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Wien - Das Justizministerium sieht derzeit keinen Bedarf für die von Walter Geyer, dem Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, geforderten Gesetzesänderungen. Geyer hatte am Wochenende beschleunigte Kontoöffnungen und ein Verbot von Erfolgshonoraren bei öffentlichen Auftragsvergaben gefordert. Ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) betonte am Montag, dass letzteres ohnehin bereits im Lobbyistengesetz teilweise umgesetzt wurde. Und bei den Kontoöffnungen verweist das Ministerium auf den nötigen Rechtsschutz.
Keinen Änderungsbedarf sieht das Ministerium derzeit bei den Modalitäten der Kontoöffnung. Hier muss die Staatsanwaltschaft zuerst beim Bankenverband nachfragen, bei welchen Instituten der Beschuldigte Konten unterhält. Im nächsten Schritt muss die Justiz die jeweilige Bank für die eigentliche Kontoöffnung kontaktieren. Und sowohl der Bankenverband, als auch die Bank und der Beschuldigte können die Auskunft beeinspruchen, was das Verfahren entsprechend in die Länge ziehen kann.
Im Ministerium sieht man allerdings keinen Grund, das Verfahren zu verkürzen: Natürlich müsse man Korruption effektiv bekämpfen, aber jeder Betroffene müsse auch ein Rechtsmittel zur Verfügung haben, sagte ein Sprecher der Ministerin.
Und auch beim Lobbyistengesetz sieht man im Büro von Justizministerin Karl keinen Handlungsbedarf. Dieses sieht nämlich schon die Nichtigkeit von Erfolgshonoraren vor, wenn sie im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen mit Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden vereinbart wurden. Der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist das allerdings zu wenig: Dort verweist man darauf, dass staatsnahe Betriebe von der Regelung nicht erfasst sind. Das Justizministerium hat am Montag allerdings betont, dass das Lobbyistengesetz unter bestimmten Umständen auch Erfolgsprovisionen für Aufträge mit öffentlichen Unternehmen untersagt - und zwar dann, wenn die Höhe des Honorars unangemessen ist. Konkret ist im ab 1. Jänner 2013 geltenden Gesetz vorgesehen, dass ein Erfolgshonorar nichtig ist, wenn es "in einem unangemessenen Verhältnis zum sonstigen Entgelt für den Auftrag" steht. (APA, 6.8.2012)
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das wäre dann mit zimmlicher Wahrscheinlichkeit das Ende einer angeblich staatstragenden Partei, die schon viel zu lange an den wichtigsten Schalthebeln des Staates sitzt ..........
dass die ÖVP spätestens 2013 aus den Machtministerien Inneres, Justiz und Finanz entfernt wird.
Am Besten sie wird überhaupt vom Wähler aus der Regierungsverantwortung gejagt.
Für diese Justizministerin fällt mir keine geeigneter Kommentar mehr ein - zumindest kein Kommentar, der nicht das Strafgesetz tangieren würde.
... sonst siehst keinen Pfennig.
Und das soll (bei sonstiger Beugehaft) fürs Finanzamt nicht möglich sein, oder für den Staatsanwalt ???
Vielleicht sollte doch das Wort Gleichheit (und ein wirklicher GleichheitsGrundsatz, nicht nur ein DiskriminierungsVerbot für Rasse, Religion und noch ganz wenige Dinge) in die Verfassung finden?
Sie sollte doch alles machen, dass Korruptionsfälle aufgedeckt werden. Und da sollte den Korruptionsstaatsanwälten doch wirklich Gehör geschenkt werden. Warum wird das nicht getan?? Wen schützt man hier?
... der braucht keine Angst vor Verfolgung zu haben, wenn er und seine Spießgesellen ein organisiertes Verbrechen aufzieht. Gelt, Wolferl?
Es war eine gute Idee, diesen Palast vor 85 Jahren abzufackeln...- Apropos, könnte man da nicht ein revival veranstalten? Noch 15 Jahre zu warten, ist echt nicht drin!!
(Sarkasmus - keine Hetze, Verfassungsschwi... -schützer)
an der ÖVP die jetzt aktuell und berechtigt ist sei darauf hingewiesen das der derzeitige Regierungschef nicht aus dieser Partei kommt und bei aller Demut seinen Partner gegenüber schön langsam wieder Eigeninitziative entwickeln könnte, also wie in diesem Fall deutliche Worte für einen transperenten Rechtsstaat finden könnte,er würde sich einen großen Gefallen tun wenn er jetzt Führungsstärke (im demokratische Sinn) zeigt.
In Österreich kann der Bundeskanzler einem Minister(in) keine Weisung erteilen. Das hat mit Führungsstärke nichts zu tun. Offensichtlich ist nur, dass die Führung des Justizministeriums eigentümlich lahm agiert. Warum wohl?
Natürlich ist die Rechtsstaatlichkeit im Auge zu behalten, aber genau darum geht es ja. Kürzere Fristen sind da wohl nicht wirklich ein Hindernis. Also noch einmal, warum geht es da wohl ?
Da sind anscheinend wieder die alten Seilschaften am Werk und schützen ihre Leut. Da geht es um den möglichen illegalen Geldfluss von Millionen an öffentlichen Geldern an Parteiorganisationen - also wenn DAS kein Grund ist, diverse Konten zu öffnen, was ist dann einer???
Die halten uns alle für völlig bescheuert wenn sie echt glauben, das wird bis zur nächsten Wahl vergessen.
Und man muss es leider sagen: Wieder kommt so ein Sager aus einem Ministerium, dass seit 12 Jahren fest in schwarz/blauer Hand war und ist.
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