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Das Musiklabel von Xavier Naidoo erwirkte vor Gericht, dass Nutzerdaten hinter IP-Adressen herausgegeben werden müssen.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgehalten, dass Internetprovider Name und Anschrift von Nutzern hinter einer IP-Adresse herausgeben müssen, wenn diese Musik illegal zum Download im Internet angeboten haben. Die Auskunftspflicht sei dabei nicht nur auf Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß beschränkt.
Das Urteil erging im Zusammenhang mit Xavier Naidoos Album "Alles kann besser werden". Aus ihm hatten Internetnutzer den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" im September 2011 über eine Online-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Nun muss der Provider, die Deutschen Telekom AG, der Naidoo Records GmbH Name und Anschrift der User bekannt geben, denen die IP-Adressen zugeordnet waren. Die IP-Adressen waren zuvor von einem externen Unternehmen ermittelt worden.
Das Oberlandesgericht Köln hatte die Forderung der Naidoo Records noch mit der Begründung abgelehnt, dass die Herausgabe der Daten eine Rechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß" voraussetze, die bei dem Musiktitel "Bitte hör nicht auf zu träumen" nicht gegeben gewesen sei.
Der BGH hob dieses Urteil nun auf. Zur Begründung hieß es, einem Rechteinhaber stehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz "nicht nur gegen einen im gewerblichen Ausmaß handelnden Verletzer, sondern gegen jeden Verletzer zu". Zudem widerspräche solch eine Voraussetzung dem Ziel des Gesetzgebers, "Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen". (br/APA, 10.8.2012)
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Es ist nur mal wieder bezeichnend zu sehen, wie das gefährliche Halbwissen gerade in diesem so "beliebten" Bereich zuschlägt, und es in der Hälfte der Kommentare zu diesem Artikel um Dinge wie "Illegalität von Downloads", "Festplattenabgabe" u.ä. geht.
Das im Artikel besprochene Urteil behandelt jedoch den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material. Nicht den Download. Man erkenne den feinen Unterschied.
Aber was solls. Korruption ist vor allem in den höchsten Reihen der Justiz nicht mal mehr ein Kavaliersdelikt. Its part of the game.
Und auf den Datenschutz für Menschen wird allemal gepfiffen bei den Piffers. Nur die Marie für die Verwertungs-Mafiosis muss passen.
Wer sich für die rechtliche Lage in Österreich interessiert:
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell97.htm
...ist anzunehmen der BGH will den Gesetzgeber dazu zwingen endlich was zu wegen den Unklarheiten des Deutschen Urheberrechts zu machen. Eine klare Definition von "gewerblich" und eine feste Anwendbarkeit der Abmahnpauschale wäre ein großer Schritt nach vorne. Zum Glück ist in Ö die Rechtslage und die Rechtsgebarung etwas laxer, man merkt das Ö keine finanzkräftige Medienindustrie á D,GB,USA oder F hat die die "Volksvertreter" mit guten "Argumenten" PRO-Urheberrecht versorgt.
Fällt mal der Begriff "illegaler Download" weg. Privatkopien dürfen sie von Musik, Filmen, ... machen, an denen sie keine Nutzungsrechte erworben haben.
Upload bleibt strafbar... Die MI darf ihre Adressdaten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erlangen. Gelegentlich verkaufen aber auch Provider ungestraft ihre Daten - wie seinerzeit A1 an die Firma "Muschi Movie".
http://www.muschimovie.de/
sind aber keine katzenfilme...
auch wenn der name das suggeriert...
;-)
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