Klagenfurt - Die Staatsanwaltschaft sieht im Untreueprozess am Landesgericht Klagenfurt keinen Anlass, die Anklage gegen die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, sowie ÖVP-Chef Josef Martinz und Steuerberater Dietrich Birnbacher auf Betrug zu erweitern. Den Angeklagten sei es jedoch unbenommen, allfällige Delikte zu gestehen, die noch nicht bekannt seien, sagte Staatsanwalt Andreas Höbl am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt.

Höbl behielt sich zum Auftakt des zehnten Verhandlungstages allerdings auch vor, gegen die Angeklagten im Hinblick auf die Schadenssumme von rund sechs Millionen Euro wegen Hinterziehung von Abgaben - einer Million Euro Umsatzsteuer und 1,4 Millionen Euro Körperschaftssteuer - zu ermitteln. Diese Frage wird im laufenden Verfahren nicht verhandelt. In der Frage der Steuerhinterziehung erklärten sich alle vier Angeklagten nicht schuldig. Xanders Verteidiger Gernot Murko merkte dazu an, dass die KLH gar keine Körperschaftssteuer zahle.

Birnbachers Leistung laut Gutachter höchstens 300.000 Euro wert

Gutachter Frank Schäfer hat beim Prozess erläutert, warum die Leistung des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, für das die Kärntner Landesholding sechs Millionen Euro gezahlt hat, um ein Vielfaches überzahlt und lediglich zwischen 200.000 und 300.000 Euro wert gewesen sei. Schäfer hatte im Sommer vergangenen Jahres seine Expertise vorgelegt, auf der die Anklage basiert.

Für die Feststellung des Betrags von höchstens 300.000 Euro sei er durch eine Rückrechnung gekommen, führte er aus. Dieser habe er eine Tätigkeit von 300 Stunden in fünf Wochen zugrunde gelegt, wobei er allerdings noch davon ausgegangen sei, dass die Leistungen, die im Verzeichnis stünden, auch erbracht worden seien, erklärte Schäfer. Im Zuge des Beweisverfahrens hatte sich jedoch herausgestellt, dass einzelne Posten lediglich Teil einer "Chronologie" waren und Birnbacher nach eigenen Angaben in der Sache rund zwei Wochen tätig gewesen ist.

Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass Birnbacher keineswegs die Leistungen einer Investmentbank erbracht habe, mit deren Honorarhöhen die Zahlung an den Steuerberater durch die Kärntner Landesholding, deren Vorstände ebenfalls angeklagt sind, stets argumentiert wurde. "Bei allem Respekt" für die geleistete Arbeit ist für den Gutachter die Zahlung weder von ursprünglich geplanten zwölf Millionen Euro noch von sechs Millionen Euro gerechtfertigt. Als Verkäufer hätte er im vorliegenden Fall auch keine Investmentbank beauftragt, weil sie zu teuer gekommen wäre, sagte er. Wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Käufer bereits da und bereit sei, einen bestimmten Betrag zu zahlen, sei die Einschaltung einer Investmentbank nicht mehr notwendig, präzisierte er.

Birnbacher objektiv nicht notwendig

Auf die Frage von Richter Manfred Herrnhofer, ob er die österreichischen Honorarsätze kenne, sagte Schäfer, er sei kein österreichischer Jurist, daher würde er auch zu österreichischem Recht nie Stellung nehmen. Aber bei der Frage der Angemessenheit sei eine wirtschaftliche Beurteilung gefragt und ausreichend. Staatsanwalt Andreas Höbl fragte, ob es in diesem Fall überhaupt notwendig gewesen sei, Birnbacher zuzuziehen. Schäfer meinte dazu, objektiv lasse es sich begründen, dass es nicht notwendig gewesen wäre. Subjektiv sei es für den Mandaten vielleicht gut gewesen, einen Vertrauensanwalt zu haben, mit dem er verschiedene Dinge habe besprechen können. "Ich kann mir vorstellen, dass das Wohlbefinden des Auftraggebers hier eine Rolle gespielt hat", sagte der Gutachter. Auftraggeber waren der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz, der sich in dem Verfahren wegen Untreue verantworten muss.

Schäfer belastete auch den Gutachter Gerhard Altenberger, mit dessen Gutachten unter anderem die Auszahlung des Honorars argumentiert worden war. Auf den Vorhalt von Gernot Murko, Verteidiger von KLH-Vorstand Gert Xander, ob Schäfer die Formulierung in diesem Gutachten, dass "bei vergleichbarer Tätigkeit des Dr. Birnbacher mit einer Investmentbank" das Honorar angemessen sei, so verstehe, dass Altenberger Birnbachers Tätigkeit mit der einer solchen Bank verglichen habe, meinte Schäfer, dies sei genau so zu verstehen. 

Urteile am 21. September erwartet

Das Verfahren wird am 20. und 21. September fortgesetzt, dann werden auch die Urteile erwartet. Die Anwälte der vier Angeklagten beantragten weitere Beweismittel, so soll der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner, noch als Zeuge geladen werden. Vor der Vertagung übten drei der vier Verteidiger heftige Kritik am Gerichtsgutachter.

Die Anwälte von Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und der Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander lehnten das Gutachten von Frank Schäfer ab. Sie bezeichneten es als "mangelhaft und einseitig, widersprüchlich und unbestimmt" und forderten weitere Beweismittel und die Einholung eines neuerlichen Gutachtens. Das wurde vom Schöffensenat abgelehnt. Richard Soyer, Anwalt des vierten Angeklagten, des Steuerberaters Dietrich Birnbacher, hatte keine Erklärung abgegeben. Birnbacher hatte bei seinem Geständnis ja zugegeben, dass das Honorar nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Prozess geht im September weiter

Richter Manfred Herrnhofer konnte der Argumentation von Gernot Murko, Verteidiger von Xander, nicht folgen, der erklärt hatte, Schäfer kenne die Honorarrichtlinien der österreichischen Wirtschaftsprüfer nicht und habe "nicht ordnungsgemäß befundet und begutachtet". Murko hatte mit diesem Vorwurf den Antrag gestellt, eine Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzuholen, oder den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzuvernehmen, um zu beweisen, dass das Birnbacher-Honorar in der Höhe von sechs Millionen Euro gerechtfertigt sei. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Hier gehe es ausdrücklich nicht um Honorargrundsätze, sondern um den Vergleich mit einer Investmentbank, erklärte Herrnhofer.

Megymorez-Verteidiger Martin Nemec stellte den Antrag, Horst Felsner, den Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärnten, als Zeugen zu laden als Beweis dafür, dass das Land Kärnten "als maßgebliche wirtschaftliche Eigentümerin der Kärntner Landesholding" der Auszahlung des Honorars zugestimmt habe und daher von Untreue keine Rede sein könne. Diesem Antrag stimmte der Schöffensenat zu.

Martinz-Anwalt Alexander Todor-Kostic hatte bereits am Dienstag den Antrag gestellt, die Anwältin Astrid Wutte-Lang, die den inzwischen aus allen Ämtern geschiedenen Martinz zuerst vertreten hat und gegen die nun selbst ermittelt wird, als Zeugin einzuvernehmen. Die Anwältin hat allerdings laut Richter Herrnhofer per Fax mitgeteilt, dass sie sich nach Beratung mit ihrem Rechtsvertreter auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufe.

Im September sollend daher noch Felsner, der Anwalt Michael Sommer, der Gutachter Christian Nowotny und Birnbachers Sohn Georg aussagen. Weiters fordert der Richter von Birnbacher eine genaue Aufstellung über die konkrete Verwendung der sechs Millionen Euro, die er als Honorar von der KLH ausbezahlt bekommen hat. Richard Soyer, gab dem Richter bekannt, dass sein Mandant Birnbacher jene rund 971.000 Euro, die im Zuge der Voruntersuchung von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden seien, der Kärntner Landesholding als Wiedergutmachung ab sofort zur Verfügung stelle.(APA, 9.8.2012)