ÖVP, SPÖ und Grüne haben im Bund eine Auflösung des Kärntner Landtages befürwortet, doch FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler erteilte dem Ansinnen per Aussendung eine Absage. Ohne Freiheitliche bleibt der Weg einer Selbstauflösung des Landtags also versperrt. Es gibt aber noch einen zweiten Weg zur Auflösung des Landtags: Der Bundespräsident kann dies auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrats tun.

Artikel 100 der österreichischen Bundesverfassung gibt aber auch dem Bund die Möglichkeit, einen Landtag aufzulösen. Dafür ist ein Antrag der Bundesregierung nötig, also der SP-VP-Koalition. Dieser müsste vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden, wobei die Abgeordneten des betroffenen Landes - im konkreten Fall wären das vier Kärntner - am der Abstimmung nicht teilnehmen dürften. Nötig wären 39 Stimmen. Ohne die Kärntner hat die ÖVP 26, die SPÖ 21 und die Grünen drei Bundesrats-Mandate.

Neuwahl binnen drei Wochen

Im Anschluss an einen solchen Bundesratsbeschluss würde der Bundespräsident den Landtag auflösen. Dann müsste die Landesregierung die Neuwahl binnen drei Wochen ausschreiben, die dann wieder binnen drei Monaten stattfinden müsste.

Falls es nicht zu vorgezogenen Neuwahlen kommt, wird in Kärnten 2014 ein neuer Landtag gewählt. Die Legislaturperiode dauert regulär fünf Jahre. Die letzte Wahl fand 2009 statt. Damals baute die - da noch als BZÖ angetretene - FPK ihre Spitzenposition auf 44,89 Prozent (17 Mandate) aus. Die ÖVP legte kräftig, um mehr als fünf Prozentpunkte, auf 16,83 Prozent (6 Mandate) zu. Großer Verlierer war die SPÖ, die um fast zehn Prozentpunkte auf 28,74 Prozent (elf Mandate) einbrach. Die Grünen büßten 1,56 Prozentpunkte ein und kamen auf 5,15 Prozent (zwei Mandate). (APA, 27.7.2012)