erwarten müsste?
Er sollte sich mal fragen wieso denn jemanden strafen nichts nutzt, und DAS dann verstehen. Wass soll der Junge denn im Häfn lernen? Weniger zu saufen?
Aber Hauptsache die Folterer von Bakry J., der "Kinder von hinten abknallen-Kiwara", Grasser usw. müssen keinen Tag sitzen gehen! Denn gegen Solche trauen sich Richter nicht oberlehrerhaft daherzukommen. So eine Selbstgefälligkeit und das meiner Meinung nach totale verkennen der Realität socher Richter nervt. Was wird die Jungs wohl bewegen? Seine - meiner Meinung nach – dummen Spekulationen was in der Zukunft passieren könnte, plus einer Vorstrafe? Oder doch eher der erfolglose Reanimationsversuch an der Besten Freundin, mit anschließender Auseinandersetzung mit den Hinterbliebenen, … ?
so ist es.
aber nebenbei: so gering sind die strafen gar nicht. die höchststrafe für fahrlässige tötung ist ein jahr. im vergleich dazu ist der obmann einer eigenartigen partei im südlichsten bundesland viel milder bestraft worden. seine höchststrafe wäre drei jahre gewesen und einsicht oder irgendwelche milderungsgründe gabs keine.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.