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Helmut Elsner
Der zweite BAWAG-Strafprozess geht nach einer Sommerpause weiter. Am Donnerstag (2.8.), dem 14. Verhandlungstag, wird der Sachverständige Thomas Keppert erwartet, für nächsten Montag (6.8.) ist dann - wieder einmal - der mitangeklagte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner geladen. Die Crux dabei: Der 77-jährige Elsner habe seinen derzeitigen Aufenthaltsort nicht angegeben. "Es gibt keine ladungsfähige Adresse", sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn zum "Kurier". Man soll demnach die Beschuldigtenladung für Elsner an seinen Verteidiger Stephan Mertens geschickt haben, da dieser mit einer "Zustellvollmacht" ausgestattet ist.
Elsner war im Juli 2011 nach viereinhalb Jahren im Gefängnis aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß gesetzt worden.
Flöttl und Co. warten auf Urteile
Der Anklagevorwurf lautet auf Untreue gegenüber der Bank. Die frühere Gewerkschaftsbank sei durch verlustreiche Spekulationen von Wolfgang Flöttl mit BAWAG-Geldern geschädigt worden, die Bankspitze soll dies vertuscht haben.
Auf der Anklagebank sitzen der Spekulant Flöttl, Elsners ehemalige "rechte Hand" Peter Nakowitz, die Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner, Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter. Elsner steht nur mehr wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung vor Gericht. Falls er schuldig gesprochen würde, könnte er aber keine zusätzliche Haftstrafe bekommen. Von den neun Angeklagten im ersten Prozess muss sich lediglich Elsners Nachfolger an der Bank-Spitze, Johann Zwettler, nicht mehr verantworten. Er ist bereits rechtskräftig zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Gefängnis sitzt er nicht, da er aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden ist. (APA/red, derStandard.at 1.8.2012)
Der im zweiten Bawag-Prozess freigesprochene Wolfgang Flöttl hätte einen "Raubzug" begangen und womöglich Parteien finanziert
Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile ihre Berufung zurückgezogen. Elsner ist über Flöttls Freispruch empört
Gericht: Tadellose Reputation Elsners zum Tatzeitpunkt
Investor Flöttl hat keine unerlaubten Deals gemacht und wusste nichts von Bawag-Interna, so das neue, nicht rechtskräftige Urteil
Ex-Bawag-Aufsichtsrat Erich Foglar erinnert sich beim ÖGB-Schadenersatzprozess gegen Ex-Bawagmanager an Verschleierungsmanöver
Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger beantragt die Verschiebung der Einvernahme Elsners auf die nächsten Verhandlungstermine
Das OLG wandelte die Strafe von einer teilbedingten in eine unbedingte um. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig
Dem Ex-Bawag-Chef bleibt der Antritt seiner Reststrafe aller Voraussicht nach erspart
interessante unterhaltung gestern beim frühstück vor dem golfturnier des ex-kanzlers:
kärntner arztgattin (trompet): "wir haben mit der ruth und dem helmut letzte woche eine runde golf gespielt"
andere dame: "wie gehts´s ihm denn, dem helmut?"
kärntner arztgattin (trompet): "du - großartig, ganz ausgezeichnet"
...
es geht nach wie vor nichts über depperte freunde
wie kann es dazu kommen, dass jemand vom gericht nicht vorgeladen werden kann, der eigentlich dem gericht seinen aufenthaltort bekannt geben muss, nicht vom gericht vorgeladen werden kann, weil er dem gericht seinen aufenthaltsort nicht bekannt gegeben hat? hat er am ende dem gericht seinen aufenthaltsort nicht bekannt gegeben, damit das gericht den aufenthaltsort nicht kennt, damit es ihn nicht vorladen kann?
Per Adresse seines Anwalts, das ist auch nichts Besonderes.
Ob er kommt oder nicht, das ist das Einzige spannende.
Wo er inzwischen herumgurkt, geht eigentlich keinen was an. Wenn ich ständig eine Journalistenmeute hinter mir hätte, die mir sogar in den Nudelteller starrt, würde ich mir auch was überlegen.
wenn der Kerl so krank ist, dass er nicht im Gefängnis sein kann, warum ist er dann nicht daheim um sich zu kurieren? Und warum hat man dem keine Fußfessel umgeschnallt? Oder ist er für die auch zu krank?
Himmel@rschundZwirn ... da waren wir ja als Kinder beim "Räuber und Gendarm" spielen effektiver als die Justiz heutzutage
"Herr Richter, Sie können mich nicht verurteilen, weil ich darauf keine Lust mehr hab!"
Was ist das denn für ein Argument? Die österreichischen Gesetze gelten auch für über 70-jährige. Und wer auf Berge klettern kann, schafft auch die paar Stufen zum Gerichtssaal.
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