Manfred Wolf, Vertreter der Handeslangestellten in der Gewerkschaft, fordert eine sechste Woche Urlaub.

Foto: GPA-djp

Teile der Wirtschaftskammer plädieren für ein Ende des Urlaubsablöseverbots. Eine klare Absage an diese Pläne kommt von der Gewerkschaft. Geld gegen Urlaubstage sei keine Option, sagt Manfred Wolf, Handelsangestellten-Gewerkschafter (GPA-djp), im Interview mit derStandard.at: "Urlaub dient der Erholung." Und die Zeit der Erholung müsse verlängert werden, fordert Wolf – in Form einer sechsten Urlaubswoche für alle.

derStandard.at: Was halten Sie von dem Vorschlag, der aus der Wirtschaftskammer kommt, das Urlaubsablöseverbot aufzuweichen? Reicht der Urlaub dafür?

Wolf: Angesichts der Tatsache, dass die Leute immer länger arbeiten müssen, wird eher die Frage nach der sechsten Urlaubswoche ein Thema werden und nicht das Auszahlen des Urlaubs. Wenn sich die Frau Lorentschitsch über die Einkommenssituation der im Handel Beschäftigten Sorgen macht, dann lässt sich das Problem auch über höhere Gehälter lösen.

derStandard.at: Das heißt, der Standpunkt der Gewerkschaft ist: Tabu, kommt nicht in Frage?

Wolf: Genau. Der Urlaub dient der Erholung. Das Pensionsantrittsalter wird angehoben, und wir müssen uns sowieso überlegen, wie wir die Lebensarbeitszeit gleich halten. Man hat offenbar übersehen, dass gerade das Konsumieren des Urlaubs ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von Burn-out ist.

derStandard.at: Krankheiten wie Burn-out sind auf dem Vormarsch.

Wolf: Alle Statistiken belegen das, auch die Wirtschaftskammer hat das Problem mittlerweile erkannt. Dann zu sagen, zahlen wir doch die Urlaube aus, ist aus unserer Sicht kontraproduktiv.

derStandard.at: Warum, glauben Sie, kommt dieser Vorstoß? Gibt es den Wunsch vieler Arbeitnehmer nach einer neuen Regelung?

Wolf: Es gibt immer wieder Menschen, die in finanzieller Not sind. Und natürlich ist vereinzelt der Wunsch vorhanden, Urlaube auszubezahlen. Man kann aber die Not Einzelner nicht zur Regel erheben.

derStandard.at: Könnte man es nicht auf freiwilliger Basis und mit der Pflicht des beiderseitigen Einvernehmens regeln?

Wolf: Die Freiwilligkeit endet dort, wo das Verlangen des Dienstgebers beginnt. Und das kann nicht sein. Der Urlaub ist zu wichtig, um ihn einer Disposition zu unterwerfen.

derStandard.at: Auch ein optionales Modell ist für die Gewerkschaft keine Alternative?

Wolf: Das ist Unfug. Auch als Unternehmer muss man sich fragen, was Mitarbeiter bringen, die beispielsweise zwei Jahre nicht auf Urlaub gehen, die nicht ausgerastet sind. Die schaden dem Unternehmen wahrscheinlich mehr, als sie ihm nutzen. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Auszahlen von Urlauben sinnlos.

derStandard.at: Die Idee war, dass man es nur jedes zweite Jahr oder noch seltener machen könnte.

Wolf: Ob das jetzt jedes, jedes zweite oder jedes dritte Jahr ist, das Grundproblem bleibt trotzdem dasselbe. Es soll einfach Erholungswert in Geld umgewandelt werden. Das ist für uns schlichtweg keine Lösung. Wir haben Urlaube nicht eingeführt, damit sie zur Sparkasse der Arbeitnehmer werden.

derStandard.at: Wie ist der arbeitsrechtliche Hintergrund?

Wolf: Es gibt das Bundesgesetz über den einheitlichen Urlaub seit 1974. Da ist der Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer in Österreich mit fünf Wochen Mindestanspruch geregelt. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch um eine weitere Woche. Die Ablöse des Urlaubs ist im Gesetz explizit verboten. Das gilt für alle Branchen, ohne Ausnahme.

derStandard.at: Wie sieht es in der Praxis aus?

Wolf: Es gibt immer wieder Fälle, wo es gemacht wird. Das ist ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot. Was bedeutet, dass die Vereinbarung nichtig ist. Der Arbeitgeber hat den Urlaub zwar ausbezahlt, der Arbeitnehmer kann sich aber trotzdem auf diesen berufen.

derStandard.at: Wenn eine Vereinbarung getroffen wird, der Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlt, dieser Verstoß angezeigt wird, dann hat der Arbeitnehmer trotz erhaltenen Geldes weiter Anspruch auf die Urlaubstage?

Wolf: Genau, der Arbeitgeber kann sich nicht auf diese Vereinbarung berufen. Alles, was gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, stimmt de facto nicht.

derStandard.at: Arbeitnehmer tragen also kein Risiko, falls Urlaube doch ausbezahlt werden?

Wolf: Nein, außer der Arbeitnehmer verursacht so eine Vereinbarung, dann kann der Arbeitgeber die Rückgabe des Geldes begehren. Das Verursacherprinzip kommt zum Tragen. Es könnte sein, dass Mitarbeiter zum Chef gehen und sagen: "Zahl mir den Urlaub aus." Arbeitgeber müssten dann sagen: "Nein, das geht nicht, das ist verboten." Das ist aber eher hypothetisch, weil es in der Praxis kaum vorkommt.

derStandard.at: Was in der Praxis sehr wohl vorkommt, ist das Verjähren von Urlaubsansprüchen. Könnte in solchen Fällen nicht das Auszahlen Abhilfe schaffen?

Wolf: Der Urlaub verjährt zwei Jahre nach dem Jahr, in dem er entstanden ist. Es war allerdings nie gedacht, dass Urlaubstage gehortet werden. Bei einem Jahr Arbeit sind fünf Wochen Erholung gerade angemessen. Aufgrund des Arbeitsdrucks müssten wir eigentlich über eine sechste Woche Urlaub reden.

derStandard.at: Ist das eine Forderung der Gewerkschaft?

Wolf: Ja. Die fünf Wochen Urlaub wurden im Jahr 1974 eingeführt. Fast 40 Jahre später hat sich die Arbeitswelt gewandelt. Produktivität und Arbeitsdruck sind enorm gestiegen, nur das Ausmaß an Urlaub ist gleich geblieben. Da gehört früher oder später etwas gemacht, besser früher als später.

derStandard.at: Orten Sie Signale der Wirtschaft, dass die Forderung der Gewerkschaft auf Gehör stößt?

Wolf: Es gibt fortschrittliche Kräfte, die nicht nur den Profit, sondern die langfristige Beschäftigungsperspektive sehen. Wir finden durchaus Partner, die bereit sind, mit uns darüber zu reden.

derStandard.at: Auch innerhalb der Wirtschaftskammer?

Wolf: Ja, es gibt welche, die zwar mit Vorbehalten, aber zumindest für die Diskussion bereit sind. Innerhalb der Unternehmer ist die Meinungsbildung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen. Wir verfolgen das mit Spannung und werden diese Forderung weiter artikulieren. (Oliver Mark, derStandard.at, 8.8.2012)