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Wien - Der hohe Selbstbehalt bei Arztbesuchen hält Selbstständige vielfach von rechtzeitiger Behandlung von Krankheiten ab, darüber sind sich Kritiker der Sozialversicherung einig. Nur wenige Einzelkämpfer nutzen aber die Möglichkeit zur Befreiung von den Selbstbehalten, das zeigt eine neue Anfragebeantwortung des Sozialministeriums auf Antrag der Grünen.
Nicht einmal sechs Prozent der versicherten Kleinstunternehmer ließen sich im Vorjahr davon befreien. 2010 und 2009 war die Zahl annähernd gleich hoch. Anspruch darauf haben aber weit mehr, lässt sich aus den Einkommensstatitiken der Selbstständigen ablesen.
Um keinen Kostenbeitrag zahlen zu müssen, darf das monatliche Gehalt 815 Euro nicht überschreiten. Insgesamt verdiene gut die Hälfte der SVA-Versicherten weniger als 700 Euro im Monat. Der Anteil von sechs Prozent sei also sehr gering, resümiert Ruperta Lichtenecker von den Grünen.
Sie glaubt, dass nur wenige Versicherte, darunter vor allem jene, denen das Wasser finanziell ohnehin bis zum Hals stehe, über die Befreiung Bescheid wissen, Diese kann nur auf eigenen Antrag hin erreicht werden. Die Chance, dass dieser angenommen wird, ist jedoch hoch: Im Vorjahr wurde 97 Prozent der Anträge stattgegeben. (Verena Kainrath, DER STANDARD; 11.8.2012)
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Jene, die derzeit als EPU in selbständige Tätigkeiten ohne Gewinnmöglichkeiten gelockt werden, werden meist ganz geplant aus der Arbeitslosigkeit gedrängt.
Wer langfristig aber nicht über EUR 700,00/Monat Reingewinn hat, der wird davon nicht leben können und letztlich wieder in Arbeitslosigkeit oder Billigstjobs zurückkehren müssen.
Dazwischen liegt ein Zeitraum, in dem der Mensch von den letzten Ersparnissen lebt und die Arbeitslosenversicherung, auf die er eigentlich Anspruch hätte, nicht bekommt, sodass man diese (in Summe riesigen) ersparten Gelder anderweitig (z. B. in Pseudokurse befreundeter Institute) fließen lassen kann.
Grundsätzlich ist dieser Trend Resultat einer neoliberalen Politik, die ./.
die derzeitigen sozialen Leistungen eliminieren möchte, dies aber nicht offen kann.
Arbeitslosenversicherung bedeutet, dass Menschen, wenn sie arbeitslos werden, nicht alles um jeden Preis machen müssen. Wen wundert es, dass dies einigen ein Dorn im Auge ist, und dass sie, weil man die in Ö herrschende soziale und arbeitsrechtliche Absicherung nicht offen eliminieren kann, Schleichwege dafür finden.
Sozialpartnerschaft und soziale Gesetzgebung haben Österreich zu einem Land mit sehr hoher Lebensqualität gemacht. Das sollte man nicht vergessen, bevor man sich von neoliberalen Schreiern trickreich in die Aufweichung von gesetzlicher Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft locken lässt.
"Sie glaubt, dass nur wenige Versicherte, darunter vor allem jene, denen das Wasser finanziell ohnehin bis zum Hals stehe, über die Befreiung Bescheid wissen"
Deswegen steht ihnen vermutlich auch das Wasser finanziell bis zum Hals: weil sie nicht in der Lage sind grundlegende Informationen einzuholen.
Ich habe es auch nicht gewusst, und ich bin normalerweise sehr gut informiert. Die SVA hängt es eben nicht an die große Glocke.
Dazusagen muss man aber auch, dass beim Durchschnittsmenschen der Selbstbehalt jährlich nicht mehr als maximal 40 EUR ausmacht.
http://www.hauptverband.at/portal27/... 2#pd894364
Daher ist der Gewinn nicht die alleinige Maßzahl, da kommen noch ca. 2200 Euro SVA-Beiträge dazu, dann fallen leider die meisten aber nicht darunter.
Leider findet es sich keine eindeutige Richtlinie in Gesetzesform in Netz.
Normalerweise sollte auch den Kunden auch rechtsgültiger Bescheid ausgestellt werden, der einklagbar ist, in Deutschland gibt es Sozialgerichte, an denen man sich bei ablehnende Bescheide wenden kann, bei uns scheinbar nicht.
Steht alles da: http://portal.wko.at/wk/starts... 0&sbid=145
Ab einem gewissen Alter bleibt einem fast nichts anderes übrig als sich selbstständig zu machen. (Ich spreche aus Erfahrung; ich bin 48 und höre bei Bewerbungsgesprächen - falls ich überhaupt eingeladen werde - immer zwei Dinge: Ich bin "überqualifiziert" oder schlicht zu alt.) Würde ich nicht von der "Steuer absetzen was geht", würde ich bicht überleben können. Nebenbei: "Was geht" bewegt sich nur im legalen Rahmen - sprich: Was mein zuständiges Finanzamt akzeptiert.
presst von den Ärmsten auch noch einen 20% Selbstbehalt ab, und wenn man um eine Befreiung ansucht, wird das einfach ignoriert, und nicht darauf reagiert, deshalb sind so wenig Anträge "eingereicht" worden, weil man sie einfach unter den Tisch fallen lässt
Die Alternative wäre wohl, wenn die SVA genau die gleichen Beiträge von Selbständigen wie die GKK von unselbständigen Arbeitsverhältnissen einheben würde, und das wäre sehr viel mehr.
So gesehen bin ich froh und dankbar, bloß den Satz für GSVG-Versicherte und einen kleinen Selbstbehalt bezahlen zu müssen.
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