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Wien - Die Grünen sehen auch nach dem Beschluss des Nationalen Aktionsplans für Behinderte (NAP) durch die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht umgesetzt. Das erklärten der Experte Martin Ladstätter vom Verein BIZEPS (Zentrum für selbstbestimmtes Leben) und die Grünen Behindertensprecherin Helene Jarmer am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Grund dafür ist unter anderem die nicht geklärte Finanzierung des Plans.
Jamer kritisierte erneut, dass Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) erklärt habe, es werde kein frisches Geld für den NAP geben. Österreich sei jedoch völkerrechtlich verpflichtet, die UN-Konvention in allen Gesellschaftsbereichen umzusetzen. Daher verwundere die mangelnde Budgetierung; die UNO habe erst kürzlich die Direktive herausgegeben, in Krisenzeiten nicht bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu sparen. Die Aussagen Fekters würden aber bedeuten, dass alle geplanten Maßnahmen unfinanziert seien, so Ladstätter.
Nur "Soll"-Bestimmungen
Neben der fehlenden Finanzierung kritisierte Jarmer auch, dass im NAP definiert Ziele fehlen. Außerdem wurde der Plan nicht im Parlament diskutiert, er sei kein Gesetz, sondern lediglich eine strategische Zielvorgabe, es fehle daher an Verbindlichkeit. Jarmer wie auch Ladstätter kritisierten, dass die geplanten Maßnahmen allesamt nur als "Soll"-Bestimmungen festgeschrieben seien. Der NAP sei daher ein "reines Absichtspapier oder ein Wiederholen von Maßnahmen, die wir jetzt schon kennen", so Ladstätter.
Der nun beschlossene Plan sei sogar noch schlechter ausgefallen als der ursprüngliche Entwurf, so Jarmer. So sei etwa die ursprünglich vorgesehene Bund-Länder-Vereinbarung - also die Einbindung der Länder in den Plan - nicht festgeschrieben worden. Als weiteres Beispiel nannten die Grünen, dass etwa die Schaffung von Barrierefreiheit nicht wie geplant im NAP verankert worden sei.
Öfter evaluieren
Neben einer ausreichenden Budgetierung fordern die Grünen unter anderem klare Zielvorgaben, die quantifiziert und damit verbindlich werden. Außerdem müsse eine Evaluierung öfter als vorgesehen, nämlich alle zwei Jahre, erfolgen. Sie werde nun jedenfalls Anfragen an alle Ministerien stellen, wie diese mit dem NAP umgehen werden, kündigte Jarmer an. (APA, 26.7.2012)
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Die Anerkennung der Blindenführhunde sowie die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings wurden sang- und klanglos aus dem Diskussions-Entwurf des "Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen" (NAP) herausgestrichen. Sie kommen im endgültigen NAP einfach nicht mehr vor! Der Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVÖ) fordert daher eine Wiederaufnahme der beiden gestrichenen Maßnahmen in den NAP. Reha-Maßnahmen wie Blindenführhunde oder Mobilitäts- und Orientierungstrainings sind besonders für jene Menschen, die im Alter blind bzw. hochgradig sehbehindert werden, wichtige Voraussetzungen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, ein selbstbestimmtes Leben und eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft.
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