Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Olschak scheut auch vor prominenten Persönlichkeiten nicht zurück.
Wien - Jener Richter, der vor knapp zwei Wochen den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), Heinz Jungwirth, nicht rechtskräftig für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt hat, wird auch den Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser leiten. Georg Olschak wurde zum Vorsitzenden jenes Schöffensenats bestimmt, der zu beurteilen haben wird, ob Strasser den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt hat, teilte Gerichtssprecher Christian Gneist am Freitag mit.
Olschak gilt in der Justizanstalt Josefstadt in Wien als "Promischreck", der sich nicht davor scheut, auch bekannte, gut vernetzte und wirkungsmächtige Persönlichkeiten hart anzufassen, wenn diese nachweislich gegen Strafgesetze verstoßen haben. Bereits als ganz junger Richter verdonnerte er etwa einen Wiener Schönheitschirurgen und Society-Liebling zu vier Jahren Haft, weil dieser an HIV-erkrankte Patienten wirkungslose Präparate verkauft hatte. Später wickelte Olschak unter anderem die Verhandlung um die Pleite des in SPÖ-Besitz befindlichen Vorwärts-Verlags und einen Prozess um groß angelegte Bieterabsprachen und Bestechungen in der Wiener Bauwirtschaft ab.
Zuletzt ließ der Richter mit seiner Urteilsbegründung im Untreue-Prozess gegen den einst schwergewichtigen ÖOC-General Jungwirth aufhorchen, als er "die widerwärtige, altösterreichische Funktionärsmentalität" geißelte und betonte, selbstherrliches und mit den Gesetzen nicht in Einklang stehendes Verhalten gehöre "mit aller gebotenen Härte unterbunden".
Für den namhaften Wiener Strafrechtsexperten Helmut Fuchs hat das Gericht im Fall Strasser eine "schwierige Rechtsfrage zu lösen", wie er erklärte. "Man wird nicht sagen können, dass die Anklage aus der Luft gegriffen ist. Aber man muss sich sehr genau anschauen, ob hier tatsächlich ein Amtsgeschäft vorliegt", sagte Fuchs.
Strasser hatte am 11. November 2010 und in mehreren weiteren Treffen zwei als Lobbyisten getarnten britischen Enthüllungsjournalisten die Bereitschaft signalisiert, gegen Entgelt Gesetzesänderungen im EU-Parlament einzubringen. Die Reporter sollen dem damaligen EU-Parlamentarier ein jährliches Honorar von 100.000 Euro in Aussicht gestellt haben.
Strasser soll dann im weiteren Verlauf versucht haben, im Wirtschaftsausschuss des Parlaments einen Änderungsvorschlag durchzusetzen, indem er mit diesem Wunsch an seinen Parteikollegen, den nunmehrigen Vizepräsidenten des Europaparlaments und ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas bzw. dessen Mitarbeiter herantrat. Einen Interventions-Versuch soll es auch beim CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Florenz gegeben haben.
"Strafbarkeit wäre nur gegeben, wenn das, was Strasser gemacht hat, etwas Spezifisches ist, das er nur aufgrund seiner Amtsfunktion hat machen können oder Ausfluss seiner Amtsstellung war", erläuterte Fuchs. Ein "bloßes Reden und Lobbyieren" würde den Tatbestand der Bestechlichkeit noch nicht erfüllen: "Es wäre zu wenig, wenn er etwas tut, was jeder andere auch tun könnte."
Der Ex-Innenminister weist sämtliche gegen ihn erhobene Vorwürfe zurück und behauptet, durchschaut zu haben, dass die vermeintlichen britischen Lobbyisten keine solchen waren. Er habe vermutet, dass die beiden "einem britischen oder amerikanischen Dienst angehören, der in Wirtschaft oder sonstigen Dingen Ausforschungen macht", so Strasser vor drei Wochen als Zeuge in einem vom ihm geführten Medienprozess gegen die Tageszeitung "Kurier". Er habe versucht, "sie zu überführen" und sich daher zum Schein auf die Gespräche eingelassen: "Ich habe die provoziert, um herauszufinden, was los ist, was die wollen, wer die sind." (APA, 10.8.2012)
"Angemessene Strafe gefunden" - Strafmaß kann sich nun nicht mehr erhöhen
Manche Juristen meinen, das Urteil gegen Strasser sei zu streng, andere halten es für angemessen
Ehemaliger Rechnungshof-Präsident lobt Korruptionsstaatsanwaltschaft - Strasser-Verteidiger: Man hätte ihn freisprechen müssen
Richter: Kein Zweifel, dass Strasser eine monetäre Leistung für Einfluss auf Gesetzgebung gefordert hat - Elektronisch überwachter Hausarrest ausgeschlossen, Urteil nicht rechtskräftig
Oberster Gerichtshof entscheidet über Nichtigkeitsbeschwerde - Schriftliches Urteil Mitte März
Für Gesetzgeber in Straßburg gelten höhere Ansprüche
Nicht nur über eine mögliche Anklage Karl-Heinz Grassers könnte demnächst entschieden werden - auch gegen andere Ex-Minister wird ermittelt
Alle schwarzen Regierungsmitglieder halten sich bedeckt zum Strasser-Urteil
400 mitgehörte Telefonate des Ex-Innenministers wurden verschriftlicht - Urteil nicht rechtskräftig
Der 48-jährige Georg Olschak führt straffe Verfahren
Am Freitag wurde noch einmal Strassers Geheimdienst-These überprüft
Von Witzen über "Ernst-Haft" bis zu seriösen Beiträgen
Animalisch ging es am Freitag im Wiener Landesgericht her: Beim Bestechungsprozess gegen Ernst Strasser schilderte dessen Lebensgefährtin, warum der Exinnenminister auf Agentenjagd gehen wollte.
31-Jährige hatte bestritten, nach Auffliegen der Bestechungsaffäre noch Kontakt zu Strasser gehabt zu haben - Telefonprotokolle beweisen das Gegenteil
Nach Videokonferenz mit als Lobbyisten getarnten Journalisten soll Verfahren in erster Instanz abgeschlossen werden
Damit verschiebt sich auch die geplante Urteilsverkündung
Videobefragung am 11. Jänner bleibt für Medien und Zuschauer unsichtbar - Urteil für selben Tag geplant
Staatsanwältin Maruna vermutet, dass Strasser-Assistentin "nicht unbeeinflusst" ausgesagt hat, und fordert neue Ladung
Anklägerin misstraut Zeugin, Ex-Minister attackiert Staatsschutz
Früherer Rivale im EU-Parlament, der EP-Abgeordnete Othmar Karas, belastete Strasser schwer
Ex-Fraktionskollege: Wie keiner zuvor habe der frühere EU-Mandatar wegen eines Antrags interveniert
Frühere Büromitarbeiterinnen Strassers und Verfassungsschutz-Chef Gridling waren geladen
Juristen sind uneins, was die Bewertung der Strasserschen Interventionen betrifft
Britische Journalisten wurden für 13. Dezember erneut geladen
kann nicht verstehen, wieso hier immer wieder die unabhängigkeit der justiz in abrede gestellt wird. klar gibt es auch richter, die sich leicht einschüchtern lassen und der hier scheint ein wenig anders gelagert zu sein, was hoffen lässt.
aber das ist nicht das wirkliche problem wie mir scheint. das besteht ja eher darin, dass sich herrschaften wie der herr strasse halt einfach einer vorgehensweise bedienen, die nicht immer eindeutig beweisbar und selbst wenn, dann nicht immer eindeutig strafbar ist (siehe kommentar von fuchs). DAS macht es dann schwierig und nicht die vermeintlich fehlende unabhängikeit der justiz. letztere kann ja nur das machen, was im gesetz steht und dort ist es nicht immer eindeutig (warum auch immer).
entsteht bei mir der Eindruck, dass hier eine Art "Lausbub" vor einer gierig wartenden Menge bestraft werden soll. Das stellt für mich eine Verunglimpfung der Situation dar.
Ein strenger Richter, Promischreck und vereinzelte Schauprozesse reichen nicht, es braucht viele Richter und Untersuchungsausschüsse.
Es gibt viel Arbeit um das schwer beschädigte Vertrauen wieder herzustellen
ob der Bestochene die persönliche Kompetenz hat, das Amtsgeschäft im Sinne des Bestechers durchzuführen, sondern dass er auf die Entscheidungsträger Einfluss nimmt!
Mit ähnlich blöder Argumentation hat ja auch Böhmdorfer beim Scheuch-Prozess agiert.
Hoffentlich funkt der Link bei Ris.
Falls nicht: Täter hat eine Flasche Parfum gestohlen (für die Frau zum Geburtstag). Herr Rat verhängte 10 Monate Haft davon 2 Monate unbedingt ) weil
Zitat um „Angehörigen aus dem Kulturkreis des Angeklagten mit Deutlichkeit vor Augen" zu führen, „dass es sich bei österreichischen Supermärkten keinesfalls um Selbstbedienungsläden für Kriminelle handelt,"
Der OGH korriegierte dann auf 90 Tagsätze Geldstrafe zuzüglich 90 Tagen bedingt Geldstrafe.
In U-haft hat er ihn auch behalten weil er sicher flüchten werde. Der Mann hat eine Frau und 3 Kinder in Öst.
Eh super alles.
Wenigstens haben sich diesmal die richtigen gefunden.
Ich weiß, das hören Sie jetzt nicht gerne, aber das zeigt eigentlich exemplarisch sehr gut, dass das Rechtssystem eben funktioniert. Warum? Weil es zeigt, dass Fehler in der Rechtssprechung korrigiert werden. Es wird immer Fehler geben, es geht aber immer darum, dass es eine Möglichkeit geben muss diese in einer höheren Instanz zu korrigieren. Genau das ist hier passiert. Im Übrigen wurde er aber nicht nur wegen des Parfüms verurteilt sondern vor allem im Zusammenhang mit der Nötigung. Das sollte man hier auch nicht unerwähnt lassen.
Die Argumentation des Erstgerichts anhand der Ethnie ist natürlich vollkommen unrechtmäßig und genau das hat der OGH dann ja auch eindeutig festgestellt.
Alle Richter sollten nach meinem Rechtsempfinden in der Sache annähernd gleich entscheiden. Dafür gibt es ja auch Gesetze, die eben auch für Richter gelten und die von Ihnen anzuwenden sind. Dafür braucht man meines Erachtens keinen weitere Rechtsinstanz, sondern nur gute Strafermittler (gegen den Richter, wegen Mißbrauch der Amtsgewalt und Freiheitsentziehung).
wenn zwei (oder mehrere) Richter in einer Sache zu vollkommen unterschiedlichen Urteilen kommen, dann stimmt etwas nicht. Was nicht stimmt, gehört untersucht. Wenn ein strafbarer Tatbestand (zB. Freiheitsentziehung) vorliegt, dann gehört bestraft, so wie bei jedem anderen Staatsbürger auch.
operation spring nicht mitbekommen. bei allen angeklagten hat die einschuechterung das der naechste richter noch strenger urteilt funktioniert. einer traute sich dann doch das urteil nicht anzunehmen und der naechste richter war dann so erschuettert aufgrund welcher beweise hier in erster instanz verurteilt wurde und faellte einen freispruch.
der erste richter ging uebrigens nach dem letzten urteil sofort in pension.
Nein, dem widerspreche ich. Denn die richterlichen Privilegien (Weisungsfreiheit, Unabsetzbarkeit, Unversetzbarkeit) ist essentiell für eine Unabhängigkeit der Justiz. Wenn ein Richter immer mit dem Damoklesschwert einer Anklage wegen Amtsmißbrauch Urteile fällen muss, dann wird es nur Urteile geben, die der Obrigkeit gefällig sind. Ein Richter muss unabhängig agieren können, aber es ist auch klar, dass seine Urteile überprüft und ggf. korrigiert werden können.
Außerdem ist es gerade in der Juristerei so, dass rechtliche Beurteilungen selten eindeutig sind und es daher eines Instanzenzugs bedarf. Es muss einfach dir Möglichkeit der Korrektur in höheren Instanzen geben. Allwissenheit und Unfehlbarkeit gibt es ja auch im Recht nicht.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.