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Der soeben bestätigte Datenschutzrats-Vorsitzende Johann Maier zog Bilanz.
Vor kurzem wurde der Nationalratsabgeordnete Johann Maier (SPÖ) als Vorsitzender des zum Bundeskanzleramt gehörigen Datenschutzrats (DSR) bestätigt, nun zog er vor Journalisten eine Zwischenbilanz: "Es ist uns gelungen, in vielen Bereichen datenschutzrechtliche Fehlentwicklungen zu verhindern." Allerdings gebe es noch viele Themen, die mehr Aufmerksamkeit verlangen würden, so Maier.
Große Erfolge verbuche man etwa beim Versicherungsrechtsänderungsgesetz und bei der Übermittlung von Fluggastdaten, sagte Maier, der seit 2001 Mitglied des 18-köpfigen DSR und seit November 2009 dessen Vorsitzender ist. Die Vorratsdatenspeicherung habe man zwar nicht verhindern können, allerdings zur Versachlichung der Debatte beigetragen.
Derzeit werde auf EU-Ebene noch überprüft, ob die Vorratsdatenrichtlinie überhaupt mit den Grundrechten und dem Lissaboner Vertrag vereinbar sind. Der DSR forderte die österreichische Bundesregierung auf, bei der Entscheidungsfindung aktiv beizutragen. Maier betonte, dass uns die Vorratsdatenspeicherung „nicht von EU-Bürokraten aufoktroyiert", sondern nach Zustimmung von BZÖ-Justizministerin Gastinger und Bundeskanzler Schüssel 2006 beschlossen wurde.
Mehr öffentliche Diskussion
In vielen Bereichen vermisst Maier eine öffentliche Diskussion: Die Internationale Fernmeldeunion (ITU), eine Sonderorganisation der UNO, etwa verhandle im Geheim an einer Änderung der internationalen Telekommunikations- regelung. „Mich wundert, dass bislang niemand darüber berichtet hat. Nur in Deutschland gibt es bereits so etwas wie eine kleine Diskussion", so Maier.
Der DSR werde das Thema auf jeden Fall aufgreifen; eine parlamentarische Anfrage, wie Österreich zu der geplanten Änderung steht, wurde bereits am 5. Juli eingereicht.
Eine breite Debatte vermisst er aber auch anderswo: Vor allem England, aber auch Polen und die Niederlande wollen die Speicherung von Passagierdaten auch auf den Bahn- und Schiffsverkehr auf EU-Ebene ausweiten, was eine massive Einschränkung des Datenschutzes bedeuten würde. Auch über das umstrittene Produktpiraterie-Abkommen ACTA, das am 4. Juli vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde, hätte es zu wenig öffentliche Diskussion gegeben.
Whistleblowing-Schwerpunkt
Ein Schwerpunkt bei der nächsten DSR-Sitzung Ende August werde das Thema Whistleblowing, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Zahl an Korruptionsvorwürfen. Für Maier ist es wichtig, nicht nur den Hinweisgeber, sondern auch die beschuldigte Person beschützen. Oft würden nämlich die Grundrechte der Beschuldigten verletzt und diese regelrecht denunziert.
Auch müsse laut Maier ein gesicherter, anonymisierter Informationsaustausch in beide Richtungen ermöglicht werden. Derzeit sei das noch nicht der Fall; viele Whistleblower würden sich nur einmal melden, seien dann aber aufgrund ihrer Anonymität nicht mehr für Rückfragen erreichbar. Elektronische Briefkästen von Medien, wie etwa seit kurzem bei Spiegel-Online, könnten zur Lösung beitragen, würden aber nicht einen behördlichen Kommunikationskanal ersetzen.
„Gäbe es eine einheitliche Whistleblowing-Regelung, könnte ich es meinem Dienstgeber mitteilen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen", zitierte Maier einen Firmenangestellten, der an ihn getreten ist. (derStandard.at, Florian Bayer, 8.8.2012)
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Die, dies betrifft, tun sich normalerweise gegenseitig eh nicht weh.
Und was man nicht unterschätzen darf, ist die Macht von Netzwerken. Da werden Daten weiter verteilt in einer Weise, in welcher der Abgriff gar nicht auffällt.
Insofern ist das alles Makulatur. Und um solche Machenschaften aufzudecken, müßte man selbst jemanden kennen, der jemanden kennt, was dazu führt, daß man dann selbigst zu illegalen Methoden greifen müßte.
Was man, unter der irrigen Annahme der Herr Strasser wäre nicht korrupt und hätte tatsächlich versucht, aufdeckerisch tätig zu sein, anhand dieses prominenten Beispiels tunlichst unterlassen sollte.
Ganz angelehnt an den Herrn FnF: "... so I'll remove the cause but not the symptom."
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