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München - Streiterei und kein Ende in Sicht: Auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München keppeln sich Mehrheitseigner Metro und Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals um die Macht bei der Elektrohandelskette Media-Saturn. Beide sahen sich nach dem Richterspruch vom Donnerstag, der weitgehend der vorangegangenen Schiedsgerichtsentscheidung folgte, in ihrer Position bestätigt. "Entscheidend ist, dass die Metro keinen Millimeter weitergekommen ist. Sie kann weiter nicht durchregieren", sagte Kellerhals' Anwalt Luidger Röckrath. "Herr Kellerhals hat weiterhin seine Minderheitsrechte und kann sie durchsetzen."
Die Metro, die drei Viertel an Media-Saturn hält, sieht ihre Position gestärkt. "Die Metro ist sehr erfreut über die beiden Entscheidungen", sagte ein Konzernsprecher. Die Rechtsauffassung, wonach sie künftig mit einfacher Mehrheit grundlegende Entscheidungen bei der Ingolstädter Tochter treffen kann, sei bestätigt. Bisher war dafür eine Mehrheit von 80 Prozent nötig, womit Mediamarkt-Mitgründer Kellerhals zustimmen musste.
Keine Lösung auf juristischer Ebene
Allerdings signalisierte der Anwalt des Minderheitseigners Bereitschaft zu einer Beilegung des Konflikts. "Dieser Streit kann juristisch nicht gelöst werden; nur auf einer anderen Ebene, der kaufmännischen etwa", sagte Röckrath. Auch die Metro bemühte sich um Deeskalation. "Es gibt hier keine Sieger und Besiegte. Es ging nie ums Durchregieren", sagte der Firmensprecher.
Metro hält 75,41 Prozent an der Media-Saturn-Holding, der Milliardär Kellerhals über 21 Prozent. Der Handelsriese sollte mit dem Mehrheitsanteil eigentlich das Sagen bei Media Markt und Saturn haben, die im vorigen Jahr mehr als 20 Mrd. Euro zum Umsatz des Konzerns von 66,7 Mrd. Euro beitrugen. Doch der Konzern kann bei seiner Ingolstädter Tochter ohne Kellerhals bisher nichts ausrichten, denn im Gesellschafterausschuss können wichtige Entscheidungen nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent gefällt werden. Metro hatte deshalb einen Beirat eingerichtet, der mit einfacher Mehrheit entscheiden soll. Kellerhals wehrt sich entschieden dagegen.
Nicht gegen den Willen der Gründer
Der umstrittene Beirat könne nach dem Spruch des Schiedsgerichts vom Mittwoch "mit einfacher Mehrheit über wesentliche unternehmerische Sachverhalte entscheiden", erklärte der Konzern. Unter anderem gelte dies für Budgetentscheidungen, hatten Prozessbeteiligte gesagt - damit könne der Beirat mit einfacher Mehrheit über Investitionen befinden. "Die Metro kann Media-Saturn auch nach dem Schiedsspruch nicht gegen den Willen der Gründer steuern", unterstrich dagegen ein Sprecher der Kellerhals-Gesellschaft Convergenta. Metro habe wesentliche Ziele nicht erreicht. So solle nach dem Spruch des Schiedsgerichts unter dem Obmann Klaus Bilda etwa weiter mit einer Mehrheit von 80 Prozent über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Media-Saturn-Holding und die Gewinnverwendung entschieden werden.
Damit blieben Kellerhals Veto-Rechte in diesen Punkten bestehen. Auch für Entscheidungen etwa über einen Börsengang werde nicht an den bisherigen Stimmverhältnissen gerüttelt, sagte der Convergenta-Sprecher. Und Kellerhals behält sich weitere juristische Schritte vor: "Letztlich können Beiratsbeschlüsse, die gegen die Stimmen der Gründungsgesellschafter ergehen, auch künftig vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden", sagte der Sprecher. Den Spruch des OLG Münchens anzufechten, wird indes schwierig. Richter Hartmut Fischer schloss die Revision aus. Kellerhals bleibt indes die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Reuters, 9.8.2012)
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