Facebook: Klick auf "Like" fällt unter Meinungsfreiheit

8. August 2012, 13:59
  • Artikelbild
    foto: reuters

Das Betätigen des "Like"-Buttons steht laut Facebook unter dem ersten Zusatzartikel der Verfassung

In einem Gerichtsverfahren, bei dem sechs ehemalige Mitarbeiter des Sheriffs einer Stadt in Virginia gegen ihre Kündigung geklagt haben, meldet sich laut Heise Facebook nun zu Wort. Die Mitarbeiter hatten auf Facebook die Seite eines gegnerischen Sheriff-Kandidaten "geliked" und wurden von ihrem Arbeitgeber daraufhin gekündigt.

Bürgerrechtsorganisation gibt Facebook recht

Nachdem ihre Klage im Mai abgewiesen worden war, gingen die Mitarbeiter in Berufung. Facebook selbst meint, dass das Betätigen des "Like"-Buttons unter den Schutz der Verfassung fällt, da diese Meinungsfreiheit garantiert. Unterstützt wird Facebooks Forderung von der American Civil Liberties Union (ACLU), einer Bürgerrechtsorganisation, die bereits vor Monaten Stellung zum "Like" eingenommen hat.

Meinungsfreiheit in allen Formen

Laut ACLU sei der bloße Klick auf einen Button eine Meinungsäußerung und die Einfachheit des Vorganges würde nicht dessen Absicht oder Bedeutung untergraben. Der Anwalt der Bürgerrechtsorganisation lobt Facebook für seine Einstellung und dessen Bestreben, sich für die Rechte seiner Nutzer einzusetzen. Das oberste US-Gericht hat im ersten Zusatzartikel in der Verfassung klargestellt, dass die garantierte Meinungsfreiheit für jeden und in allen Formen gilt. (red, derStandard.at, 8.8.2012)

Links:

Facebook

ACLU

Kommentar posten
12 Postings
"...dass die garantierte Meinungsfreiheit für jeden und in allen Formen gilt."

Außer natürlich, sie widerspricht irgendeinem Copyright.

meinung

sagen und werke anderer wiederrechtlich zu verwerten sind zwei paar schuhe.

Ich wage mich zu erinnern dass ein Gericht das (zumindest aehnlich) schon mal prozessiert hat. Da hat ein Arbeitnehmer bei der Konkurrenz auf "gefaellt mir" geklickt und wurde darauf hin gefeuert - das Gericht bestaetigte das (da gings dann u.a. auch um die Meinungsfreiheit).

hmm absurd.

sollte die "Meinungsfreiheit" nicht alles beinhalten?
sprich wenn jemandem etwas nicht gefällt müsste man das doch "disliken" können!

Dann wäre es Meinungsfreiheit für mich!

wenn es ihnen nicht gefällt

dann sollten einfach den Like-Button nicht drücken

like button geklickt = ich mag das
like button nicht geklickt KANN HREISSEN: mag ich nicht, hab ich nicht gesehen, interessiert mich nicht, mag ich nicht zugeben, dass es mir gefällt...

du siehst den unterschied?

Komisch.
Abhängig vom Inhalt heißt "like" für mich:
"Das ist witzig"
"Toller Song"
"Gut gemachtes Video"
"Bin schon gespannt auf den Film"
"Interessante Sichtweise"
"Gute Sache"
"Erstaunliches Ereignis"
usw.usf.
Ist das Konzept nicht so gemeint?

Mir ist schon früher aufgefallen, dass so ein Unsinn wie ein "Like"-Button die Leute dazu verführt kein Feedback mehr zu geben.
Auch wenn irgendwo in Foren jemand postet, dass er etwas "liked" (meist grammatikalisch nicht korrekt), dann ist das auch genau ein 0-Feedback.
/:
Imo sollte man diese ganzen Bewertungsdinger aus allen Communities entfernen.

vollkommen deiner meinung, mein punkt war eigentlich nur, dass ein nicht liken nicht automatisch ein disliken ist...

Da ist was schief gelaufen *sry*

"Der Anwalt der Bürgerrechtsorganisation lobt Facebook für seine Einstellung und dessen Bestreben, sich für die Rechte seiner Nutzer einzusetzen."

Da kommt mir meine Käseleberkäse-Semmel von Mittags rauf. FB schärt sich überhaupt nicht um die Rechte der Nutzer....

Vielleicht ist das die "invisble hand" die hier user und fb interessen kapitalistisch vereint.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.