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Wien - Die Entscheidung, ob es noch vor der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien zu einer Volksbefragung kommt, fällt in diesen Tagen. Denn die (für Wahlen und Volksbefragungen, Anm.) zuständige Magistratsabteilung 62 muss aufgrund entsprechender Fristen noch in dieser Woche darüber befinden, ob die von der Opposition verlangte Befragung durchgeführt wird. Denn genug Unterschriften wären gesammelt, es sind jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung laut geworden.
ÖVP und FPÖ haben fast 150.000 Unterstützungsbekundungen im Gemeinderat übergeben. Ersucht wurde, den Wienern folgende Frage zu stellen: "Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?" Im Rathaus wird nun geprüft, ob die entsprechenden Unterschriften gültig sind - und ob die Fragestellung in Ordnung geht. Hier gab es zuletzt Zweifel.
Denn in Wien darf, so hat die rot-grüne Stadtregierung zuletzt wiederholt betont, nicht über vorhandene Gebühren abgestimmt werden. Und vorhanden sind die flächendeckenden Kurzparkzonen bereits, nämlich in den inneren Bezirken. Was es in Wien hingegen nicht gibt, ist eine Citymaut. Darum, so lautet das Argument der Stadt, konnte diese bei der Volksbefragung 2010 thematisiert werden.
Verwaltungsverfahren möglich
Sollte die MA 62 nun ebenfalls der Ansicht sein, dass verfassungsrechtliche Bedenken in Sachen Fragestellung vorliegen, folgt ein Verwaltungsverfahren. Dann dürfen sich auch die Antragsteller dazu äußern, worauf eine weitere Prüfung folgt.
Sollte die Behörde überraschend doch grünes Licht geben, dann müsste eine Volksbefragung durchgeführt werden - noch vor der Befragung, die die Stadt im kommenden Jahr durchführen will. Denn die Marke von gut 57.000 Unterschriften (fünf Prozent der Wahlberechtigten in Wien, Anm.), ab denen eine Volksbefragung zwingend angesetzt werden muss, hat die Opposition erreicht bzw. weit überschritten.
Ursprünglich war vermutet worden, dass die Entscheidung bereits am Dienstag bekanntgegeben wird. Tatsächlich dürfte aber sie erst am Mittwoch erfolgen: Die ÖVP, die über den Ausgang der Prüfung informiert wird, hat für diesen Tag zu einer Pressekonferenz mit dem Titel "Rechtliches zum Parkpickerl" geladen. Die Stadt selbst wird die Entscheidung, so hieß es, nicht kommunizieren. (APA, 24.7.2012)
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Könnte bitte einmal wer recherchieren, ob die Gültigkeit der Unterschriften bereits überprüft wurde, und mit welchem Ergebnis?
Bei den Sammelmethoden ist ja von zahlreichen Doppel- und Mehrfachunterschriften und Unterschriften nicht Wahlberechtigter auszugehen.
Auch wenn am Ende die 57.000 erreicht werden, finde ich es nicht in Ordnung, vorerst unbewiesene Behauptungen als Tatsachen zu präsentieren.
wenn nur die Bezirke (Stadtteile) befragt werden die von einer Erweiterung betroffen sind !
Und keine anderen, nichtmal die Bezirke mit bereits bestehenden Parkpickerl-Zonen.
Klar daß z.B. die Jeti-Tant im 12. Bezirk öfter besuchen muß gegen ein Parkpickerl stimmt.
Aber soviel Einsicht wirds wohl nicht geben.
Interresant war zu beobachten daß die Anti-Parkpickerl Aktion stets an Bahnhöfen mit vielen Pendler-Umsteiger abgehalten wurde !
"Anti-Parkpickerl Aktion stets an Bahnhöfen mit vielen Pendler-Umsteiger abgehalten wurde"
Erzählens uns mehr, wie Sie Ihre Freizeit verbringen?
Und die Systematik Ihre Beobachtungen?
Und Ihre Motivation, warum Sie sich mit solchen infantilen Märchen lächerlich machen wollen?
Wiki:
"Effizienz ist das Verhältnis zwischen einem definierten Nutzen und dem Aufwand, der zu dessen Erreichung notwendig ist."
Wer definiert der "Nutzen"? Der Betroffen oder Sie?
Wenn Sie meinen, Sie definieren den Nutzen für andere, dann sind Sie einfach größenwahnsinnig.
Denken Sie immer eindimensional?
Wie glaubens beträgt die Nutzlast/Trägergewicht- Relation der Flieger, die politische Entscheidungsträger zu Umwelt-Konferenzen z.B. in Rio bringt?
Abgesehen davon - halten Sie es für effizienter, wenn außerhalb der Stoßzeiten (90% der Betriebsdauer) ein Ulf mit 38t und einem durchschnittlichen Besetzungsgrad von 10 Personen durch die Gegend gurkt?
3,8t pro Person öffentlich im Gegensatz zu 1,2t MIV?
Was ist efizienter?
wenn die Autos durch Seitengassen fahren müssten bzw. wie die Lebensqualität jener Menschen sich steigern würde, die ihre Wohnung in einer Seitengasse bezogen haben, WEIL es eine SEitengasse ist, und die dann den Durchzugsverkehr hätten....
"Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?"
§ 112 a (2) Stadtverfassung: ...Gemeindeabgaben, Entgelte (Tarife),...können nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.
PISA (sinnerfassend lesen) - Kurzparkzonengebiete sind keine Gemeindeabgaben oder Entgelte. Zur Orientierung: es gibt gebührenpflichtige Kurzparkzonen und nicht gebührenpflichtige. Kurzparkzonen sind daher nicht automatisch gebührenpflichtig, sie müssen erst dazu gemacht werden. Noch nicht bestehende Kurzparkzonen können nicht gebührenpflichtig sein, daher ist bei ihrer Einführung auch darüber zu entscheiden, ob sie gebührenpflichtig sein sollen oder nicht.
Das war's; warum man da noch herumeiert, versteh ich nicht.
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