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Die Angeklagten im Glaskäfig

Foto: REUTERS/Sergei Karpukhin

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Nadeschda Tolonnikowa soll für drei Jahre hinter Gitter, fordert der Staatsanwalt.

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Moskau - Drei Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft für Pussy Riot. Das Vergehen sei so schwer, dass sie "von der Gesellschaft isoliert" werden müssten, erklärte der Anklagevertreter. Den drei Sängerinnen wird nach ihrem Punk-Gebet gegen Putin in einer Kirche Störung der öffentlichen Ordnung und religiöse Hetze vorgeworfen. Das Urteil wird am 17. August erwartet. Die Gesellschaft empfinde das "vulgäre, herausfordernde und zynische Verhalten" der Punkgruppe als "sündig", sagte der Staatsanwalt.

Der Prozess gegen Pussy Riot hatte landesweit und international für Aufsehen gesorgt: Seit März sitzen drei junge Frauen in Untersuchungshaft, nachdem sie in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale, der Hauptkirche der russischen Orthodoxie, mit einem sogenannten Punk-Gebet gegen Wladimir Putin, aber auch gegen die Nähe der Kirchenführung zum Kreml, protestierten. Der durchaus ambivalente Auftritt der Gruppe stieß ebenso auf Proteste wie die juristische Verfolgung Pussy Riots, die von vielen Beobachtern als politisch motiviert betrachtet wird.

Emotionaler Prozess

Der Prozess verlief hoch emotional. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten sowohl Anhänger als auch Gegner von Pussy Riot. Die Verteidigung sprach von einer "Hexenjagd", während die Nebenkläger sich noch im Abschlussplädoyer darüber beschwerten, dass sie während des Verfahrens von Pussy Riot und den anwesenden Journalisten ins Lächerliche gezogen wurden. Da half auch die Entschuldigung der Angeklagten Nadeschda Tolonnikowa nichts, die bereits am ersten Prozesstag einen "moralischen Fehler" eingeräumt hatte, ohne ihre juristische Schuld einzugestehen.

Immerhin zwang der massive internationale Protest während des Prozesses Kremlchef Wladimir Putin zum Einlenken. Bei seiner Olympiavisite in London kritisierte er den Auftritt Pussy Riots zwar, erklärte aber zugleich, er sei gegen eine zu harte Strafe; die monatelange Untersuchungshaft sei den Mädchen wohl ohnehin eine Lektion gewesen. Die Forderung nach drei Jahren Straflager dürfte damit eine Art vorauseilender Gehorsam der Staatsanwaltschaft gewesen sein, immerhin liegt die Höchststrafe bei sieben Jahren.

Die Verteidigung qualifiziert den Auftritt Pussy Riots als Ordnungswidrigkeit und hat einen Freispruch gefordert, doch der scheint dem bisherigen Prozessverlauf nach unwahrscheinlich. Das Bezirksgericht Chamowniki, das nach dem Chodorkowski-Prozess ohnehin als obrigkeitshörig bekannt ist, hat während der Anhörungen die Forderungen der Verteidiger fast ausnahmslos abgewiesen. (André Ballin/red, DER STANDARD, 8.8.2012)