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Die Studierenden (hier versteckt hinter eigenen Kunstwerken) legen Wert auf Anonymität. Für Andreas S. (ganz links) ist der Prozess zu Ende, für seine drei Kolleginnen geht es in die Berufung.
Wien - Als Richter Gerald Wagner die Freisprüche verkündet, hebt unter den Zuhörerinnen und Zuhörern Jubel an. Die vier Beschuldigten, Studierende aus Wien, haben in den Gerichtssaal viele Freunde und Unterstützer mitgebracht: junge Leute aus der linken, durch die Uni-brennt-Bewegung, die Anliegen der Tierschützer - und nicht zuletzt durch das jahrelange Verfahren gegen diese - politisierten Szene.
Aber der Richter unterbricht die Freudenskundgebungen nach wenigen Sekunden. Um "zur Tat" zu sprechen, über die in diesem Prozess gegen Andreas S. (28), Joanna W. (24), Barbara W. (25) und Ines S. (23) verhandelt wurde. Das Anzünden von vier Müllcontainern - "Ich sage bewusst nicht Mistkübeln" - unter dem Vordach der Filiale des Arbeitsmarktservice (AMS) in der Wiener Redergasse am 27. Juni 2010 um 3 Uhr Morgen sei "keine Lappalie" gewesen. Es sei "sehr ärgerlich, es als solches zu bezeichnen".
Tatsächlich setzte Gutachter Wolfgang Fiala die Wahrscheinlichkeit, dass die Flammen ungelöscht über Fassade und durch Fenster in Gänge und Büros vorgedrungen wären, bei "95 Prozent" an. Wären Menschen im Gebäude gewesen - bis zur ersten Brandschutztür wären sie "wegen des Rauchs in Lebensgefahr gewesen", erläuterte der Experte am Donnerstag zu Verhandlungsbeginn. Den Schaden schätzte er auf "rund 100.000 Euro".
Monatelang observiert
Doch damit war es mit eindeutigen Festlegungen auch schon wieder vorbei. Denn so unbestritten der Umstand ist, dass ein Brandstiftungsversuch stattgefunden hat: Dass einer der vier Beschuldigten an ihm beteiligt war, blieb in dem Verfahren bisher ohne jeden Beleg - trotz monatelanger Observationen des Verfassungsschutzes im Uni-brennt-Milieu, Einsatz polizeilicher Vertrauenspersonen, Rufdatenerfassung, Computerauswertung.
Der ursprüngliche, von der Polizei erhobene Verdacht - Terrorismus - war von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Substrats nicht aufgegriffen worden. Doch auch für die Brandstiftungsvermutung reichte die Beweislage offenbar nicht. Etwa in Sachen Bekennervideo, welches nach dem Brandanschlag im Internet verbreitet wurde. Es zeigt dunkle Gestalten mit langem Haar in schwarzer Nacht vor brennenden Containern und ist mit AMS-feindlichen Slogans unterlegt.
Laut der Anklage soll Beschuldigter Andreas S. das Video hochgeladen haben. Doch wann und wie er sich am Tag nach dem Brand bei der Internetseite einloggte, schied beim Verfassungsschutz die Geister. Um 3.17 Uhr, besagt ein Bericht vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), um 15.17 Uhr einer des gleichnamigen Bundesamtes (BVT).
"Wo und wie wer und was hochgeladen wurde, weiß man schlicht nicht", schloss daraus Richter Wagner, der die Verhandlung streng, aber fair leitete. Auch in Sachen Rufdaten stellte er den Ermittlern ein schlechtes Zeugnis aus: Nach dem ersten Verhandlungstag im März habe er sich nach dem Inhalt einer aktenkunddigen SMS erkundigt. "Das war leider nicht mehr möglich."
In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Nina Mayrgündter die Bestrafung der Studierenden im Sinn der Anklage. Die Beweislage sei ausreichend - und die vier ließen außerdem erkennen, dass sie die österreichischen Gesetze nicht akzeptierten.
Verteidigerin Anja Oberkofler hielt dem die "nichtexistierenden Beweise" und "Auswüchse der polizeilichen Ermittlungstätigkeit" entgegen: Die vier Studiereden saßen wochenlang in U-Haft. Den Freispruch des Schöffengerichts akzeptiert Mayrgündter nur bei Andreas S. Bei den drei Frauen legte sie Berufung ein. (Irene Brickner, DER STANDARD, 28./29.7.2012)
Die Staatsanwältin hat ihre Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen
Laut Richter gibt es zu wenige Beweise, doch die Staatsanwältin meldet Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig
Kritik an Verfassungsschutz-Ermittlungen beim Brandstiftungsprozess gegen vier "Uni brennt"-Aktivisten
Prozess gegen vier Aktivisten wurde vertagt - Verteidigerin: Nächster Termin "wahrscheinlich nicht vor Juli"
Aktivisten rund um Unibrennt-Prozess verschickten Fake eines Briefs an Anrainer: "Sie wurden abgehört" - Staatsanwältin: "Urkundenfälschung"
Anklage: 57.000 Euro Schaden - Verteidigerin: Vorgehen gegen Protestbewegung
Eineinhalb Jahre nach Festnahme und U-Haft können vier Studierende, die zwei Mistkübel vor einer AMS-Filiale angezündet haben sollen, etwas aufatmen: Sie werden doch nicht als "Terroristen" vor Gericht stehen
es öfter passiert. WEGEN massiver Ermittlungen des Verfassungsschutzes gab es wenig Faktisches.
Woanders gibt es dann sichtbare Konsequenzen: Bundesinnenminister Friedrich setzt Führung der Bundespolizei ab
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wirft die komplette Spitze der Bundespolizei raus. Nach Medieninformationen werden der bisherige Präsident Matthias Seeger sowie seine beiden Stellvertreter, Wolfgang Lohmann und Michael Frehse, abgelöst.
http://www.rp-online.de/politik/d... -1.2927343
Verfassungsschutz vor grundlegender Reform,
WEITERE Personalwechsel könnte es bald auch beim Verfassungsschutz geben. Dort wurden schon welche gegangen.
*lach*
a) es ist beruhigend, dass es anscheinend auch noch unabhängige richter gibt, die ihre urteile im sinne eines deomkrat. staates machen: keine ausreichenden beweise = keine verurteilung, wurscht ob mir die gesinnung des angeklagten passt od. nicht, alles andere ist polit. motivierte lynchjustiz. b) gl.zeitig halte ich es für zutiefst bedenklich, dass anscheinend die angst der polt. elite vor machtverlust so groß ist, dass selbst eine debatte über non-gestetzeskonformen widerstand ins extremistische eck gestellt wird. wenn ich z.b. sage, dass demokratieerhalt wichtiger ist als gesetzeskonformität (siehe ungarn) - bin ich dann auch automatisch terrorverdächtig? c) p.s. petition: für eine exekutive ohne beissreflex geg. nonkonformisten!
und mir gefällt, welche Themen sie wählt.
Ihr Engagement ehrt sie, ihre Deutsch-Kenntnisse ehren sie etwas weniger. Ihr Schreibstil wirkt oft hölzern, ein wenig plump und manche Artikel, wie dieser hier, sind schlampig formuliert, offenbar schnell hingeschrieben.
Vielleicht helfen die Bücher des berühmten Hamburger Journalisten-Papstes (und -ausbildners) Wolf Schneider!
Man könnte ja sagen pro verprassten, gestohlenen, hinterzogenen 10.000 - 20.000 Euro wurde eine Existenz eines Staatsbürgers vernichtet.
Aber lieber ohne Beweise politsche Gefangene machen.
Wenn ich die Wort Politiker oder Beamter wahrnehme dreht sich mir bald automatisch der Magen um.
Da ließe sich der Mafia Paragraf ja hervorragend anwenden. Große gut organisierte Gruppen, die versuchen möglichst viel Geld auf unterschiedlichen (teils illegalen) Kanälen zu lukrieren, die weiters versuchen ihre politischen Interessen mit vielfach unsauberen Methoden durch zu setzen, indem sie Behörden durch gezielt platzierte Mitglieder infiltrieren.
§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
"Ein Beamter,der mit dem Vorsatz dadurch einen anderen zu schädigen,seine befugnis,in Namen des Bundes,wissentlich mißbraucht,ist mit Friheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen"
Nach dem unsere "sehr geschetzte" terrorismus Bekämpfer zähne ausgebiesen haben an Tierschützer und an Mistkübel studenten,haben sie sich umgeschau ein neuer opfer zu finden
und sehe da! wurden sie fundig.
Neue "Terrorist" ab jetzt ist der RAMBO persönlich
In unserem liebste Bundesland kärnten versuchen derzeit Polizisten wie im Film mit Sylvester Stallone einen Avghanistan Veteranen das leben zu höle zu machen.Verzweifelt versuchen sie einen neuen Terroristen hinzaubern für dem hungrigen Staatsanwaltschaft.Schauen wir an wie kommende "Rambo Terrorist" Prozes endet :)
.
http://www.krone.at/Oesterrei... ory-329261
"politisch linksorientierte studierende"
Wenn die im gleicher distanz zur mitte in der rechten hälfte zu finden gewesen wären, wär die rede wohl kaum von "politisch rechtsorientierte[n] studierende[n]", sondern würde eher in der rubrik rechtsextremismus aufscheinen...
Die Angeklagten wirkten zwar ideologisch teilweise vollkommen neben der Spur aber:
In Anbetracht der Beweise hat nur ein Freispruch erfolgen können. Dahingehend hat der Richter Vernunft walten lassen, was man vom StA aufgrund der angemeldeten Rechtsmittel wohl nicht behaupten wird können.
Es ist traurig zu sehen, wie Personen angeklagt werden, deren Freispruch im vorhinein um einiges wahrscheinlicher ist als ein Schuldspruch. Normalerweise sollten nur Personen angeklagt werden, der Schuldspruch die wahrscheinliste Variante ist.
mir erschließt sich nicht, wie sich diese berufung begründet. wenn die unschuld des hauptangeklagten anerkannt wird - bzw. die nicht beweisbarkeit einer schuld - wie sollen dann die beitragstäterinnen schuldig sein? und wenn deren schuld nachgewiesen werden kann, müsste dann nicht auch ein allfälliger haupttäter feststellbar sein? kurzum: humbug!
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