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Wien - Die "Task Force Kinderschutz" schlägt zur Verhinderung von Gewalttaten in der Familie neben der Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines allfällig verhängten polizeilichen Betretungsverbots auch Änderungen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Einstweiligen Verfügung vor. Darüber hinaus sollte die Missachtung einer solchen gerichtlichen Verfügung als Straftatbestand definiert werden. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, am Mittwoch.
Die aus Vertretern mehrerer Ministerien und Experten aus dem Gewaltschutzbereich bestehende "Task Force" war von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eingesetzt worden, nachdem am 25. Mai ein Siebenjähriger in seiner Schule von seinem Vater durch einen Kopfschuss getötet worden war. Gegen den Mann, der Selbstmord beging, war ein Betretungsverbot für die Wohnung der Familie verhängt worden.
Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen. Innerhalb der Frist hat das Opfer die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Durchsetzung muss vom Opfer beantragt werden. Die "Task Force" plädiert nun dafür, das polizeiliche Betretungsverbot auf andere Orte ausdehnen zu können, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Tagesmutter und die betroffenen Stellen - Direktor, Tagesmutter, etc. - ebenso zu informieren wie die Jugendwohlfahrt.
Wer gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, soll sich nach den Vorstellungen der "Task Force" strafbar machen. Und deren Durchsetzung soll nicht wie derzeit nur auf Antrag jener Person möglich sein, welche die Verfügung betragt hat, sondern z.B. auch durch Kindergartenleitung, Schuldirektion oder Tagesmutter. Darüber hinaus soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren.
"In der 'Task Force' gibt es einen einhelligen Konsens", betonte Grundböck. Innenministerin Mikl-Leitner vertrete die Vorschläge. Um diese Vorschläge umzusetzen, müssten das Sicherheitspolizeigesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.
Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen wünschen sich weitere Gespräche mit dem Innenministerium und möchten bei der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags einbezogen werden. Das sagte Marlies Leitner, die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Niederösterreich. "Bei der Informationsverpflichtung gibt es keinen Konsens. Dieses Thema wird auch unter Vertretern und Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen kontrovers diskutiert", so die Expertin.
Die Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines Betretungsverbots unter anderem auf Schule oder Kindergarten sei selbstverständlich zu begrüßen, hielt Leitner fest. Allerdings gibt es ihren Angaben nach unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Informationen diese Stellen auf welchem Weg erhalten sollen.
"Dass Schutz notwendig ist, steht außer Zweifel, Änderungen müssen aber gut überlegt werden. Ich hielte es für sinnvoll, wenn Experten von Polizei und Opferschutzeinrichtungen sich noch zusammensetzen", so Marlies Leitner. (APA, 8.8.2012)
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das reduziert dann gleich auch das zukünftige Auftreten der Väterrechtler.
Was da derzeit herumläuft und sich als Opfer Anderer ausgibt, schreit zum Himmel.
Die sollen mal ihre Freisprüche herausrücken, anstatt von angeblich falschen Anschuldigungen zu sprechen.
Leumundszeugnisse bezeugen ja nur, dass AKTUELL keine ungetilgten Verurteilungen vorliegen.
was die da in dem Forum wieder für Münchhausengeschichten ablassen; naja vielleicht erledigt sich das Problem ja von selber ;-))))
http://kurier.at/nachricht... ndheit.php
...indie richtige Richtung, aber was ist dann mit den Sexverbrechern- den Kinderschändern werden hier auch die Daten endlich weitergegeben und eine gesetzliche Regelung gemacht um VORBEUGEN zu können solchen Sexverbrechen? Indem die Bevölkerung benachrichtigt wird, denn die Ämter werden ja schon benachrichtet, aber das schützt kein einziges Kind vor den 47.257 Kinderschändern Österreichs der letzten Jahre, die irgendwo sich niedergelassen haben und wir wir erfahren nichts darüber. Daher ist auch KEIN SCHUTZ für unsere Kinder vor Kinderschändern, Sexpsychopathen gegeben! Es wärte an der Zeit!
http://www.gegensexuellegewalt.at/2012/08/0... gsverweis/
... wurde eigentlich gemacht, als eine Frau ihre Kinder aus dem Fenster warf, damit der Mann das Sorgerecht nicht ausüben kann?
Bei den Sozialisten und Grünen überrascht mich die Männerfeindlichkeit nicht mehr. Aber dass die ÖVP versucht, noch männerfeindlicher zu sein, lässt leider nur noch eine Wahloption für Männer offen.
das perverse ist; die Polizei kann dieses nicht nur in (erwiesenen) Fällen von häuslicher Gewalt aussprechen - es reicht einfach eine mitunter gelogene Aussage der Frau - eigentlich skandalös in einem Rechtsstaat..
Meiner Meinung nach sollte das Gesetz entsprechend geändert werden das im Falle von häuslicher Gewalt die GEWALT zum Aussprechen eines Betretungsverbots auch tatsächlich erwiesen sein muss.
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