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Wien - Die Zwischenbilanz der heimischen Gastronomen zur bisherigen Sommersaison ergibt kein einheitliches Bild: Während Imbissbesitzer, Wirte und Restaurantbesitzer mit dem Geschäft überwiegend zufrieden sind, ziehen Betreiber von Diskotheken und Barbesitzer lange Gesichter, ergab eine Onlineumfrage der Wirtschaftskammer unter 1.400 Gastronomiebetrieben, die am heutigen Donnerstag vor Journalisten präsentiert wurde. Fachverbands-Obmann Helmut Hinterleitner führt das zum einen auf die wirtschaftliche Entwicklung, zum anderen auf "saisonale Konkurrenzveranstaltungen" zurück, die die Menschen ins Freie und eben nicht in Discos locken.
Auch im Bundesländervergleich ist die Lage differenziert. Am zufriedensten sind die Betriebe mit dem bisherigen Sommergeschäft in Oberösterreich und Niederösterreich, am unzufriedensten in Tirol und Vorarlberg - was wohl auch an der Winterlastigkeit dieser Bundesländer liegt. Mittelgroße Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern sind insgesamt gesehen am klaglosesten, geht aus der Umfrage hervor.
Kein eindeutiger Trend lässt sich ebenso bei der Frage nach den Umsatzentwicklungen ablesen. Etwa jeder dritte Betrieb konnte zwar Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr erzielen, 43 Prozent jedoch mussten Einbrüche hinnehmen. Von einem Minus besonders betroffen sind wiederum Bars und Diskotheken.
Steigende Umsätze verzeichnen die Gastronomen den Angaben zufolge bei Mineralwasser, Fruchtsäften und Softdrinks. Immer mehr nachgefragt werde Leitungswasser, wobei 80 Prozent der Betriebe nichts dafür verlangen. Jene Gastronomen, die das Glas Wasser berechnen, wollen dafür je nach Größe im Schnitt 50 Cent bis 1 Euro.
Bei Speisen und Wein ist die Entwicklung stabil. Mit Bier wurde im bisherigen Sommer weniger umgesetzt als im Vorjahr. Daran hat auch die Fußball-Europameisterschaft im Juni nichts geändert: Bei 86 Prozent der befragten Betriebe hatte die EM nämlich keine Auswirkung auf das Geschäft.
Wohl entscheidend für den Geschäftsverlauf sind hingegen Gastgärten. Die überwiegende Mehrheit verfügt über einen solchen. Ein Viertel der Betriebe erzielt mehr als 30 Prozent des Umsatzes im Gastgarten. Ein heuer ergangenes Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sieht künftig eine strengere Gastgartenregelung vor. Bisher genügte unter gewissen Voraussetzungen bei bis zu 75 Plätzen im Freien lediglich eine Anmeldung. In Zukunft könnten damit zeitaufwendige und teure Verfahren verbunden sein, wurde heute von den Branchenvertretern kritisiert.
Ein anderer Entscheid, und zwar des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), hat erst vor zwei Tagen bei Gastronomen in Einkaufszentren für Aufregung gesorgt. Der VwGH entschied, dass Lokale - sofern sie baulich nicht klar vom Einkaufszentrum abgetrennt sind - als Teil des Shoppingtempels gelten. Da auch Einkaufszentren als öffentliche Räume gelten, darf dort nicht geraucht werden. Gastronomie-Obmann Hinterleitner zeigte sich, im Gegensatz zu Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der vor zwei Tagen gegen diesen Entscheid polterte, wenig beeindruckt: "Ich bin mit der derzeitigen Österreich-Lösung sehr zufrieden." Auch Fachverbands-Geschäftsführer Thomas Wolf sieht die Regelung ganz pragmatisch: "Wenn eine Abgrenzung zur Mall möglich ist, muss rauchen erlaubt sein. Sonst nicht."
Nicht ganz so gelassen gaben sich die beiden puncto Steuerpauschale für Wirte und Hoteliers. Eine entsprechende Verordnung des Finanzministeriums, die eine steuerliche Pauschalierung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe ermöglicht, wurde ja vom Verfassungsgerichtshof im April als gesetzwidrig aufgehoben. Die Reparaturfrist läuft bis Jahresende.
Passiert bis dahin nichts, gilt die Verordnung als aufgehoben. Erste Gespräche für eine Ersatzregelung habe es aber schon gegeben, wurde heute versichert. Immerhin seien 6.000 Wirte und Hotelbesitzer (laut Finanzministerium 7.000) davon betroffen. Derzeit sieht die Verordnung vor, dass, wenn der Jahresumsatz 255.000 Euro nicht überschreitet, eine pauschalierte Einkommenssteuer zu zahlen ist. (APA, 9.8.2012)
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auch wenn der Verwaltungsgerichtshof zu einem Urteil kommt, "ist eh alles in bester Ordnung und rauchen bleibt erlaubt". Die Kammerfunktionäre wieder mal gescheiter als die Richter. Hauptsache rauchen darf man, alles andere ist wurscht.
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