Die Oberstaatsanwaltschaft in Graz gibt in der Causa Birnbacher einen entscheidenden Fehler zu. Im Jahr 2009 hatte die Klagenfurter Staatsanwaltschaft ein Gutachten über das Sechs-Millionen-Euro-Honorar an Dietrich Birnbacher beantragt, die Oberstaatsanwaltschaft wollte aber zunächst eine Stellungnahme der Kärntner Landesholding einholen. Die Landesholding legte daraufhin mehrere Privatgutachten vor, die belegen sollten, dass das Honorar gerechtfertigt war. Diese Gutachten führten dann zur Einstellung des Verfahrens.

"Das war ein Fehler, eine Fehleinschätzung. Retrospektiv betrachtet war es sicherlich so, dass wir damals genauer hinschauen hätten sollen und dass die Einholung dieses Gutachten natürlich zweckmäßig und zielführend gewesen wäre. Unsere Einschätzung war ex post betrachtet sicherlich nicht in Ordnung", so der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Graz, Reinhard Kloibhofer im Ö1-Morgenjournal.

Aufgrund der Gutachten sei die Staatsanwaltschaft damals der Meinung gewesen, das keine vorsätzlich begangene Untreue nachweisbar sei. Die Oberstaatsanwaltschaft dementiert indes eine politische Einflussnahme im Jahr 2009. Kloibhofer: "Es ist definitiv zu keiner Einflussnahme gekommen." (red, derStandard.at, 1.8.2012)