Salzburg - Ein 52-jähriger ehemaliger Vizeleutnant des Bundesheeres ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen "sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person" zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Außerdem muss der Verurteilte die Kosten des Strafverfahrens tragen und nach einem Alkoholentzug Folgetherapien machen.

Der Vertragsbedienstete soll in der Nacht auf den 24. August 2011 in der Salzburger Schwarzenbergkaserne einen damals 20-jährigen, schlafenden und schwer alkoholisierten Rekruten sexuell missbraucht haben. Vorangegangen war dem Vorfall ein Saufgelage im Aufenthaltsraum einer Kfz-Werkstatt am Kasernengelände. Der Rekrut war zunächst noch mit Kameraden, dann alleine mit dem Angeklagten zusammengesessen. Gegen Mitternacht machte sich der Grundwehrdiener auf den Heimweg, durch die verstärkte Alkoholwirkung an der frischen Luft stürzte er.

In private Unterkunft gebracht

Weil er über Schwindel und Atemnot klagte, bot ihm der Unteroffizier an, ihn aufs Krankenrevier zu bringen. Allerdings fuhr er den schwer alkoholisierten Burschen mit seinem Wagen in seine private Unterkunft in der Kaserne und legte den Soldaten auf sein Bett. "Dann zog er ihn aus und streichelte ihn an Oberschenkel und Bauch", betonte Staatsanwältin Barbara Feichtinger in ihrem Eröffnungsplädoyer. Dann habe er sich zum Oralverkehr entschlossen.

Dabei wurde der Rekrut wach. Er stieß den Vizeleutnant weg und verließ dessen Quartier. Der 52-Jährige soll ihn noch angefleht haben, nichts zu sagen, der Mann meldete den Vorfall am nächsten Tag aber seinen Vorgesetzten. Der Unteroffizier wurde daraufhin fristlos entlassen. Er war bisher unbescholten, wurde aber in der Vergangenheit vom Bundesheer bereits dreimal wegen Übergriffen auf Rekruten verwarnt. Zu einer Anklage war es aber nie gekommen.

Angeklagter geständig

Der Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig und sprach von Depression und Alkoholproblemen: "Mein Mandant ist völlig fertig", betonte Verteidiger Bernhard Heim. "Er hat seit dem Vorfall über 40 Kilo abgenommen, einen Alkoholentzug gemacht und befindet sich noch immer in psychologischer Behandlung."

Der Angeklagte konnte den Vorfall am Mittwoch nicht erklären. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe. Ich habe sechs, sieben Bier und einige Schnaps getrunken und kann mich nicht mehr an alles erinnern." Ihm tue der Vorfall leid, er mache sich schwere Vorwürfe. Der Richter verband sein Urteil - der Strafrahmen hätte bis zu fünf Jahre betragen - an die Zusicherung, eine psychotherapeutische Gesprächstherapie und eine Alkoholnachsorge-Theapie zu machen. (APA, 25.7.2012)