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Kleinere Bäume müssen weg, fordert die Buwog Mieter auf.
Wien - Wien hat eines der strengsten Baumschutzgesetze der Welt. Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimetern gelten als quasi unantastbar und dürfen nur mehr mit behördlicher Genehmigung gefällt werden.
Um dem zuvorzukommen, hat die Buwog die Mieter der Mehlführergasse im 23. Bezirk per Brief aufgefordert, alle Bäume, "die drohen, in das Wiener Baumschutzgesetz zu fallen, ausnahmslos zu entfernen". Und zwar bis zum 31. Juli. Alle Bäume, die bis dahin nicht entfernt wurden, würden von einem Gärtner abgeholzt, auf Kosten der Mieter.
Frau H. beispielsweise hat vor vielen Jahren Tujen und eine Zypresse gepflanzt. Diese misst nun 36 Zentimeter im Umfang, fällt gerade eben nicht unter den Schutz und muss laut Vermieter weg, "weil solche Pflanzungen in Mietergärten nicht vorgenommen werden dürfen". H. sagt, sie habe damals die ausdrückliche Erlaubnis der Buwog erhalten. Sie habe auch jetzt versucht, bei der Buwog Auskunft zu bekommen. Aber die zuständige Sachbearbeiterin ist bis zum 30. Juli im Urlaub - am Tag darauf müssen jedoch alle Bäume verschwunden sein. Die Bäume könnten bald den Lichteinfall der Wohnungen in den oberen Stockwerken beeinträchtigen, zudem müssten Mietgärten im ursprünglichen Zustand übergeben werden, lautet die Begründung der Buwog.
Anfang des Jahres wurden alle Wohnungen von Buwog-Mitarbeitern besichtigt und den Mietern zum Verkauf angeboten, die ersten leer stehenden sind bereits inseriert. H., die einen unbefristeten Mietvertrag hält, sieht in der plötzlichen Baumfäll-Anordnung eine Schikane. "Sie wollen uns rausekeln."
"Nicht gesetzeswidrig"
Gerald Kroneder, stellvertretender Chef der Wiener Umweltschutzabteilung, bedauert das geplante Abholzen. "Es ist nicht ideal, aber nicht gesetzeswidrig, weil die Pflanzen noch nicht unter das Baumschutzgesetz fallen." Wären sie über 40 Zentimeter dick, könnte der Grundeigentümer sie nicht entfernen. "Das ist der Sinn des Gesetzes."
Warum die Buwog, seit 2004 nicht mehr im Besitz des Bundes, sondern der Immofinanz, das verhindern will, falle nicht in die Zuständigkeit seiner Behörde. Grundsätzlich sei es der Stadt Wien ein großes Anliegen, Grünoasen und Baumbestände zu erhalten. Weil die Fläche jedoch nicht der Stadt gehört, habe er ohne Baumschutzgesetz keine Handhabe. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 25.7.2012)
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Sie wollen einen großen alten Baum fällen. Das ist nicht erlaubt. Es wird aber immer wieder aus fadenscheinigen Gründen (wie Zufahrt der Rettung zum Stadion) erlaubt, wenn entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Die Ersatzpflanzungen sind aber junge Bäume, die zwar gepflanzt werden müssen, dann aber - siehe BUWOG - gefällt werden können. Fazit: alte, hohe Bäume werden letzten Endes ersatzlos gefällt, wenn dies im Interesse einflussreicher Personen liegt.
die Buwog-Bäume waren nie eine Ersatzpflanzung:
Die Bewohner haben in ihren kleinen Vorgärten (vor der Wohnung) auf Eigeninitiative kleine Bäume und Sträucher gesetzt. Über die Jahre sind die nun gewachsen, und der Grundeigentümer (Buwog) verlangt nun das Fällen, BEVOR diese inzwischen erwachsenen Bäume in das Baumschutzgesetz fallen würden (ab 40 cm Umfang in 1 m Höhe)
Private Grundeigentümer werden von der Stadt gezwungen teure Ersatzpflanzungen .... durchzuführen.
Jemand der Jahrzehnte lang in seinem Garten Bäume pflegte, und nun sind sie dicker als 12,5cm (ist U=40cm) wird einfach bestraft.
Einzige Alternative sind Obstbäume.
Die darf man jederzeit schneiden und Umschneiden. Zusätzlich kann man noch 1x pro Jahr ernten.
Zeit dieses sinnlose Baum(schutz)gesetz endlich zu ändern.
Privateigentum muss Privateigentum bleiben.
Die Folge sind solche Aktionen wie von der BUWOG, bevor ein Baum ins Gesetz rutscht wird gefällt, denn die Alternative wäre sehr teuer.
Die Stadt Wien kann ihre eigenen Bäume auf eigenen Gemeindegrundstücken schützen,... wie sie will
Buwog = Privateigentum (wurde an Imofinanz verkauft)
daher sind auch Grundstücke von Buwog Privateigentum (entweder Buwog/Immofinanz, oder die einzelnen Wohnungseigentümer einer WEG=Wohnungseigentümergemeinschaft jeder Anlage)
Die Gemeinde Wien besitzt genug Grundstücke (zB Gemeindebauten, Parks, Straßen, usw...) auf diesen Grundstücken ist Wien Eigentümer und kann Gesetze beschließen wie sie will.
Jedoch auf eigenen Grundstücken der Gemeinde Wien wird radikal gerodet verbaut,... denn das bringt GELD.
Bestes Beispiel ist ca. 500 Meter von obiger BUWOG-Anlage entfernt das Einkaufscenter "Riverside" mit unzähligen Neubauwohnungen in richtigen "Wohnsilos".
Dort wurde radikal fast der gesamte alte Baumbestand des früheren Brauereigeländesumgeschlägert, Beton"Klötze" (=Wohnbauten und Einkaufszentrum) hingestellt und in 300 Meter Umkreis KEIN Baum neugepflanzt.
d.h. anscheinend gelten diese Gesetze für das rote Wien (hier besonders SPÖ-Bez_vertretung Liesing mit Herrn Wurm an der Spitze) einfach nicht
wenn der Baum zu dick wird (Alter) wird der Grundeigentümer von der Stadt bestraft indem der Baum nicht mehr geschnitten werden darf!! dies als Dank, dass jemand 10 - 15 Jahre für GRÜN in der Stadt sorgte
Irgendwie verständlich, dass der Eigentümer (die Buwog) verhindern will, dass die Bäume durch Überschreitung der 40 cm - Grenze "sakrosankt" werden und die Liegenschaft in absehbarer Zukunft komplett verschatten. Frau H. ist nunmal nur Mieterin, zieht vielleicht irgendwann aus. So ein schattenspendender Baum mag im Sommer ganz nett sein, aber die Mehrheit der potentiellen Nachmieter schätzt vermutlich eine helle Wohnung.
Sie glauben doch nicht wirklich, dass die Mieter wegen einer Genehmigung nachgefragt haben?!
Ich lebe in einem Gemeindebau, in dem ich schon mehrere Dutzend Bäume gepflanzt und wohl eineinhalb Dutzend umgeschnitten habe - ganz ohne Genehmigung des Hausherrn, die ohnehin kaum zu bekommen ist.
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