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Haftung
Dies bedeutet, dass etwa Anbieter von Software-Lösungen, die dabei helfen, den Kopierschutz von Music-CDs zu "knacken", belangt werden können. Die Verhinderung bzw. Erleichterung der Bestrafung von Online-Piraterie steht bei dieser Bestimmung im Vordergrund.
Das Kopieren von "Werken", also zum Beispiel Texten, Fotos etc., auf einen digitalen Träger wie Festplatte ist dezidiert nur mehr für den privaten Gebrauch erlaubt, der private Gebrauch wiederum steht nur natürlichen Personen zu. Zum "eigenen Gebrauch" - auch für berufliche Zwecke - darf lediglich auf Papier "oder einem ähnlichen Träger" kopiert werden. Das bedeutet in der Praxis auch, dass Scans von Fotos oder Texten und ihre Abspeicherung im beruflichen Umfeld nur mehr mit Zustimmung des Rechteinhabers möglich sind, weist der Jurist Markus Deisenberger in einem Artikel für den Verlag Medien & Recht auf breitenwirksame Konsequenzen hin.
Definitiv
Neben "traditionellen" Verwertungsrechten wie Aufführung, Ausstrahlung oder Vervielfältigung kommt mit der Novelle ein völlig neues Verwertungsrecht: die "Zurverfügungstellung". Dies soll berücksichtigen, dass Werke im Internet oder auch im Intranet an die Öffentlichkeit gelangen können. Strittig ist indes, ob schon ein Hinweis auf Inhalte mittels Weblink eine solche "Zurverfügungstellung" wäre.
Neu und wesentlich für die Erstellung von Pressespiegeln ist auch eine eigene freie Werknutzung der Vervielfältigung der Werke der Medienberichterstattung über Tagesereignisse zum eigenen Gebrauch, allerdings nur, sofern sie analog genutzt werden. Nicht inkludiert ist dabei aber das Einscannen von Zeitungsartikeln zur digitalen Weiterverwertung. Der Rechteinhaber von Artikeln hat das alleinige Recht, diese ins Internet zu stellen.
Lizenzen
Der Verband Österreichischer Zeitungsverleger (VÖZ) hat für die Rechtssicherheit von Pressespiegeln bereits im Vorjahr ein "Pressedokumentationsnutzungs-Lizenzsystem", kurz PDN, entwickelt. Dieses werde man bis Jahresende an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen adaptieren, mit 1. Jänner 2004 sollen die neuen Vertragsbedingungen in Kraft treten. (APA)
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