Betretungsverbot: Missachtung von Verfügung soll strafbar werden

8. August 2012, 10:14

"Task Force Kinderschutz" arbeitete Vorschläge aus

Wien - Die "Task Force Kinderschutz" schlägt zur Verhinderung von Gewalttaten in der Familie neben der Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines allfällig verhängten polizeilichen Betretungsverbots auch Änderungen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Einstweiligen Verfügung vor. Darüber hinaus sollte die Missachtung einer solchen gerichtlichen Verfügung als Straftatbestand definiert werden. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, am Mittwoch.

Die aus Vertretern mehrerer Ministerien und Experten aus dem Gewaltschutzbereich bestehende "Task Force" war von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eingesetzt worden, nachdem am 25. Mai ein Siebenjähriger in seiner Schule von seinem Vater durch einen Kopfschuss getötet worden war. Gegen den Mann, der Selbstmord beging, war ein Betretungsverbot für die Wohnung der Familie verhängt worden.

Betretungsverbot soll ausgeweitet werden

Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen. Innerhalb der Frist hat das Opfer die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Durchsetzung muss vom Opfer beantragt werden. Die "Task Force" plädiert nun dafür, das polizeiliche Betretungsverbot auf andere Orte ausdehnen zu können, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Tagesmutter und die betroffenen Stellen - Direktor, Tagesmutter, etc. - ebenso zu informieren wie die Jugendwohlfahrt.

Wer gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, soll sich nach den Vorstellungen der "Task Force" strafbar machen. Und deren Durchsetzung soll nicht wie derzeit nur auf Antrag jener Person möglich sein, welche die Verfügung betragt hat, sondern z.B. auch durch Kindergartenleitung, Schuldirektion oder Tagesmutter. Darüber hinaus soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren.

"In der 'Task Force' gibt es einen einhelligen Konsens", betonte Grundböck. Innenministerin Mikl-Leitner vertrete die Vorschläge. Um diese Vorschläge umzusetzen, müssten das Sicherheitspolizeigesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.

Opferschutzeinrichtungen für weitere Gespräche

Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen wünschen sich weitere Gespräche mit dem Innenministerium und möchten bei der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags einbezogen werden. Das sagte Marlies Leitner, die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Niederösterreich. "Bei der Informationsverpflichtung gibt es keinen Konsens. Dieses Thema wird auch unter Vertretern und Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen kontrovers diskutiert", so die Expertin.

Die Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines Betretungsverbots unter anderem auf Schule oder Kindergarten sei selbstverständlich zu begrüßen, hielt Leitner fest. Allerdings gibt es ihren Angaben nach unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Informationen diese Stellen auf welchem Weg erhalten sollen.

"Dass Schutz notwendig ist, steht außer Zweifel, Änderungen müssen aber gut überlegt werden. Ich hielte es für sinnvoll, wenn Experten von Polizei und Opferschutzeinrichtungen sich noch zusammensetzen", so Marlies Leitner. (APA, 8.8.2012)

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Missachtung von Verfügung soll strafbar werden

Was war es denn bis jetzt, bitte? Augenzwinkernd geduldet, wenn so ein brutales Aas trotzdem in die Wohnung zurückkam?

ist ja höchste Zeit,

das reduziert dann gleich auch das zukünftige Auftreten der Väterrechtler.
Was da derzeit herumläuft und sich als Opfer Anderer ausgibt, schreit zum Himmel.
Die sollen mal ihre Freisprüche herausrücken, anstatt von angeblich falschen Anschuldigungen zu sprechen.

Leumundszeugnisse bezeugen ja nur, dass AKTUELL keine ungetilgten Verurteilungen vorliegen.

was die da in dem Forum wieder für Münchhausengeschichten ablassen; naja vielleicht erledigt sich das Problem ja von selber ;-))))

http://kurier.at/nachricht... ndheit.php

ja liebe Männer in diesem Forum.
Wer gegen ein Betretungsverbot ist, welches aus gutem Grund existiert, hat wahrscheinlich selbst Dreck am Stecken und findet eine Watschen für die Frau normal.

Ist es aber nicht.

Ein richtiger Schritt...

...indie richtige Richtung, aber was ist dann mit den Sexverbrechern- den Kinderschändern werden hier auch die Daten endlich weitergegeben und eine gesetzliche Regelung gemacht um VORBEUGEN zu können solchen Sexverbrechen? Indem die Bevölkerung benachrichtigt wird, denn die Ämter werden ja schon benachrichtet, aber das schützt kein einziges Kind vor den 47.257 Kinderschändern Österreichs der letzten Jahre, die irgendwo sich niedergelassen haben und wir wir erfahren nichts darüber. Daher ist auch KEIN SCHUTZ für unsere Kinder vor Kinderschändern, Sexpsychopathen gegeben! Es wärte an der Zeit!
http://www.gegensexuellegewalt.at/2012/08/0... gsverweis/

47257 Kinderschänder in Österreich... Woher kommt diese Schnaps-Dunkelzahl? Sind sie tatsächlich der Meinung dass rechtskräftig freigesprochene Verdächtige zu 100% schuldig sind?
Menschen wie sie verstören mich noch mehr als die Täter.

Es geht doch um den Typen der seinen Sohn erschossen hat. Aber schon weckt das ihre Begehrlichkeiten.

Wenn jemand sein Kind töten will

und Lebenslänglich wegen Mordes in Kauf nimmt.

Dem schreckt sicher eine Strafe, wegen einer ignorierten Wegweisung ab!??

Habe nie was gegenteiliges behauptet, nur Saskijans fixierung auf missbrauchte Kinder kritisiert

Wer glaubt eigentlich,

dass sich SOLCHE Leute an ein Betretungsverbot halten??

Falls ein Betretungsverbot zu Unrecht ausgesprochen wurde, soll es saftige Strafen für die Frau geben !!!

ja

und zwar im gleichen Strafrahmen, zuzüglich der Strafe für die Lüge

Welches Anlassgesetz ...

... wurde eigentlich gemacht, als eine Frau ihre Kinder aus dem Fenster warf, damit der Mann das Sorgerecht nicht ausüben kann?
Bei den Sozialisten und Grünen überrascht mich die Männerfeindlichkeit nicht mehr. Aber dass die ÖVP versucht, noch männerfeindlicher zu sein, lässt leider nur noch eine Wahloption für Männer offen.

?? die strafdrohung würde selbstverständlich auch für ein betretungsverbot dieser frau gelten...

es wäre mir nicht bekannt, dass die Exekutionsordnung betretungsverbote nur für männer vorsieht. was regen sie sich also derart künstlich auf?

Für wie dumm halten Sie uns?

Diese sogenannten "geschlechtsneutralen" Gesetze werden von den Jugendämtern und Familiengerichten ausschließlich im feministischen Sinn interpretiert.
Daher ist es natürlich ein männerfeindliches Gesetz.

Die Frau ist ein schlecht Beispiel: die hatte das Sorgerecht nicht. Der Vater war uebrigens Psychiater und sie seine Patientin- er hat also einen ziemlichen Kunstfehler begangen.

schon

das behandeln von jemanden den man naeher kennt sollte ein "no go" fuer alle in diesem bereich taetigen sein.

Meinte ich.

Sehr gut, als nächsts noch das Erschiessen eines anderen strafbar machen dann kann garnix mehr sein, oh wait...

hat schon der gute, alte Schiller gesagt

drum prüfe, wer sich ewig ....
...
der Wahn ist kurz, die Reu ist lang

Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen..

das perverse ist; die Polizei kann dieses nicht nur in (erwiesenen) Fällen von häuslicher Gewalt aussprechen - es reicht einfach eine mitunter gelogene Aussage der Frau - eigentlich skandalös in einem Rechtsstaat..

Meiner Meinung nach sollte das Gesetz entsprechend geändert werden das im Falle von häuslicher Gewalt die GEWALT zum Aussprechen eines Betretungsverbots auch tatsächlich erwiesen sein muss.

LOL, einsweilige Verfügungen benötigen allesamt (nur) eine bescheinigung...

ansonsten wäre es ja keine einstweilige verfügung. das ist nicht skandalös, sondern zur verhinderung nicht wiedergutzumachender Schäden ERFORDERLICH.

Die Polizei befragt die Eheleute und Nachbarn und andere Familienmitglieder, die Frau sollte wenihgstens blaue Flecken vorweisen können, sonst passiert gar nichts.

Irrtum, gar nichts wird geprüft..

Vielleicht steht es so im "Lehrbuch", faktum ist aber, es wird nichts geprüft...auch wenn anderes behauptet wird..

Ehrlich blaue Flecken kann Frau sich auch ganz leicht selbst zufügen.

Na dann, behaupten kann man ja alles, Marco. Das beweisen Sie immer wieder. Aber von sich auf andere zu schliessen und vom anonymen forum auf die Polizei- naja.

Andreas im Gegnsatz zu Ihnen

behaupte ich nichts, was ich nicht auch beweisen kann.

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