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Mehrfach wurde das Birnbacher-Honorar für angemessen befunden. Die Justiz ermittelt nun gegen mehrere Gutachter.
Ihr Ruf gilt, um es vorsichtig zu formulieren, als ramponiert. Gegen mehrere Gutachter, die das sechs Millionen Euro schwere Honorar für den Steuerberater Dietrich Birnbacher seinerzeit für korrekt befunden hatten, wird nun selbst ermittelt. Der Verdacht: Beihilfe zur Untreue, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Rolle der Gutachterbranche sorgt aber nicht erst seit dem Hypo-Fall für kontroversielle Diskussionen. In kaum einer größeren Causa kommt die Justiz ohne Expertise von externen Fachleuten aus. Drängt sich die Frage auf: Gibt es in Österreich einen Gutachter-Wahn?
Zumindest bei komplexen Wirtschaftscausen sei in der Vergangenheit sicher "zu schnell und zu viel" begutachtet worden, sagt Rupert Wolff von der Rechtsanwaltskammer im STANDARD-Gespräch. Als ein Kernproblem gilt, dass in der universitären Ausbildung ebenso wie in der späteren Gerichtspraxis nur wenig praktisch verwertbares betriebswirtschaftliches Wissen weitergegeben wird. "Allein auf Grundlage ihrer Ausbildung bezweifle ich stark, dass Absolventen eine Unternehmensbilanz tatsächlich lesen können", sagt der Wiener Strafrechtler Robert Kert. Die mangelnde Vermittlung wirtschaftlicher Grundkenntnisse bezeichnet er als "großes Manko".
Abhilfe sollte hier der Aufbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft bilden, die auch auf angestellte Sachverständige zurückgreifen kann. Derzeit ist sie mit rund 20 Planstellen aber nur sehr bescheiden besetzt. Justiz-Gewerkschaftschef Klaus Schröder plädiert daher dafür, weit mehr Sachverständige direkt über die Justiz zu beschäftigen. Er kritisiert den "Planstellenwahn". Die Politik wolle Posten abbauen, obwohl Gutachter 300 bis 400 Euro pro Stunde kosten. Diese können aber unter Sachaufwand verbucht werden und belasten daher das Personalbudget nicht.
Damit keine schiefe Optik aufkommt, wäre Richterpräsident Werner Zinkl für Änderungen beim Bestellungsmodus. Im Ermittlungsverfahren solle ein Richter und nicht wie derzeit der Staatsanwalt den Gutachter bestellen. Wobei unterschieden werden muss zwischen gerichtlichen Sachverständigen (siehe Wissen) und Privatgutachtern, die im Auftrag und auf Honorar ihrer Mandanten tätig werden. Letztere müssen theoretisch von der Justiz gar nicht berücksichtigt werden. Praktisch werden sie es aber sehr wohl (auch die Birnbacher-Gutachten waren privat).
Ein generelles Ignorieren von privaten Analysen halten Zinkl und Schröder für nicht nötig, sie empfehlen aber, diese nicht allzu stark zu bewerten. "Das ist eine zentrale Konsequenz aus der Causa Birnbacher", meint Schröder. Die Anwaltskammer würde trotz der aktuellen Aufregung den entgegengesetzten Weg gehen: Im Sinne der "Waffengleichheit" müssten Privatgutachten denselben Stellenwert wie gerichtliche haben, sagt Wolff.
Einig sind sich Wolff und Schröder, dass die laufenden Ermittlungen gegen die Birnbacher-Gutachter ein Problem sind. Beide plädieren dafür, in solchen Fällen die Sachverständigen vorläufig zu suspendieren und keine neuen Aufträge zu erteilen. Derzeit ist das rechtlich freilich nicht vorgesehen. Schröder würde bis zur Klärung der Vorwürfe auch laufende Aufträge stornieren. Im Falle des Birnbacher-Gutachters Gerhard Altenbergers hätte das Folgen, er ist auch Gutachter bei der Kommunalkredit.
Der Hintergrund dafür: Derzeit ist es möglich, sowohl als Privat- als auch als gerichtlicher Gutachter tätig zu sein. Mit diesem Problem solle sich der Sachverständigenverband beschäftigen, fordert Zinkl. "Völlig unzufriedenstellend" ist für Schröder, wie lange manche Experten für ihre Arbeit benötigen. Hier seien die Gerichte und Staatsanwälte aufgerufen, "konsequenter vorzugehen". Mahnungen müssten schneller erfolgen, bei wiederholten Problemen müssten rasch Streichungen von der Liste der Sachverständigen vorgenommen werden.
Einig sind sich alle Experten darüber, dass Aufträge oft präziser formuliert werden müssten. Zinkl: "Es reicht nicht zu sagen: Schauen Sie sich das an." (Günther Oswald/András Szigetvari, DER STANDARD, 7.8.2012)
Wissen: Wie wird man Gutachter?
Wenn man ein gerichtlich zertifizierter Gutachter werden möchte, muss man dazu einen Antrag an das jeweilige Landesgerichts-Präsidium stellen. Grundsätzliche Voraussetzung ist ein Befähigungsnachweis in einer bestimmten Fachrichtung. Sachverständige werden für alle möglichen Bereiche benötigt: bei Verkehrsunfällen, medizinischen oder psychiatrischen Fragen oder zur Analyse von Bilanzen.
Bevor man zugelassen wird, muss man Kurse absolvieren und die Sachverständigenprüfung ablegen, die neben sachlicher auch formelle Fragen beinhaltet (etwa die Gebührenordnung). Besteht man, und gibt es einen Bedarf, wird man zunächst für fünf Jahre in die Sachverständigenliste aufgenommen, danach ist eine Verlängerung möglich. Stellt das Präsidium (nach Rücksprache bei Richtern) Verfehlungen fest, ist auch eine Streichung von der Liste möglich. Derzeit gibt es rund 9000 gerichtliche Gutachter.
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…diese fähigkeit ist anscheinend ein privileg der sogenannten Rechtsvertreter/Anwälte/Notare/usw…!?!
(alle anderen sind doof!) dass dieser Berufststand zu unrecht eine priviligierte stellung einnimt, ist nicht nur seit Birni offensichtlich.
diese gilde/kaste hat ihre sondertsellung im rechtswesen (rechtshilfe bei fragen zur rechtsfindung) längst mit gewissenlosen grenzenlosen zugriffsrechten auf brieftaschen (staat!) vertauscht. der ehrencodex ist ist verraten und verkauft. dass das rechtswesen - aus sicht des normalbürgers! - so miserable geordnet ist, ist ihr ureigenes verdienst.
xxxl-honorar wegen schweren ausbildungsweg?!
dutzende andere ausbildungen -auch ohne staatsgelder!- können von so einem "legalen" 600er-stundenlohn nur träumen.
"wo woar die leistung"
ist nicht die einzige branche, die keine leistung mehr vollbringt und kassieren will!
honorare für rechtsanwälte z.b. die keine ahnung haben, wie sie recherchen durchführen und vlt. auch noch einen auszubildenden mag. als vertretung zum gerichtstermin schicken!
leider auch im dienstleistungsgewerbe "kellner" der eine schaut, dass sich die kundschaft wohl fühlt,
dem anderen ist es schlicht weg egal, sondern drehen sich nur die gedanken darum, wo kann ich dazuverdienen ohne viel leisten zu müssen!
kompetenz, freundlichkeit und ehrlichkeit bzw. verantwortung zu übernehmen, ein selten gefundenes gut in österreichs menschenseelen der generation + 35 jahre! es geht nur um schnelles geld verdienen, zocken!
Eines fragt man sich schon bei uns! Ein Richter kann nicht mehr beurteilen, ob die Birnbacher Kosten angemessen sind, oder nicht??!?!?!?!??!?!?!?!?
Ich denke doch!
...oder ob der gutachter einen schmarrn erzählt..
Ich denke auch!
Keep it simple, keep it real!! Das gutachterwesen in ö, davon möchte ich nicht abhängig sein....
.. in der Schweiz brauchen sie keinen Steuerberater.
Mit einem gültigem Schulabschluss sollten sie es schaffen sich im schweizer Steuerrecht zurechtzufinden. Wenn nicht hilft ihnen gern die Behörde.
Österreich und Deutschland sind dazu leider nicht in der Lage.
immer genau auf den Auftragsgegenstand achten, bevor man sie BE-achtet. Wurde zB nur beauftragt zu begutachten, ob eine Investmentbank für ihre Tätigkeit (dh Vermittlung des Verkaufs der Hypo) 12 Mio bekommen hätte, aber nicht beauftragt zu begutachten, ob der Birni das tat, was sonst eine Investmentbank tut (dh Vermittlung des Verkaufs der Hypo), dann ist klar, dass das Gutachten für die eigentliche Frage (war der Birni 12 Mio wert?) unBEachtlich ist. Aber soviel Arbeit/Verstand/Auffassungsgabe ist anscheinend weder der Staatsanwaltschaft Graz, noch der Meute an Journalisten zuzumuten, die lieber von drei Gutachtern reden, die alle das Honorar als angemessen bestätigt hätten.
Ich kann dich jetzt der Lüge bezichtigen, weil ich ausschließlich Gutachten im Auftrag des Gerichts schreibe. Ich bin nicht für Privatgutachten zu haben.
Als vom Gericht beauftragter Gutachter braucht man vor allem eine dicke Haut. Denn die sehr oft sehr weit gehenden unqualifizierten Äußerungen der Parteien können einen reizen aber man darf nicht reagieren. Warum ich's dann tue: weil ich es als Dienst für die Allgemeinheit sehe.
Alle, die hier gegen gerichtlich beauftragte Gutachter wettern, sollen sich halt den Wunderwuzzi von Richter suchen, der in allen Fachbereichen, in denen gestritten wird, alles beherrscht.
sie ist schlicht und ergreifend unseriös. man beachte die beiden gutachten , die die lr in auftrag gegeben hat. diese bestätigen die rechnung birnbachers noch. deloitte hat sich nicht entblödet, birnbachers leistung mit der von grossen investmentbanken zu vergleichen. offensichtlich kann man, wenn man genug geld hat, in der "branche" jedes gutachten mit gewünschtem ergebnis kaufen. seriosität ist etwas anderes.
pro stunde 300 bis 600 euro
nehmen wir 600 für 6 Seiten incl. vorarbeiten, recherchen usw. für an alten mann wie den birni
1 woche also 40 std.
24.000 euro
also hätte man ihn 500 die std. zahlen dürfen.
ein mechaniker verlangt pro stunde etwa 80 bis 100 euro, würde er so wie birnbacher 150.000 euro für die stunde verlangen (ohne mittagspause) wäre wohl niemand bereit das auch zu zahlen.
wieso also die landesregierung ??
wieso hat die landesregierung einer derartigen stundenforderung zustimmen können.
da bleibt mir die luft weg.
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