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Moskau/London - Der russische Präsident Wladimir Putin hat sich nach Protesten gegen den Moskauer Prozess um die Punkband Pussy Riot gegen eine zu harte Strafe für die drei angeklagten Frauen ausgesprochen. "Ich denke nicht, dass sie dafür zu hart verurteilt werden sollten", sagte Putin am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge am Rande seines Besuches bei den Olympischen Spielen in London. Die Verteidigung sprach in Moskau von einem möglichen "Wendepunkt" in dem Verfahren wegen Rowdytums.
Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) drohen nach einem Punkgebet gegen Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russisch-orthodoxen Kathedrale sieben Jahre Haft wegen "Hooliganismus aus religiösem Hass". Seit Tagen fordern Künstler und Politiker international die Freilassung der Musikerinnen.
Auch vor Putins Besuch in London gab es Proteste gegen den Prozess, den Menschenrechtler als politisch gesteuertes Verfahren kritisieren. Die Vorwürfe gegen die Frauen seien absurd, schrieben Musiker wie Jarvis Cocker, Pete Townshend, Kate Nash und Martha Wainwright in der Zeitung "The Times". "Eine andere Meinung zu haben ist in jeder Demokratie ein Grundrecht."
Überraschend habe sich Putin nun "weicher" als zuletzt geäußert, sagte der Verteidiger Nikolai Polosow. "Das könnte mit Druck von außen zusammenhängen - oder von innen heraus kommen", sagte er. Das könne auf einen "Wendepunkt" hindeuten. Zwar kritisieren Kremlgegner immer wieder die politische Einmischung in laufende Verfahren in Russland. Dies könne aber ein positives Signal sein, sagte Polosow. Die Verteidigung werde am Ende nur einen Freispruch akzeptieren.
Auch die russisch-orthodoxe Kirche schlägt nun unerwartet mildere Töne an. Die Protestaktion der Musikerinnen in der Moskauer Erlöserkathedrale sei "sehr dumm und verletzend für die Gläubigen" gewesen, sagte der Chefideologe des Patriarchats, Wsewolod Tschaplin, am Freitag der Agentur ITAR-TASS. "Aber es ist auch eine Dummheit, endlso darüber zu sprechen", sagte Tschaplin.
Er begrüßte Putins Worte, der sich gegen eine zu harte Strafe ausgesprochen hatte. Tschaplin hatte zuvor eine "harte Bestrafung" gefordert.
Putin verurteilte den Kirchenauftritt der vermummten Musikerinnen zwar erneut, äußerte aber auch die Hoffnung, dass die Angeklagten aus den Folgen ihrer Aktion gelernt hätten. Die Kirche hatte das Gebet für Putins politisches Ende als Gotteslästerung gebrandmarkt. Die Frauen stehen auch wegen Verletzung religiöser Gefühle vor Gericht. Putin gab zu bedenken, dass eine vergleichbare Aktion etwa im islamisch geprägten russischen Konfliktgebiet Nordkaukasus für die Künstlerinnen lebensgefährlich hätte sein können.
Die jungen Frauen, die im Gericht in einem Kasten aus Plexiglas ausharren müssen, beschweren sich seit dem Prozessbeginn am Montag über zu wenig Schlaf und Essen sowie fehlende Pausen. Russische Anwälte veröffentlichten eine Resolution, in der sie den Prozess als Justizskandal bezeichneten, der die Rechtsgrundlagen des Staates zerstören könne. (APA, 3.8.20212)
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Wer öffentlich .... eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
...ist auf das verhalten von pussy riot eben nicht anwendbar. sie haben keine religion herabgewürdigt. sie haben lediglich den präsidenten kritisiert und den patriarchen als hund beschimpft. letzteres mag der patriarch zivilrechtlich klagen, aber da er keine person der anbetung ist, kann diese beschimpfung auch keine herabwürdigung religiöser lehren sein.
in österreich könnten pussy riot allenfalls wegen störung der öffentlichen ordnung verwaltungsstrafrechtlich belangt werden.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... ndex.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... ndex.shtml
Entsprechende Versuche gab es schon mehrmals. Anscheinend haben die werten Parlamentarier daran kein Interesse.
Man will sich anscheinend Optionen offenhalten. Das Gesetz wird ja mit einer äußerst verdächtigen Beliebigkeit angewendet. Aber genau zu diesem Zweck hat man wohl die schwammige Formulierung gewählt ("geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen").
Dennoch, was hat das mit Putin zu tun?
Oswald Wiener der Vater von Sahra Wiener.
1968 war er einer der Teilnehmer an der Aktion „Kunst und Revolution“ („Uni-Ferkelei“) am 7. Juni an der Universität Wien.Er wurde deswegen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Flucht aus Wien 1969 – es drohte ihm in Österreich auch ein Verfahren wegen Gotteslästerung – lebte er als Gastwirt (Gaststätte „Exil“) bis 1986 in Berlin
Ahso, weils in der Qualitätszeitung steht ;)
Bitte sehr: (§213)
http://ukrf.narod.ru/glavy/g24.htm
Bitte sehr:
http://advokat-p.ru/dela-adv/213/
http://www.zakonrf.info/uk/213/
(Kein Widerstand gegen die Staatsgewalt - keine sieben Jahre, aber damit kann man die antirussische Empörung steigern).
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