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Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl
Wien - Die Meinl Bank und Julius Meinl haben Ende vergangener Woche wegen des seit Jahren laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens rund um Meinl European Land (MEL) eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Insgesamt hat der Rechtsstreit die Bank bereits rund 60 Mio. Euro gekostet, davon 28,8 Mio. Euro für Vergleiche mit 5.841 Kleinanlegern und den Rest für Anwaltskosten, erklärte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Mittwoch vor Journalisten in Wien. Alle involvierten Parteien hätten bereits mehr als 150 Mio. Euro aufgewendet, schätzt Weinzierl. Im Verhältnis zur Vergleichssumme sehe man "den Irrsinn der ganzen Sache". Die Beschwerde sei "ein Signal an die Staatsanwaltschaft die emotionale Diskussion zu versachlichen" und "korrektive Maßnahmen" zu setzen, appelliert Weinzierl, der selber auch Beschuldigter in der Causa ist. "In einem Rechtsstaat darf ein Verfahren nicht so geführt werden."
Verletzung der Grundrechte
Konkret sehen die Bank und Meinl in dem bisherigen Verfahren ihre Grundrechte verletzt: Bei der Beschlagnahme der Korrespondenz der Meinl Bank mit ihren Anwälten im Februar 2009 sei das Recht auf Privatsphäre (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention) verletzt worden, erklärte Anwalt Gerald Ganzger, der die Beschwerde an den Gerichtshof vorbereitet hat. Weiters sei die über Julius Meinl verhängte Kaution von 100 Mio. Euro-Kaution nicht mit dem Recht auf Freiheit (Artikel 5) und der seit fünf Jahre laufende Rechtsstreit nicht mit dem Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) vereinbar.
Ganzger war bis vor kurzem noch als Rechtsbeistand enttäuschter MEL-Anleger aufgetreten, sieht aber kein Problem nun die Gegenseite zu vertreten. "Ich habe nicht die Seite gewechselt", meinte er. Vor kurzem habe sich die letzte von ihm vertretene Geschädigtengruppe mit der Meinl Bank verglichen. Bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Meinl sei "etwas schiefgelaufen", verteidigte er seinen neuen Klienten. Der Anwalt schloss nicht aus, dass er weitere Rechtsvertretungen für Meinl übernehmen werde. Beim Thema "irreführende Werbung" gebe es unterschiedliche Auffassungen, konzedierte Weinzierl, das sei aber für die Menschenrechtsbeschwerde nicht relevant.
Fehler können passieren
"Fehler können passieren, aber auch korrigiert werden", appellierte Ganzger an die Staatsanwaltschaft. Die Anwaltskorrespondenz sollte aus dem Akt entfernt werden und die 100 Mio. Euro-Kaution auf unter drei Mio. Euro gesenkt werden. Nachdem bereits ein Großteil der Vergleiche abgeschlossen seien, müsste auch die Kaution deutlich sinken. Der Anwalt verwies auf eine Entscheidung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte wonach eine 3 Mio. Euro Kaution für den Kapitän des Unglückstankers "Prestige" angemessen war. Die Kosten der Ölpest 2002 in Nordspanien gingen damals in die Milliarden.
Ganzger fordert von der Staatsanwaltschaft eine Beschleunigung des Verfahrens, damit man "nicht in 10 Jahren mit dem 18. Gutachter" noch immer nicht weiter sei. Ende 2011 wurde der dritte Gutachter bestellt. Der erste Gutachter Thomas Havranak war nach einer Beschwerde von Meinl wegen Befangenheit vom Verfahren abberufen worden. Die Meinl Bank verklagte Havranek daraufhin auf 10 Mio. Euro Schadenersatz, dieser weist die Vorwürfe zurück. Der zweite Gutachter Fritz Kleiner wurde von Teilen des Falls abgezogen worden und legte daraufhin den Gesamtauftrag zurück. Der neue Gutachter Martin Geyer solle einen Zeitplan mit Berichtsschritten erarbeiten. "Beim dritten Mal muss es passen", betonte Ganzger.
Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechnet der Anwalt in 3 bis 6 Jahren. Bei einer erfolgreichen Beschwerde verhängt der Gerichtshof eine symbolische Strafe. Ob die Bank im Erfolgsfall dann die Republik klagen würde, wollte man sich offen lassen. Weinzierl betonte erneut, dass sich die Bank und Julius Meinl keines strafrechtlichen Vergehens schuldig gemacht hätten. Er gehe von einem entlastenden Gutachten aus und sehe eine geringe Wahrscheinlichkeit einer Anklage. (APA, 25.7.2012)
Ex-Sachverständiger will Druck von Staatsanwalt beweisen
Die Hausdurchsuchung vom November 2012 war rechtmäßig, urteilt das Oberlandesgericht Wien
Die Bank muss dem Sachverständigen Martin Geyer knapp 3.000 Euro Zahlen, urteilt das Oberlandesgericht Wien
Laut Kurier wird geprüft, ob die Staatsanwälte Beweismittel manipuliert bzw. nachträglich in den Akt geschmuggelt haben
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Teil 3:
5. Menschenrechte sind also in vielen Fällen nicht durchsetzbar. Wir haben uns daher entschlossen, einen weiteren Weg zu gehen:
SFH-4580 Gründung der Firma FIGHT FOR CIVIL RIGHTS INTERNATONAL Ltd in London am 1.12.2011
Eine Initiative zur effektiveren Durchsetzung von Bürgerrechten und Menschenrechten.
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 277&page=1
Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.
http://so-for-humanity.com2000.at
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Teil 2:
3. Die Verfahren vor dem EGMR dauern mehrere Jahre. Derzeit sind rd 120.000 Beschwerden anhängig. Man versucht, eine Lösung zu finden.
4. Es gäbe noch eine andere Möglichkeit, eine Beschwerde zu verfassen: Eine Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf.
Allerdings gibt es da ein gravierendes Problem:
Eine Entscheidung des UN Menschenrechtsausschuss wird in Österreich nicht anerkannt:
SFH-4413 Zweite UN-Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gegen die Republik Österreich vom 31.10.2011
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4&aid=5191
http://so-for-humanity.com2000.at/
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Teil 1:
Dazu folgende Anmerkungen:
1. Das Recht auf ein faires Verfahren laut Art 6 der EMRK bezieht sich nur auf Verfahren vor Gericht, nicht aber auf Ermittlunsgverfahren:
SFH-2624 Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Europäische Menschenrechtskonvention, Fassung vom 15.07.2010
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 477&page=1
Diese Problematik sollte endlich europaweit diskutiert werden.
2. Im Fall einer erfolgreichen Beschwerde verhängt der EGMR tatsächlich nur eine symbolische Strafe bzw. legt eine symbolische Entschädigung in minimaler Höhe fest. ( zB bei einer Schadenssumme von rd 500.000 EURO nur ein paar tausend EURO. )
http://so-for-humanity.com2000.at/
2 Versuch 23:55
(und tlw. ihre Existenz) verloren haben, dann den Gutachter auf 10 Millionen verklagen, damit man alle anderen einschüchtert und zu guter Letzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage einbringen.
Damit verarschen sie alle die ihr Geld verloren haben und versuchen ihre Weste reinzuwaschen.
Menschen wie Meinl haben kein Gewissen. Und für Geld kann man viele Menschen kaufen. Siehe Ganzger. Ich wünsche Meinl genau das gleiche (nicht mehr und nicht weniger) Leid, dass er anderen zugefügt hat.
In unserem Ort hat ein Familienvater Selbstmord begonnen, weil er vielen Leuten Meinl Aktien empfohlen hat. Meinl lebt mit diesem Geld ohne schlechtes Gewissen. Ihm sind diese Menschen egal.
(und tlw. ihre Existenz) verloren haben, dann den Gutachter auf 10 Millionen verklagen, damit man alle anderen einschüchtert und zu guter Letzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage einbringen.
Damit verarschen sie alle die ihr Geld verloren haben und versuchen ihre Weste reinzuwaschen.
Menschen wie Meinl haben kein Gewissen. Und für Geld kann man viele Menschen kaufen. Siehe Ganzger. Ich wünsche Meinl genau das gleiche (nicht mehr und nicht weniger) Leid, dass er anderen zugefügt hat.
In unserem Ort hat ein Familienvater Selbstmord begonnen, weil er vielen Leuten Meinl Aktien empfohlen hat. Meinl lebt mit diesem Geld ohne schlechtes Gewissen. Ihm sind diese Menschen egal.
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