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Kleinere Bäume müssen weg, fordert die Buwog Mieter auf.

Foto: Corbis

Wien - Wien hat eines der strengsten Baumschutzgesetze der Welt. Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimetern gelten als quasi unantastbar und dürfen nur mehr mit behördlicher Genehmigung gefällt werden.

Um dem zuvorzukommen, hat die Buwog die Mieter der Mehlführergasse im 23. Bezirk per Brief aufgefordert, alle Bäume, "die drohen, in das Wiener Baumschutzgesetz zu fallen, ausnahmslos zu entfernen". Und zwar bis zum 31. Juli. Alle Bäume, die bis dahin nicht entfernt wurden, würden von einem Gärtner abgeholzt, auf Kosten der Mieter.

Frau H. beispielsweise hat vor vielen Jahren Tujen und eine Zypresse gepflanzt. Diese misst nun 36 Zentimeter im Umfang, fällt gerade eben nicht unter den Schutz und muss laut Vermieter weg, "weil solche Pflanzungen in Mietergärten nicht vorgenommen werden dürfen". H. sagt, sie habe damals die ausdrückliche Erlaubnis der Buwog erhalten. Sie habe auch jetzt versucht, bei der Buwog Auskunft zu bekommen. Aber die zuständige Sachbearbeiterin ist bis zum 30. Juli im Urlaub - am Tag darauf müssen jedoch alle Bäume verschwunden sein. Die Bäume könnten bald den Lichteinfall der Wohnungen in den oberen Stockwerken beeinträchtigen, zudem müssten Mietgärten im ursprünglichen Zustand übergeben werden, lautet die Begründung der Buwog.

Anfang des Jahres wurden alle Wohnungen von Buwog-Mitarbeitern besichtigt und den Mietern zum Verkauf angeboten, die ersten leer stehenden sind bereits inseriert. H., die einen unbefristeten Mietvertrag hält, sieht in der plötzlichen Baumfäll-Anordnung eine Schikane. "Sie wollen uns rausekeln."

"Nicht gesetzeswidrig"

Gerald Kroneder, stellvertretender Chef der Wiener Umweltschutzabteilung, bedauert das geplante Abholzen. "Es ist nicht ideal, aber nicht gesetzeswidrig, weil die Pflanzen noch nicht unter das Baumschutzgesetz fallen." Wären sie über 40 Zentimeter dick, könnte der Grundeigentümer sie nicht entfernen. "Das ist der Sinn des Gesetzes."

Warum die Buwog, seit 2004 nicht mehr im Besitz des Bundes, sondern der Immofinanz, das verhindern will, falle nicht in die Zuständigkeit seiner Behörde. Grundsätzlich sei es der Stadt Wien ein großes Anliegen, Grünoasen und Baumbestände zu erhalten. Weil die Fläche jedoch nicht der Stadt gehört, habe er ohne Baumschutzgesetz keine Handhabe. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 25.7.2012)