Kaum eingeführt, scheint sich die erweiterte Prüfkompetenz für die Volksanwaltschaft als eher zahnloser Papiertiger zu entpuppen. Denn auf selbigem klingt alles gut, nach Prüfung aller Heime auf etwaige Menschenrechtsverletzungen und Qualitätssicherung durch eine unabhängige Instanz.

In der Praxis wird aber klar: Prüfen dürfen die Volksanwälte, ohne Vorankündigung, nur dort, wo Menschen "angehalten" werden. Genau das ist im Falle der "Sonderbetreuungsanstalt für mutmaßlich kriminelle Asylwerber" auf der Kärntner Saualm die Kernfrage. Werden dort Asylwerber gegen ihren Willen festgehalten, wie Ex-Betreuer und Anrainer sagen? Oder handelt es sich bei der desolat wirkenden Frühstückspension um eine "freie Einrichtung", wie der Kärntner Flüchtlingsreferent behauptet? Die Volksanwaltschaft wird sich schwertun, das herauszufinden. Sie darf nur Akten lesen und um Stellungnahmen bitten. Erst wenn diese den Verdacht der "Anhaltung" belegen, dürfen die Prüfer auf der Saualm aufkreuzen.

Das Beispiel könnte Schule machen: Überall dort, wo Heimbetreiber wissen, dass es heikel werden könnte, wird man künftig behaupten, es werde eh niemand angehalten - nicht in Flüchtlings-, nicht in Pensionisten-, nicht in Pflegeheimen. Die Volksanwaltschaft muss dann jedes Mal erst mühsam das Gegenteil beweisen. Und am Ende ist womöglich außer viel Aufwand und Spesen nichts gewesen. (Petra Stuiber, DER STANDARD, 10.8.2012)