"Facebook verletzt in Österreich das Telekommunikationsgeheimnis", erklärt Internetrechtler Michael Pilz in der aktuellen Ausgabe des "Falter". Anlass für die Kritik ist die Überwachungs-Software von Facebook, die im Hintergrund alle Chats auf "verdächtiges" Verhalten kontrolliert. Schlägt die Software Alarm, liest ein Mitarbeiter von Facebook das private Chatprotokoll nach und erstattet gegbenenfalls Anzeige bei der Polizei.
"Das verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis"
Doch dies ist in Österreich nicht zulässig, sagt Rechtsanwalt Michael Pilz: "Das verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis". Laut Telekommunikationsgesetz ist das "Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten (...) ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer unzulässig". Wer dagegen verstößt, dem drohen bis zu drei Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. "In Österreich kann nur ein Richter die Freigabe eines Chatprotokolls anordnen", sagt Pilz. Facebook verweist darauf, dass diese Software nur eingesetzt wird, um Pädophile ausfindig zu machen. (red, derStandard.at, 25.7.2012)