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Wien - Wenn Burim J. seiner Freundin Ida G. am Telefon ankündigte: "Ich geh kurz einen Herbert holen zum Einschlafen", handelte es sich nicht um eine Ménage-à-trois. Denn "Herbert" war zwischen den beiden ein Codewort für Cannabis. Was ein Mitgrund ist, warum sie mit vier anderen Angeklagten, zwischen 19 und 31 Jahre alt, am Wiener Landesgericht vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Michaela Röggla-Weiss sitzen.
Staatsanwalt Florian Pöschl wirft Burim J., Patrik P., Iris B. und Dominik S. vor, das Rauschmittel kiloweise verkauft zu haben. Alleine bei J. sollen es über 13 Kilo gewesen sein. Und die vier seien eine kriminelle Vereinigung gewesen.
Mestrudja J., die Ex-Frau des Erstangeklagten, soll das Geld für ihn aufbewahrt, Ida G., seine aktuelle Freundin, die Wohnung ihres Vaters als Bunker zur Verfügung gestellt haben.
Computerproblem
Bevor sie den Sachverhalt aufklären kann, muss Richterin Röggla-Weiss ganz andere Probleme lösen. Denn die ersten drei Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzen, sind zu Beginn nicht im Saal. Mehrere Telefonate später löst sich das Rätsel: Nummer eins und drei waren zeitgleich als Zeugen gegen ihren Lieferanten vorgesehen. Bei Nummer zwei wiederum schlug ein Computerproblem zu. Das führt nicht nur dazu, dass die Schriftführerin stenografieren muss. Sondern auch, dass der Häftling kurzfristig nicht auffindbar ist, da er in einer anderen Zelle saß.
Als schließlich alle da sind, dreht sich die Frage um Menge und Qualität des Cannabis. Geständig sind im Prinzip alle, nur wollen sie viel weniger verkauft haben - was ihnen der Senat schlussendlich teilweise glaubt.
Ankläger Pöschl ist anhand tausender abgehörter Telefonate auch überzeugt, dass der Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC bei üppigen 16 Prozent gelegen ist. Denn Beschwerden habe es nie gegeben. "Bei acht Prozent kommen auch keine Beanstandungen. Und ich habe in einem Drogenverfahren noch nie gesehen, dass dort Beschwerdebriefe auftauchen" , kontert J.s Anwalt Andreas Reichenbach.
Vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung werden die Angeklagten schließlich freigesprochen, zu lose waren ihre Verbindungen. Für den Handel setzt es Strafen. Burum J. erhält drei, Iris B. zwei Jahre unbedingt, Patrik P. fasst 15 Monate, davon fünf unbedingt, aus. Mestrudja J. und Dominik S. werden zu je einem Jahr bedingt verurteilt, Ida G. bekommt sechs Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 31.7.2012)
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nachdem ankläger pöschl tausende telefonate abgehört hat ist er nun selber so high, dass er als messlatte dienen kann.
eventuell hat er aber auch nur eine beschwerde nicht mitbekommen, die den thc-gehalt sofort auf 8% gesenkt hätte. ("liebe grüße an den herbert! ich hoffe, es geht ihm bald wieder besser!")
der verteidiger sollte darauf bestehen, dass alle telefonate noch einmal abgehört werden - bei einer derart gefährlichen "kriminellen vereinigung" sollte uns steuerzahlern kein aufwand zu hoch sein.
"Und die vier seien eine kriminelle Vereinigung gewesen."
Geh bitte... und die blaubraune Mauschelbagage läuft weiterhin unbehelligt herum.
Irgendwie hat die Justiz hier ein Definitionsproblem, was unter "kriminelle Vereinigung" fällt.
Und das Blattl gehört sowieso grundsätzlich legalisiert und entkriminalisiert.
mal sicher nicht legal und auch wenn viele gegen Cannabis konkret weniger haben als gegen manches frei erhältliche Medikament muss man schon sagen - dealen ist was anderes als konsumieren. Das ist ein Grundsatz im ö strafrechtlichen Umgang mit Drogen, der schon Sinn macht.
Insofern - ja, die Kleinen erwischts gleich mal, besonders frustrierend wenn große Fische - zumal in kriminellen Vereinigungen von LHs abwärts organisiert - frei sind und bleiben. Aber eine große Ungerechtigkeitsträne vergieße ich persönlich jetzt nicht für organisierte Drogendealer. Dass das unter kriminelle Org. fallen kann, lass ich mir im Gegensatz zur Tierschützertreibjagd schon eingehen.
trinken Sie weiter Ihr gepflegtes Bier, rauchen Tabak, werfen sich die gesundmachende Chemie der Pharmaindustrie (soll hier kein Aufruf sein) aber bitte überlassen Sie das diskutieren Leuten die was davon verstehen...
diese Pflanze ist seit ca. 50 Jahren illegal, weil riesige Konzerne:
Papierindustrie, Textilindustrie, Pharmaindustrie, Agrarindustrie es so wollten und es erfolgreich durchgesetzt haben!!!
Jahrtausende wird dieser Wirkstoff THC (Weltweit noch kein dokumentierter Todesfall) erfolgreich gegen verschiedenste Krankheiten eingesetzt
und auf einmal kommt die böse Propaganda von Amerika über den See und all das Wissen darüber ist ab sofort falsch???
lassen Sie sich nicht auslachen und machen Sie sich Gedanken
Kommst offenbar nicht viel herum, wie?
Es müssten endlich alle Rauschmittel verboten werden (ja, auch Alkohol von Bier bis Wodka), da Menschen unter deren Einfluss zu unfassbaren Dingen fähig sind.
Die Strafen sind mM viel zu niedrig ausgefallen. Wer Drogen verkauft, sollte lebenslang sitzen gehen gemessen an den Leben, die er dadurch zerstört.
anders wäre das wohl nicht zu erklären..oder haben Sie falsche Medienpropaganda nun zur Gänze zu Ihrem Wissen erklärt???
Prohibition funktioniert doch so gut wie man sieht oder??
Der Mensch wird sich immer berauschen egal wie die Gesetze sind...deswegen ist Aufklärung und Stoffkontrolle das oberste Gebot und nebenbei verdient der Staat noch die Steuern...das wäre erfolgreiche Drogenpolitik
menschen können auch ganz ohne rauschmittel unfassbare dinge anstellen. habe ich jetzt ihr weltbild zerstört?!? ;)
"gemessen an den leben, die er dadurch zerstört hat" .. sie sollten, ihrer meinung nach, also straffrei ausgehen? da bin ganz ihrer meinung.
Sie haben ein Genussmittel von hoher Qualität verkauft. Leider war es nicht Wein, Bier oder Schnaps, sonst hätten sie dafür von der Wirtschaftskammer auch noch eine Auszeichnung bekommen (Winzer/Brauer des Jahres) inkl. Handschlag des jeweiligen Landeshauptmanns!
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