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Stofftiere vor dem Innenministerium: Mit Protesten gegen die Abschiebepraxis dürfte Ministerin Mikl-Leitner auch am Mittwoch in Salzburg zu tun bekommen.
Salzburg - Ursula Lang, pensionierte Krankenschwester aus Salzburg, kämpft noch immer mit den Tränen: "De facto heißt das, dass meine Enkelin, die Melina, Österreich verlassen hätte müssen." Melina ist knapp drei Monate alt, die Tochter des Ehepaares David und Gülizar Lang und österreichische Staatsbürgerin.
Seit Freitag vergangener Woche hat ihre aus der Türkei stammende Schwiegertochter kurdischer Herkunft einen Ausreisebescheid in der Hand, berichtet Ursula Lang. Der nach dem negativen Asylbescheid gestellte Antrag auf humanitäres Bleiberecht sei abgewiesen worden.
Dies, obwohl ihre Schwiegertochter, die seit 2006 in Österreich lebt "bestens integriert ist." Sie habe sogar ein freiwilliges Praktikum beim Sozialverein Lebenshilfe absolviert. Da aber die kleine Melina - sie wird gestillt - schlecht allein bei ihrem Vater, der als Koch für den Familienunterhalt sorge, bleiben könne, hätte sie Österreich verlassen müssen, sagt Großmutter Lang.
Nachdem sich die in der Salzburger Plattform für Menschenrechte zusammengeschlossenen Aktivisten des Falles angenommen hatten, ist am Dienstag die Landespolitik aktiv geworden. Familienlandesrätin Tina Widmann (ÖVP) habe in einem Telefonat mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erreicht, dass die Abschiebung vorerst einmal kein Thema sei, bestätigte ein Sprecher Widmanns auf Anfrage des Standard.
Widmann geht davon aus, dass nach einer neuerlichen Prüfung die Causa positiv abgeschlossen werden kann und die junge Mutter in Salzburg bleibt. Hilfe hat auch das Büro von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) zugesagt. Man werde sich gemeinsam mit den Behörden um eine gesetzeskonforme Lösung bemühen.
Plattformsprecher Josef Mautner fordert indes von den Behörden einen Abschiebestopp in allen Fällen, in die Kinder involviert sind. Mautner verweist darauf, dass Burgstaller Innenministerin Mikl-Leitner um Klärung der Frage ersucht habe, "wie sich die Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung auf den Vollzug des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes auswirkt". Aus seiner Sicht dürfe es bis zu Klärung dieser Frage nicht nur keine neuen Bescheide geben, sondern auch bei Fällen, "die bereits negativ beschieden wurden", sei abzuwarten, sagt Mautner.
Keine Lösung hat es für eine armenische Familie aus Hallein gegeben. Trotz Bemühungen mehrerer Nachbarn wurden die 45-jährige Mutter und ihr achtjähriger Sohn von der Polizei Montagfrüh nach Wien gebracht. In der Nacht auf Dienstag sind die beiden mit einem Flugzeug nach Moskau geflogen. Der Ehemann und zwei weitere Kinder sind in Hallein zurückgeblieben.
Kritik gibt es an der Methode der Abschiebung: Man habe der Frau erzählt, dass sie freiwillig nach Moskau fliegen müsse, da sie sonst in Schubhaft komme und ihr das Kind weggenommen werde, berichten Unterstützer der Familie. Die verunsicherte Frau habe daraufhin einer " freiwilligen Ausreise" zugestimmt.
Ministerin Mikl-Leitner wird am Mittwoch in Salzburg zur Eröffnung einer neuen Polizeiwachstube erwartet. Menschenrechtsaktivisten haben angekündigt, die Ministerin mit den Abschiebefällen zu konfrontieren. (Thomas Neuhold, DER STANDARD, 8.8.2012)
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was manche Poster hier so von sich geben. Wo unterscheiden wir uns heute von den Deportationen im Deutschen Reich?
Wenn wir von einer Lebenserwartung von durchschnittlich 70 Jahren ausgehen, dann hat diese Familie bereits 10% der Lebenszeit hier in Österreich verbracht. Das sollte doch eigentlich reichen. Oder?
BTW: Ich glaube nicht, dass wir es uns aussuchen können wo wir zur Welt kommen. Ich denke, dass niemand mehr oder weniger Recht hat in einem Land zu leben.
Sowohl die Mutter als auch der Vater haben diverse Deutschkurse gemacht und der Vater auch die A1 und A2 Prüfungen soweit ich weis.
der 8 Jährige Tigram spricht Deutsch sogar mit Salzburger Dialekt!!! Mehr braucht man zum Thema Deutschkenntnisse glaub ich nicht zu sagen!!
...... wenn immer nach einem negativem Bescheid (= es gab keinen Asylgrund, sprich Verfolgung) dann sofort ein Bleiberecht geforderd wird. Es ist ja der Sinn des Asylverfahrens festzustellen, ob wirklich Verfolgung etc. vorliegt. Was natürlich nicht einfach ist, da ja die Asylwerber jede Identifikation ihrer Person hintertreiben, der Pass wird vernichtet oder an einem geheimen Ort hinterlegt, der Name, der Geburts- und Wohnort wird verschwiegen, und dann wird eine haarsträubende Verfolgtengeschichte erfunden. Dies ist auch der Grund, warum ein Großteil der Asylverfahren so lange dauern, denn wie soll man einen Asylgrund feststellen, wenn alle Infos über die Personen de facto mit detektivischem Gespür herausgefunden werden müssen.
wenn die behörden objektiv entscheiden würden, wäre das verfahren ja auch dazu geeignet, den asylstatus festzustellen. Ist aber leider nicht der Fall. Daher kommt es immer wieder zu solchen unverständlichen Entscheidungen, die jeglicher Menschlichkeit und auch Menschenrechten entbehren....
menschenrechtswidrigen Gesetze vornehmen, statt sich nur in ausgesuchten Einzelfällen mit drei Monate alten österreichischen Babys zu profilieren.
Ist ja widerlich, wie impertinent die sich aufführt.
den Rechtsstaat lächerlich zu machen. Und sind dann tatsächlich alle Instanzen ausgereizt, dann widersetzt man sich einfach bei der Abschiebung - meist versucht man die Beamten zu beißen, zu kratzen, sich mit Exkrementen zu beschmieren, im Flugzeug zu randalieren usw. - um als nicht abschiebbar zu gelten. Und was macht die "Staatsgewalt"? Die gibt einfach auf.
Und auf der anderen Seite steht eine junge Frau, die einen Österreicher geheiratet hat, der auch einen Job hat und die somit nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegt, die ein österreichisches Kind hat und die sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Aber hier will man so richtig durchgreifen.
Die Ehrliche ist in diesem Land wirklich immer der Dumme.
sorry es war nicht die krone sonder orf salzburg...
welche eine Falschmeldung veröffentlich haben und meinten das keine uafenthaltsbewilligung gegeben werden konnte aufgrund dessen das der Vater straftätig war... das ist totaler mist und wurde dann auch wieder zurück genommen aber solche Meldungen lassen das Blut kochen und jeder der die richtigstellung nicht hört denkt sich ja dann gehörens eh abgeschoben.... zum schämen ist es dass sich ein ORF nicht ausreichend informiert bevor sie etwas veröffentlichen...
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