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Studium oder Dolce Vita? Ob sich Arbeitnehmer in der Bildungskarenz tatsächlich weiterbilden, weiß keiner. Der Gesetzgeber lässt dafür viel Spielraum. Die Wirtschaft fordert strengere Kriterien.
Wien - 1550 Österreicher waren es im Schnitt vor vier Jahren monatlich. 2011 stieg ihre Zahl auf fast 6700. Sie nahmen Auszeit von ihren Jobs und nutzten sie für Weiterbildung. Wie dienlich ihre Bildungskarenz für den Arbeitsmarkt ist, darüber gehen die Meinungen jedoch meilenweit auseinander.
Nicht alle ließen sich in dieser Zeit zu Tauchlehrern ausbilden - sie nutzten sie aber auch nicht für das, was die Wirtschaft von ihnen erwarte, sagt Reinhold Mitterlehner. Das aktuelle Modell der Bildungskarenz ist aus Sicht des VP-Wirtschaftsministers "zu breit, zu unspezifisch" ausgelegt und ohne messbare Wirkung. Primär Höherqualifizierte nutzten es, wie relevant und sinnvoll ihre Bildungsvorhaben seien, überprüfe keiner.
Das Geld dürfe hier nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet werden, meint auch die ÖAAB-Obfrau Johanna Mikl-Leitner und beklagt fehlende Treffsicherheit: Die Karenz gehöre stärker auf die Bedürfnisse der Arbeitswelt abgestimmt.
Gelingen soll das nach Meinung der ÖVP über eine zusätzliche Variante der Bildungskarenz, die auf Teilzeit basiert. Die Idee ist nicht neu: Seit Jahren wägen die Sozialpartner entsprechende Modelle ab und sind sich in den Grundzügen einig. Doch es scheiterte stets an den Details. Bis 2013 will die ÖVP das Ganze nun doch umsetzen und sieht sich darob in guten Gesprächen. Der neuerliche Anlauf findet politisch auch Gefallen - Konsens über die Bedingungen gibt es allerdings nach wie vor keinen.
Fragwürdige Studien
Es spießt sich vor allem am Einfluss des Arbeitsmarktservice auf die Art der Weiterbildung. Zum ei- nen müsse man sich die in der Karenz angestrebte Ausbildung vorab ansehen. Zum anderen gehöre auch ihr Erfolg untersucht, sagt Rolf Gleißner, Experte für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer. "Es hat wenig Sinn, Doktoratsstudien zu finanzieren, ohne zu prüfen, ob sie gemacht wurden."
Eine IHS-Studie habe im Übrigen gezeigt, dass ein Studium den Status am Arbeitsmarkt zum Teil aufgrund der Absenz vom Job sogar verschlechtere, ganz anders etwa als eine Meisterprüfung.
Bildungskarenz an Prüfungserfolge zu knüpfen, bringe diese um, hält Gernot Mitter von der Arbeiterkammer entgegen. Und es könne nicht sein, dass Betriebe oder Dritte Inhalte und Zeit der Karenz diktierten. Das sei autoritäre Einmischung. Abgesehen davon, dass das AMS Bedürfnisse des Arbeitsmarkts in fünf Jahren nicht schon jetzt prognostizieren könne.
Von 1.700 auf 1.500 Euro
Die Idee des neuen Teilzeitmodells: Beschäftigte sollen ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren können. Das AMS zahlt das halbe Arbeitslosengeld dazu. Wer netto 1700 Euro monatlich verdient, käme damit auf ein um 200 Euro geringeres Einkommen. Für Wenigverdiener und gering Qualifizierte sollte das den Zugang zur Bildungskarenz erleichtern.
Zuletzt hatten 17 Prozent jener, die sie in Anspruch nehmen, einen Uni-Abschluss, belegt das Institut für Höhere Studien. 40 Prozent absolvierten eine Lehre, vier Prozent hatten keinen Abschluss.
Man stehe der Teilbildungskarenz offen gegenüber, heißt es im Sozialministerium. Es dürften dabei jedoch ohnehin nötige Ausbildungen nicht ausgelagert und die Kosten der öffentlichen Hand aufgeladen werden. Verhindert gehöre zudem, dass Betriebe sie nutzten, um ihre Auftragsschwankungen abzufedern, ergänzt Mitter.
Der Gewerkschafter Rudolf Kaske begrüßt die Teilzeit-Variante - Voraussetzung dafür sei aber ein Mindestkarenzgeld. Ohne dieses sei sie für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen nicht leistbar.
Dass Bildungskarenz oft für Reisen und Dolce Vita missbraucht wird, wie Arbeitgeber beklagen, sieht Mitter nicht: Das seien Einzelfälle. (Verena Kainrath, DER STANDARD, 31.7.2012)
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Wie so oft ist's angebracht, der ÖVP (und Anderen) klarzumachen, dass Bildung und Ausbildung nicht das Selbe sind. Und dass es vor der Zeiten der grassierenden Fachhochschulisierung sogar einmal den Begriff "Bildungsbürgertum" gab.
"Die Wirtschaft fordert strengere Kriterien."
Bei der Bildungkarenz ist die Zustimmung des Arbeitgebers Voraussetzung.
"Die Wirtschaft", vertreten durch den Arbeitgeber,bestimmt also ohnehin, wer in Bildungskarenz gehen darf und wer nicht.
finde die derzeitige regelung gut, nur sollte man eben schon nachweisen, dass man was getan hat. habe selbst keinen nachweis erbringen müssen (in wien wird da grundsätzlich keiner verlangt) und dadurch wird das system natürlich missbraucht. gerade durch diese ects punkte ist's ja heute einfach einen nachweis zu erbringen
dass unter dem Titel "Verbesserung" vor allem eines umgesetzt werden soll: die Prüfung der "Sinnhaftigkeit" der Bildungsmaßnahme durch das AMS für ALLE! Denn bisher war die Weiterbildungsmaßnahme dem AMS egal, es gab keine inhaltliche Prüfung. Daher haben tausende die Bildungskarenz gewählt, um 1 Jahr Auszeit zu nehmen und sich auf der Uni pro forma eingeschrieben.
diese krampfhafte verkomplizierung der dinge ist schon typisch für die ÖVP und deren unfähigkeit, einfache und klare lösungen anzubieten.
an die administration solcher sachen denkt da keiner (da braucht man dann sicher wieder ein 20-seitiges handbuch, wie man damit umgehen muss und trotzdem kennt sich keiner aus - siehe väterkarenz).
Arbeitnehmern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren, das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlt laut diesem Modell das halbe Arbeitslosengeld dazu.
Wäre es da nicht gleich billiger eine ordentliche Lehrausbildung an die Pflichtschulzeit anzuhänen.
Tut mir leid, diese Wortneubildung stößt mir auf. Der Begriff sagt ja nichts anderes, als dass die ÖVP ArbeitnehmerInnen zwecks Teilbildung voll in Karenz gehen lassen will.
Intendiert ist aber bei Arbeitgeber- wie NehmerInnen (hoffentlich?) volle Bildung bei nur teilweiser, also nicht vollzeitiger Karenz.
Wie wärs mit der Bezeichnung "Bildungs-Teilkarenz"?
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