Verfassungsgericht prüft Einheitswerte

1. August 2012, 15:29

Höchstrichter hegen Bedenken gegen niedrige Steuer auf geschenkte und vererbte Grundstücke

Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Prüfung der Grunderwerbssteuer eingeleitet. Wie die "Presse" berichtet, hegen die Höchstrichter Bedenken gegen die teilweise als Bemessungsgrundlage herangezogenen "Einheitswerte". Beim Kauf oder Tausch von Grundstücken bemisst sich die Abgabe nämlich nach dem realen Verkehrswert der Immobilien, bei Schenkung oder Erbe jedoch nach den Einheitswerten. Diese wurden bekanntlich seit Jahrzehnten nicht mehr wertangepasst und gelten daher als weitaus zu niedrig.

Zwar hält der VfGH diese Ungleichbehandlung von unentgeltlichem und entgeltlichem Grunderwerb für zulässig, so lange die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt ist. Allerdings heißt es im Prüfbeschluss: "Die Anknüpfung an die Einheitswerte scheint nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen."

Nun wollen die Richter klären, ob die Regeln aus verwaltungsökonomischer Sicht gerechtfertigt sein könnten. Sollten die Einheitswerte fallen, könnte der unentgeltliche Erwerb von Grundstücken deutlich teurer werden, wenn sich die Steuer künftig an den realen Werten bemessen müsste. (APA/red, 1.8.2012)

ja klar...

Bei Schenkungen vielleicht noch einsehbar, aber das Erben von Immobilien ist auch jetzt schon teuer genug, da man für alle Verbindlichkeiten des Erblassers aufzukommen hat. Pflegeheime kommen da auch noch dazu, bei mir warens 11.000,-- €.
Und - was alle immer sehr gerne übersehen, die generell nach Erhöhungen der Einheitswerte und damit der Grundsteuer rufen: das ist eine Massensteuer, es soll niemand so blauäugig sein und glauben, damit träfe man die Reichen. Investoren haben in der Regel vermietet und wälzen alles auf die Mieter über. Wen trifft man also? Die kleinen Haus- und Wohnungsbesitzer, die Mieter und die Kunden der Geschäftsmieter!

das Märchen von den realen Werten, das ist eine

der Grundprinzipien der Religion Kapitalismus.
Und deshalb hahnebüchener Unsinn.
B
Grundstücke sind nicht volatil wie Kunstwerke und Semmeln. Nicht einmal so wie bauliche Immobilien.
Wie wäre dann zB Baurecht zu behandeln, was ja eine eigene kategorie darstellt, denn es ist nur vom Wesen her immateriell, so wie ein Urheberrecht an einem Essensrezept.

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